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Einfacher geht´s nicht!

 

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Recht haben Sie. Meistens klärt ein Blick in unsere Bedingungen die ersten Fragen:

Bestätigung für's Finanzamt

Als Nichtselbständiger können Sie den Prämienanteil der Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Der Betrag wird auf der Prämienrechnung separat ausgewiesen und erfüllt die Vorgaben für's Finanzamt.

 

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