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Informationen zur Beihilfe

Der Staat beteiligt sich bei seinen Beamten mit mindestens 50 % an den Krankheitskosten.

Der Umfang des Beihilfeanspruchs hängt von der persönlichen Situation des Beamten ab und kann daher unterschiedlich hoch sein. Den restlichen Teil müssen Beamte entweder gesetzlich oder privat absichern.



Gesetzlich oder private Absicherung der Restkosten?

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beihilfeleistung nicht berücksichtigt. So zahlen Beamte dort 100 % Beitrag, obwohl nur max. 50 % der Krankheitskosten abgedeckt werden müssten. Hinzu kommt, dass Beamte aufgrund ihres Beihilfeanspruchs keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten. Das bedeutet: Hohe Kosten bei vergleichbar geringen Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit dem privaten Krankenversicherungsschutz der HALLESCHE profitieren Beamte von passgenauen Leistungen zu günstigen Beiträgen.

Wählen sie hier Ihren passenden Versicherungsschutz



Lücken in der Beihilfe

Innerhalb der Beihilfe gibt es Lücken bei Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlung, zahntechnischen Material- und Laborkosten und Kurtagegeld.

Diese Lücken können Sie mit dem Beihilfeergänzungstarif BE schliessen.



Was passiert im Alter?

Mit der Pensionierung steigt die Beihilfeleistung in der Regel auf 70 %. In diesem Fall müssen bei der HALLESCHE nur noch die restlichen 30 % versichert werden. Dabei reduziert sich der Beitrag.