Krankentagegeld - Berufsunfähigkeitsrente

In Deutschland werden Jahr für Jahr über 350.000 Menschen berufsunfähig. Nach dem 01. Januar 1961 Geborene bekommen keinen Cent Berufsunfähigkeitsrente vom Gesetzgeber.

Heißt: Die Betroffenen können auf jede nur erdenkliche Tätigkeit verwiesen werden. Zudem kann es beim Übergang vom Krankentagegeld auf die Berufsunfähigkeitsrente zu einer Versorgungslücke kommen.

Aufeinander abgestimmte besondere Vereinbarungen der HALLESCHE Krankenversicherung für das Krankentagegeld und der ALTE LEIPZIGER Leben für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung schließen die Lücke (KT-BU). Nahtlos!

Die Vorteile

  • lückenloser Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente
  • Durch den Einbau einer bedarfsgerechten 6-monatigen Karenzzeit beim Berufsunfähigkeitsschutz reduziert sich der Beitrag
  • Kein zeitraubender Versichererstreit über Gutachten und Arztuntersuchungen