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Beitragsrückerstattung
bei Leistungsfreiheit
Bis zu 3 Monatsbeiträgen!

Kostenbewusstes Verhalten zahlt sich aus: Bei Leistungsfreiheit erhalten Sie bis zu drei Monatsbeiträge zurück.

Hier haben wir für Sie Fragen & Antworten zur Auszahlung der Beitragsrückerstattung zusammengestellt.

1. Warum gibt es eine Beitragsrückerstattung (BRE)?

2. Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung für das Jahr 2010?

3. Was ist die Basis für die Berechnung der Beitragsrückerstattung?

4. Für welche Tarife wird die Beitragsrückerstattung gezahlt?

5. Ist die Beitragsrückerstattung garantiert?

6. Wann erfolgt die Auszahlung?

7. Warum erfolgt die Auszahlung erst im September 2011?

8. Wer hat Anspruch auf Beitragsrückerstattung?

9. Kann der Anspruch auf Beitragsrückerstattung wieder erlöschen?

10. Was passiert, wenn in einem Jahr Leistungsfreiheit vorliegt und danach wieder Leistungen in Anspruch genommen werden?

11. Was passiert, wenn mein Vertrag im Folgejahr (2011) in Anwartschaft umgestellt wird?

12. Erhalte ich die Beitragsrückerstattung auch, wenn meine Versicherung im Lauf eines Jahres beginnt und ich leistungsfrei bleibe?


1. Warum gibt es eine Beitragsrückerstattung (BRE)?

Die HALLESCHE fördert und belohnt kostenbewusstes Verhalten mit der Beitragsrückerstattung. Dies wirkt sich wiederum positiv auf die Beiträge aller Versicherten aus.

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2. Wie hoch ist die Beitragsrückerstattung für das Jahr 2010?

Erfüllen Sie die Voraussetzungen ( siehe dazu Frage 8),erhalten Sie bis zu drei Monatsbeiträge zurück. Die Beitragsrückerstattung berechnet sich aus dem vollen Tarifbeitrag, das heißt: Arbeitnehmer, die einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, bekommen bis zu 50 % der selbst gezahlten jährlichen Beiträge zurück.


Tipp: Die Höhe Ihrer möglichen Beitragsrückerstattung für das Jahr 2010 finden Sie auf dem Ankündigungsschreiben, das Sie von uns im März 2010 erhalten haben.

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3. Was ist die Basis für die Berechnung der Beitragsrückerstattung?

Basis für die Beitragsrückerstattung ist der im Januar 2010 gültige Tarifbeitrag – das ist der Monatsbeitrag einschließlich eventueller Beitragszuschläge, aber ohne den gesetzlichen Zuschlag. Diese Daten können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Aber Achtung: Vermindert sich der Beitrag übers Jahr, beispielsweise durch einen höheren Selbstbehalt oder den Wechsel in einen anderen Tarif mit Beitragsrückerstattung, wird der neue Beitrag als Grundlage herangezogen.

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4. Für welche Tarife wird die Beitragsrückerstattung gezahlt?

Berücksichtigt werden Tarife der Krankheitskosten-Vollversicherung. Nicht dazu gehören beispielsweise Krankentagegeldtarife, Krankenhaustagegeldtarife, Pflegeversicherungstarife und Zusatzversicherungstarife. Sie erhalten immer im Frühjahr von uns eine Ankündigung, wie hoch die Beitragsrückerstattung für Sie ausfallen wird, wenn Sie leistungsfrei bleiben und die übrigen Voraussetzungen erfüllen.

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5. Ist die Beitragsrückerstattung garantiert?

Wir halten unser Versprechen, das wir in der jährlichen Ankündigung zur Beitragsrückerstattung geben. Die Beitragsrückerstattung wird jedoch jedes Jahr neu durch die Mitgliedervertreterversammlung festgelegt.

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6. Wann erfolgt die Auszahlung?

Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung für das Jahr 2010 erfolgt im September 2011.

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7. Warum erfolgt die Auszahlung erst im September 2011?

Jeder Arzt kann im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 2 Jahren selbst entscheiden, wann er seine Leistungen in Rechnung stellt. Im Falle einer frühzeitigeren Auszahlung müssten wir damit rechnen, dass durch Leistungserbringer noch Rechnungen gestellt und von Kunden zur Erstattung eingereicht werden. Daher erfolgt die Auszahlung erst Ende des 3. Quartals – also zu einem Zeitpunkt, zu dem erfahrungsgemäß bereits alle Leistungen aus dem vorausgegangenen Kalenderjahr abgerechnet wurden.

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8. Wer hat Anspruch auf Beitragsrückerstattung?

Ein Anspruch besteht getrennt für jede versicherte Person, für die folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Durchgängiger Versicherungsschutz
    Ihre Krankenversicherung besteht uneingeschränkt (ohne Unterbrechnung durch eine Anwartschafts- oder Ruhenszeit) im gesamten Kalenderjahr 2010 und weiter bis mindestens 30.09.2011. Der Anspruch auf Beitragsrückerstattung entfällt, falls uns bis zum 30.09.2011 eine Kündigung ihrer Versicherung vorliegt. Endete die Versicherung allerdings nach dem 31.12.2010 wegen gesetzlicher Versicherungspflicht oder Tod der versicherten Person, bleibt der Anspruch auf Beitragsrückerstattung dennoch erhalten.

  2. Tarif mit Anspruch auf Beitragsrückerstattung
    Sie sind in einem Tarif oder einer Tarifkombination versichert, für die eine Beitragsrückerstattung vorgesehen ist. Ob Ihr versicherter Tarif dazu gehört, entnehmen Sie bitte Ihrem Ankündigungsschreiben.

  3. Keine Leistungen in 2010
    Im gesamten Jahr 2010 wurde aus dieser Versicherung keine Leistung in Anspruch genommen - bei Tarifkombinationen aus keinem der Einzeltarife. Achtung: Entscheidend ist das Datum der Behandlung, nicht das Rechnungsdatum!

  4. Beiträge vollständig bezahlt
    Die Beiträge wurden für die Zeit vom 01.01.2010 bis 30.09.2011 vollständig bezahlt.

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9. Kann der Anspruch auf Beitragsrückerstattung wieder erlöschen?

Nur, falls Sie eine der Voraussetzungen doch nicht erfüllen. Bei Rechnungen sollten Sie zuerst prüfen, ob die Beitragsrückerstattung für Sie nicht doch günstiger wäre. Entfällt nach der Auszahlung der Beitragsrückerstattung eine der Voraussetzungen, wird die Beitragsrückerstattung verrechnet oder zurückgefordert.

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10. Was passiert, wenn in einem Jahr Leistungsfreiheit vorliegt und danach wieder Leistungen in Anspruch genommen werden?

Sie erhalten die Beitragsrückerstattung für die Zeit, in der Sie die Voraussetzungen ( siehe dazu Frage 8) erfüllen, wie angekündigt. Erfüllen Sie die Voraussetzungen in einem Jahr nicht, beginnt die BRE-Staffel von vorn.

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11. Was passiert, wenn mein Vertrag im Folgejahr 2011 auf Anwartschaft umgestellt wird?

Sie erhalten Ihre Beitragsrückerstattung trotzdem, wenn der Vertrag wegen Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung in Anwartschaft umgestellt wird.

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12. Erhalte ich die Beitragsrückerstattung auch, wenn meine Versicherung im Lauf eines Jahres beginnt und ich leistungsfrei bleibe?

Nein, denn eine der Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung ist das Bestehen der Versicherung über ein ganzes Kalenderjahr.

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