Der Wettbewerb wird täglich härter – wer wüsste das besser als Sie! Und die Kunden werden auch immer anspruchsvoller. Bereits eine kurze Zwangspause kann verheerende finanzielle Folgen haben.
Sofern es sich um einen Sachschaden – z.B. einen Feuer- oder Leitungswasserschaden – handelt, können wir die Folgen zumindest mildern und meistens vollständig auffangen. Und natürlich übernehmen wir auch zusätzliche Kosten, damit Sie Ihren Betrieb weiter am Markt halten bzw. möglichst schnell wieder an den Markt bringen können.
Unser Angebot für Sie
- Die Betriebsunterbrechungsversicherung, die »Lebens-
versicherung des Unternehmens«, leistet für fortlaufende fixe Kosten und entgangene Gewinne nach einem Sachschaden. Sie entscheiden, welchen Bedarf Sie gegen Feuer-, Einbruch- diebstahl-, Leitungswasser- und/oder Sturm-/Hagelschäden haben, ob für 12, 18 oder 24 Monate – wir versichern exakt Ihren Bedarf!
- Unsere Mietverlustversicherung - so individuell, wie Ihre Gebäude! Ganz gleich, ob Sie nach einem Brandschaden keine Mieteinnahmen mehr erzielen oder aufgrund eines Leitungs-
wasser- oder Sturm-/Hagelschadens ersatzweise aus Ihrem selbst genutzten Gebäude in ein Mietobjekt umziehen müssen, wir ersetzen Ihnen entgangene Einnahmen bzw. erstatten Ihnen zusätzliche Aufwendungen.
- Wir tragen das finanzielle Risiko mit unserer Betriebs-
schließungsversicherung für Sie: Sie kennen die strengen behördlichen Auflagen bei Lebensmitteln. Bei den geringsten Anzeichen greifen die Behörden rigoros zu = Schließungs- gefahr! Und zwar schon bei Grippeviren! Denn vor kranken Kunden können Sie sich (leider) nicht schützen.
Ihre Vorteile
- Unser Schutz ist wirklich umfassend: Wir leisten in der Betriebsunterbrechungsversicherung sogar dann, wenn Ihr Betrieb stillsteht, weil bei Ihrem Zulieferer ein Sach-
schaden eingetreten ist! Und wir helfen Ihnen auch, nach einem Schaden den Verlust so klein wie möglich zu halten, durch Übernahme von Kosten für Expresslieferungen von Ersatzanschaffungen, Werbemaßnahmen oder dem vorüber- gehenden Verkauf aus Zelten, um nur einige Beispiele zu nennen.
- In der Mietverlustversicherung übernehmen wir nicht nur die entgangenen Mieteinnahmen, sondern auch etwaige fortlaufende Nebenkosten. Und unsere Betriebsschließungs-
versicherung ersetzt neben den entgangenen Gewinnen aufgrund einer behördlich angeordneten Betriebsschließung oder den zusätzlichen Aufwendungen aufgrund von Tätigkeitsverboten auch Kosten, wenn Ihre Waren infolge behördlicher Anordnungen vernichtet werden müssen.
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