Eine Krankenversicherung muss nicht immer auf einzelne Personen beschränkt sein. Im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages können Sie als Firma für Ihre Mitarbeiter Krankenversicherungsschutz vereinbaren: für den Inlands- wie für den Auslandsbereich. Werfen Sie einen Blick auf unsere Angebote - es lohnt sich!
Die Gruppenversicherung der HALLESCHE steht für ein sehr flexibles Tarifprogramm, einen hohen Leistungsstandard und für über 60 Jahre Erfahrung. Mit individuellen Konzepten gehen wir auf Ihre Belange ein. Ganz gleich, ob Sie als Unternehmen oder als Verband etwas zum Thema Krankenversicherungsschutz tun wollen. Über 1.200 Partner setzen bereits auf unsere leistungsstarken Tarife und profitieren von den günstigen Konditionen in der Gruppenversicherung.
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Private Sicherheit nach Maß! Unsere Gruppen-Versicherungstarife für das Inland - Vollversicherungen und Zusatzversicherungen - stellen eine für alle Beteiligten sinnvolle betriebliche Sozialleistung dar. Ihre Mitarbeiter haben z.B. folgende Vorteile: - bis zu 12 % günstigere Beiträge bei gleichen Leistungen wie in der Einzelversicherung
- Keine Wartezeiten (ausgenommen Pflege-Pflichtversicherung)
- Ehegatten und Kinder können mitversichert werden
- Weiterversicherungsrecht in der Einzelversicherung bei Ausscheiden aus dem Gruppenvertrag
Sie als Arbeitgeber schaffen hierfür die Voraussetzungen und können so - gute Mitarbeiter gewinnen und an das Unternehmen binden
- in der Vollversicherung Beiträge sparen durch geringere Arbeitgeberbeteiligung
- eine eventuell existierende BKK mit einer Gruppen-Zusatzversicherung ideal kombinieren
- die Sonderkonditionen auch für sich persönlich in Anspruch nehmen
- ohne zusätzlichen administrativen oder finanziellen Aufwand ihre Sozialleistungen erweitern
Auch Verbände können den Service für ihre Mitglieder um eine lukrative und sinnvolle Dienstleistung erweitern. |
Bedarfsgerechter Schutz - weltweit! Wenn Ihr Unternehmen über internationale Geschäftsverbindungen verfügt, schicken Sie Ihre Mitarbeiter beruflich ins Ausland oder bekommen Besuch von ausländischen Geschäftsfreunden. Dann gilt es einiges zu organisieren und zu berücksichtigen - nicht zuletzt auch im Hinblick auf eine optimale Absicherung für den Krankheitsfall, denn: - Der Gesetzgeber macht Sie als Arbeitgeber haftbar für die im Ausland entstehenden Krankheitskosten Ihrer Mitarbeiter sowie deren Ehegatten und Kinder (§ 17 SGB V); unser Rekord-Leistungsfall belief sich auf 1,8 Mio. €!
- Ihre Geschäftspartner aus dem Ausland benötigen nicht selten eine Krankheitskostenübernahmeerklärung, um ein Visum zu erhalten.
Die Lösung heißt Auslandskranken-Gruppenversicherung. Tarife für jeden Bedarf und für alle Fälle. Mehr Informationen zu diesem speziellen Thema erhalten Sie unter Auslandsversicherung. |
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| Hier haben wir Ihnen die interessantesten Fragen zum Thema zusammengestellt. Wählen Sie einfach eine Frage durch klicken aus, dann erhalten Sie an dieser Stelle die Antwort! |
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