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Beitragsanpassung 
zum 1. Mai 2012

Uns ist es wichtig, Ihnen einen guten Überblick zu bieten – besonders im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen im Gesundheitswesen, die damit verbundenen Kostenaspekte und was wir als Ihre Krankenversicherung für Sie unternehmen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Beitragsanpassung:

1. Warum ist ab Mai 2012 in einigen Tarifen eine Beitragsanpassung erforderlich?

2. Wie wird der Beitrag in der privaten Krankenversicherung kalkuliert?

3. Wann darf eine Beitragsanpassung erfolgen?

4. Können Kostensteigerungen im Gesundheitswesen bei der Beitragskalkulation langfristig berücksichtigt werden?

5. Wie steigt der Wert Ihres Versicherungsschutzes?

6. Erhöhen auch andere private Krankenversicherer ihre Beiträge?

7. Wo liegt der Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?

8. Wie erhöht die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge?

9. Sie haben keine Rechnungen eingereicht – warum ändert sich Ihr Beitrag trotzdem?

10. Wie können Sie sich kostenbewusst verhalten?

11. Sie verhalten sich kostenbewusst – wie profitieren Sie davon?

12. Wie mindert die HALLESCHE eine notwendige Beitragserhöhung?

13. Wie finanziert die HALLESCHE Beitragslimitierungen?

14. Kennen Sie schon die Vorteile der Modifizierten Beitragszahlung?



1. Warum ist ab Mai 2012 in einigen Tarifen eine Beitragsanpassung erforderlich?

Deutschland hat eines der besten, aber auch teuersten Gesundheitssysteme der Welt. Dies ist für jeden von uns im Krankheitsfall sehr beruhigend zu wissen. Allerdings wirken sich der medizinische Fortschritt sowie die damit verbundenen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen auch auf die Beiträge aus. Besonders als Privatpatient profitieren Sie in einigen Tarifen von den innovativen Behandlungsmethoden.

Zudem steigt die Lebenserwartung in Deutschland erfreulicherweise immer weiter an – verbunden mit entsprechend höheren Gesundheitskosten im Alter. Auch dies haben wir bei unserer aktuellen Beitraganpassung berücksichtigt.



2. Wie wird der Beitrag in der privaten Krankenversicherung kalkuliert?

Die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung ist abhängig vom Umfang des Versicherungsschutzes sowie von Alter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand bei Antragstellung. Die zu erwartenden Leistungen in einem Tarif werden für eine Versichertengemeinschaft über die gesamte Laufzeit kalkuliert.

Da der Beitrag allein aufgrund des Älterwerdens der Versicherten nicht steigen darf, sind im Beitrag der meisten Tarife (mit Ausnahme von bspw. Ausbildungstarifen) Sparanteile (Alterungsrückstellungen) enthalten. In jungen Jahren werden so mehr Beiträge bezahlt als zu diesem Zeitpunkt tatsächlich benötigt werden. Die private Krankenversicherung hat bei der Beitragskalkulation gesetzliche Vorschriften zu beachten. Zudem prüft ein unabhängiger Treuhänder die Kalkulation der Beiträge.



3. Wann darf eine Beitragsanpassung erfolgen?

Der Beitrag darf nur angepasst werden, wenn die tatsächlichen Kosten um mindestens 5 % von den kalkulierten Kosten abweichen. Jede Beitragsanpassung wird zudem von einem unabhängigen Treuhänder überprüft sowie der Aufsichtsbehörde vorgelegt.



4. Können Kostensteigerungen im Gesundheitswesen bei der Beitragskalkulation langfristig berücksichtigt werden?

Eine Berücksichtigung der Kostenentwicklung über die nächsten Jahrzehnte lässt die Kalkulationsverordnung nicht zu, da langfristige Prognosen sehr fehleranfällig sind. Deshalb überprüfen wir regelmäßig sämtliche Kriterien und beziehen diese in unsere Beitragskalkulation mit ein. Ihr Beitrag basiert damit stets auf dem aktuellsten Kostenniveau.



5. Wie steigt der Wert Ihres Versicherungsschutzes?

Sie haben mit Ihrem privaten Krankenversicherungsschutz bei der HALLESCHE vertraglich garantierte Leistungen. Kürzungen oder immer höhere Zuzahlungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie nicht zu befürchten. Im Gegenteil, denn mit dem medizinischen Fortschritt und entsprechenden Innovationen steigt auch der Wert Ihres Krankenversicherungsschutzes stetig.



6. Erhöhen auch andere private Krankenversicherer ihre Beiträge?

Der medizinische Fortschritt ist einer der Hauptgründe für die Kostenentwicklung am gesamten Markt der privaten Krankenversicherer (PKV). Eine Beitragsanpassung ist in der PKV-Branche langfristig daher nicht vermeidbar. Die HALLESCHE ist in unabhängigen Marktvergleichen zum Thema Beitragsstabilität regelmäßig ganz weit vorne dabei.



7. Wo liegt der Unterschied zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung?

In der privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgt die Beitragskalkulation nach dem Äquivalenzprinzip. Das heißt, dass sich der Beitrag nach den versicherten Leistungen und dem individuellen Risiko (Alter, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personen- oder Berufsgruppe) des Versicherten richtet. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dagegen gilt das Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass sich der Beitrag ausschließlich am Einkommen orientiert.

In der PKV wird bei der Beitragsberechnung das Kapitaldeckungsverfahren angewandt. Hier werden Alterungsrückstellungen gebildet, die einen guten Schutz gegen das demographische Risiko, d. h. gegen die ungünstige Entwicklung des Altersaufbaus der Bundesrepublik Deutschland, gewährleisten. Im Gegensatz dazu werden in der GKV die Beiträge nach dem Umlageverfahren berechnet, d. h. es werden keine Alterungsrückstellungen aufgebaut. Somit besteht hier kein Schutz gegen das demographische Risiko.


8. Wie erhöht die gesetzliche Krankenversicherung ihre Beiträge?

Die GKV kennt zwei "Arten" der Beitragserhöhung:

1. Direkte Beitragserhöhungen

  • Einführung bzw. Erhöhung des Zusatzbeitrages (vom GKV-Versicherten allein zutragen)
  • Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

2. Indirekte Beitragserhöhungen

  • jede Lohn- bzw. Gehaltserhöhung führt zu höheren Beiträgen, falls der GKV-Versicherte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient;
  • auch Leistungskürzungen sind „versteckte“ Beitragserhöhungen.  Ein GKV-Versicherter müsste - um seinen ursprünglichen Versicherungsschutz auf Dauer aufrechtzuerhalten - eine angemessene Zusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung abschließen. Der gleiche Versicherungsschutz wird also teurer als vorher.
  • Herausnahme von Beitragsteilen aus dem Arbeitgeberzuschuss, die dann von den Versicherten alleine bezahlt werden müssen.



9. Sie haben keine Rechnungen eingereicht – warum ändert sich Ihr Beitrag trotzdem?

Durch Versicherte, die wenige oder keine Leistungen in Anspruch nehmen müssen, wird der Krankenversicherungsschutz in einer Versichertengemeinschaft für alle finanzierbar. Von diesem Solidarprinzip profitiert jeder Einzelne. Denn niemand kann ausschließen, einmal selbst auf eine bezahlbare und gute medizinische Versorgung – und damit auf die Versichertengemeinschaft – angewiesen zu sein.


10. Wie können Sie sich kostenbewusst verhalten?

Jeder Einzelne kann durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Gesundheitsleistungen zum Wohl seiner Versichertengemeinschaft beitragen. Denken Sie zum Beispiel an:

  • Sparpotenziale bei Medikamenten: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach preisgünstigeren Arzneimitteln mit gleicher Wirkung (Generika) oder kleineren Packungsgrößen. Oft reicht dies für die Behandlung aus.
  • Gute Qualität beim Zahnersatz zu guten Preisen: Auf Wunsch unterstützen wir Sie gerne bei der Suche nach einem optimalen Leistungserbringer für qualitativ hochwertigen Zahnersatz zu günstigen Preisen.
  • Den HALLESCHE Rechnungs-Check: Unsere Spezialisten prüfen Ihre Arzt- und Zahnarztrechnungen gerne auf gebührenrechtliche und rechnerische Richtigkeit, noch bevor Sie diese bezahlen. Zum Rechnungs-Check
  • Den HALLESCHE Hilfsmittelservice: Wir haben bundesweit Verträge mit Sanitätshäusern, die kompetente Beratung und Preisvorteile bieten. Wenden Sie sich einfach direkt an uns.



11. Sie verhalten sich kostenbewusst – wie profitieren Sie davon?

Wenn Sie keine Rechnungen einreichen, wird Ihr kostenbewusstes Verhalten bei der HALLESCHE mit der Beitragsrückerstattung belohnt: Bei Leistungsfreiheit erhalten Sie in vielen Voll- und Beihilfeversicherungstarifen bis zu drei Monatsbeiträge zurück. Für einen Arbeitnehmer entspricht dies bis zu 50 % seines jährlichen Beitrags. Lesen Sie mehr zum Thema Beitragsrückerstattung.



12. Wie mindert die HALLESCHE eine notwendige Beitragserhöhung?

  • Durch sogenannte »Beitragslimitierungen« mildert die HALLESCHE heute und in Zukunft notwendige Beitragsanpassungen für Ihre Versicherten ab. Die dafür verwendeten Mittel erwirtschaften wir unter anderem durch unsere besonders sicherheitsorientierte Kapitalanlagestrategie. Bei der aktuellen Beitragsanpassung setzen wir für unsere Versicherten rund 6 Millionen € ein! Mehr zur Finanzierung der Beitragslimitierung bei der HALLESCHE
  • Seit Abschluss Ihrer Krankenversicherung bilden wir für Sie Rückstellungen für das Alter. Deshalb ist Ihr Beitrag in jüngeren Jahren etwas höher, um die Ausgaben im Alter zu finanzieren. Die Zinserträge, die wir mit diesen Alterungsrückstellungen erzielen, werden selbstverständlich unseren Versicherten gutgeschrieben. In der Voll- und Beihilfeversicherung zahlen Sie außerdem zwischen dem 21. bis zum 60. Lebensjahr einen gesetzlichen Zuschlag von 10 %, sofern Sie dies bei Einführung des Zuschlags (im Jahre 2000) akzeptiert oder sich erst später bei uns versichert haben. Dieser Zuschlag wird ab Alter 65 beitragsstabilisierend eingesetzt.
  • Die HALLESCHE hat Rabattverträge mit Generikaherstellern. Dadurch werden Arzneimittelausgaben reduziert und Leistungsausgaben begrenzt.
  • Eines unserer wichtigsten Ziele für Sie als unser Mitglied ist die beste medizinische Versorgung. Mit unserem Gesundheitsmanagement ist Ihre Gesundheit bei uns in guten Händen: Unsere Patientenhilfe im Einzelfall sowie individuelle Gesundheitsprogramme für chronisch Kranke sorgen für eine optimale Versorgung unserer Versicherten und beeinflussen die Leistungsausgaben positiv.
  • Die HALLESCHE arbeitet mit dem Spitzenverband für Praxiskliniken zusammen: Für Versicherte verbessert sich dadurch der Zugang zu modernen Einrichtungen für ambulantes Operieren – auch dies wirkt sich positiv auf die Beiträge aus.

TIPP: Lesen Sie mehr zu unseren Gesundheitsangeboten unter der Rubrik „Ihre Gesundheit“.



13. Wie finanziert die HALLESCHE Beitragslimitierungen?

Im Falle von Beitragserhöhungen kann die HALLESCHE Überschüsse nutzen, um die Beiträge zu limitieren und damit die Versicherten zu entlasten. Die Hauptüberschussquellen der Limitierungen sind der Sicherheitszuschlag und die Zinserträge. Zinserträge kommen aus

  • der Alterungsrückstellung (überrechnungsmäßige Zinsen, d.h. über 3,5 %),
  • dem Eigenkapital,
  • den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung und
  • sonstigen Rückstellungen.

Übrigens: Die Rückstellungen sind ein wichtiger Faktor bei der Bewertung eines Versicherungsunternehmens. Sie geben einen Hinweis auf die Finanzkraft des Versicherers.



14. Kennen Sie schon die Vorteile der Modifizierten Beitragszahlung?

Mit der so genannten Modifizierten Beitragszahlung bietet Ihnen die HALLESCHE eine ergänzende Lösung zur Sicherung der Beiträge im Alter an. Dies funktioniert ganz einfach: Sie zahlen heute etwas mehr Beitrag und profitieren später von Beitragssenkungen. Bis Alter 59 können Sie in dieses Modell einsteigen. Lesen Sie mehr dazu in den FAQs zu MBZflex