Die Versicherungspflichtgrenze
Zur Versicherungspflichtgrenze zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Das Arbeitsentgelt
- Vermögenswirksame Leistungen
- Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal
- Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld
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