Die Versicherungspflichtgrenze

Zur Versicherungspflichtgrenze zählen alle Einkünfte aus dem Beschäftigungsverhältnis, die regelmäßig anfallen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Das Arbeitsentgelt
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal
  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld