Gesetzliche Vertreter einer juristischen Person z.B. Geschäftführer einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer AG, Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder haften aus ihrer unternehmerischen Tätigkeit mit ihrem gesamten Vermögen gegenüber »ihrem« Unternehmen, wenn sie schuldhaft Pflichtverletzungen zum Nachteil »ihres« Unternehmens begehen.
Auch offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften werden wie juristischen Personen behandelt.
Unser Angebot für Sie
Ob eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt oder nicht, kann häufig nur über ein gerichtliches Verfahren geklärt werden. Die Vermögensschaden-Rechtsschutz übernimmt die Kosten für Rechtsstreitigkeiten. Und zwar in Europa und den außer- europäischen Mittelmeeranliegerstaaten in unbegrenzter Höhe.
Ihre Vorteile
Der Vermögensschaden Rechtsschutz übernimmt die Kosten in gerichtlichen Verfahren für:
Versichert sind
- Rechtsstreitigkeiten zur Feststellung, ob eine schuldhafte Pflichtverletzung vorliegt oder nicht
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