Mit dem verabschiedeten „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz“ kommen auf gesetzlich und privat Versicherte viele Veränderungen zu. Hier haben wir Ihnen einige Fragen & Antworten zusammengestellt, die insbesondere für gesetzlich Versicherte von Bedeutung sind.
1. Stimmt es, dass jetzt nur noch ein eingeschränkter Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich ist?
2. Was ist bei einer Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) zu beachten?
3. Erfüllt die Vollversicherung der HALLESCHE die neuen Mindeststandards der PKV?
4. Stimmt es, dass Existenzgründer in der GKV künftig weniger Beitrag bezahlen?
5. Welche Nachteile haben die neuen Wahltarife in der GKV?
6. Stimmt es, dass für Selbstständige und Freiberufler künftig kein Krankentagegeldanspruch in der GKV besteht?
7. Welche Folgen haben die Einführung eines Einheitsbeitrags und Gesundheitsfonds in der GKV?
8. Lohnt es sich noch vor 2009 in die PKV zu wechseln?
1. Stimmt es, dass jetzt nur noch ein eingeschränkter Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist?
Für Selbständige, Freiberufler oder Beamte gilt für den Wechsel in die PKV weiterhin eine Kündigungsfrist von 2 Monaten. Wenn Sie also zum Beispiel bis zum 31. Januar kündigen, können Sie zum 01. April Mitglied bei der HALLESCHE werden.
Für Arbeitnehmer dagegen hat der Gesetzgeber neue Hürden aufgestellt. Ihr Jahreseinkommen muss zunächst drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Diese beträgt für 2009: 48.600 € (2008: 48.150 €; 2007: 47.700 €; 2006: 47.250 €).
Ein Beispiel: Das Jahreseinkommen liegt im Jahr 2007 erstmals über der Versicherungspflichtgrenze. Versicherungsfreiheit und damit die Möglichkeit in die PKV zu wechseln besteht dann frühestens ab 1. Januar 2010. Voraussetzung ist, dass in 2008, 2009 und voraussichtlich in 2010 ebenfalls über der Versicherungspflichtgrenze verdient wird.
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Unser Tipp: Sind Sie als Arbeitnehmer/in derzeit noch in der GKV pflichtversichert, können Sie sich mit unseren Optionstarifen OK oder JOKER den Wechsel in die private Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt erleichtern. |
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2. Was ist bei einer Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einem Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) zu beachten?
Als freiwilliges Mitglied können Sie Ihrer GKV zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen, wenn Sie nicht über einen GKV-Wahltarif noch zusätzlich an die Kasse gebunden sind.
Achtung: Sie müssen die Annahmeerklärung der HALLESCHE vor Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrer Krankenkasse vorlegen, sonst wird die Kündigung unwirksam.
Ein Beispiel: Ein GKV-Mitglied teilt am 12. Januar seiner Kasse die Kündigung der Mitgliedschaft mit. Er kann die Mitgliedschaft dann zum 31. März beenden. Die Annahmeerklärung der HALLESCHE muss bei der Kasse bis zum 31. März vorliegen.
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Unser Tipp: Senden Sie die Annahmeerklärung der HALLESCHE Ihrer Kasse per Fax (Sendebestätigung) oder per Einschreiben zu, um im Zweifelsfall den Eingang der Erklärung nachweisen zu können. |
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3. Erfüllt die Vollversicherung der HALLESCHE die neuen Mindeststandards der PKV?
Alle privaten Krankenversicherungen, die ab dem 1. April 2007 geschlossen werden, müssen bestimmte Mindeststandards erfüllen:
- Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung
- Absoluten und prozentualen Selbstbehalte im ambulanten und stationären Bereich dürfen max. 5.000 € pro Jahr und Person betragen
Die Vollversicherungstarife der HALLESCHE erfüllen diese Anforderungen.
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4. Stimmt es, dass Existenzgründer in der GKV künftig weniger Beitrag bezahlen?
Die Krankenkassen können für Selbständige, die nachweislich dauerhaft weniger als 1.890 € (in 2009) verdienen, die Beitragsbemessungsgrundlage senken. Die GKV wird dadurch aber nur scheinbar attraktiver. Denn zur Beitragsbemessung wird das gesamte Vermögen herangezogen sowie das Einkommen und Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Außerdem wird das Einkommen im Voraus geschätzt. Dies bedeutet in der Praxis, dass häufig Nachzahlungen fällig werden. Gerade die für Existenzgründer so wichtige Planungssicherheit entfällt dadurch. Ganz zu schweigen von den Schwierigkeiten, die es mit sich bringt, oft mehrmals im Jahr einen Verdienstbescheid des Finanzamtes bei den Kassen einreichen zu müssen.
Die HALLESCHE bietet günstige Tarife ohne Finanzamtsbescheide oder Nachzahlungen – dafür mit attraktiver Beitragsrückerstattung!
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5. Welche Nachteile haben die neuen Wahltarife in der GKV?
Die Krankenkassen bieten seit 1. April 2007 Wahltarife für ihre Versicherten an. Sie können beispielsweise Selbstbehalts- oder Hausarzttarife wählen und erhalten dafür einen Beitragsbonus. Es handelt sich hier um Sparmodelle, die die PKV schon sehr lange anbietet. Einige Kassen bieten auch Wahltarife an, die gegen einen Zusatzbeitrag die Kassenleistungen aufbessern, z.B. im stationären Bereich.
Doch Vorsicht beim Abschluss von GKV-Wahltarifen!
- Sie binden sich an Ihren Wahltarif für 3 Jahre. In dieser Zeit ist weder ein Wechsel innerhalb der GKV noch zur PKV möglich. Auch bei Beitragssatzerhöhungen haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.
- Wahltarife bieten keine langfristige Sicherheit. Die Kassen können die freiwilligen Wahltarife jederzeit wieder abschaffen. Hat sich bis dahin ggf. Ihr Gesundheitszustand verschlechtert ist ein Wechsel in eine private Voll- oder Zusatzversicherung nur noch erschwert oder gar nicht mehr möglich.
- Wahltarife, die die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufbessern, sind rechtlich sehr umstritten und müssen eventuell künftig zurückgezogen werden.
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Unser Tipp: Sie haben bereits einen Wahltarif in der GKV abgeschlossen? Mit unserem Tarif JOKER sichern Sie sich schon heute einen erleichterten Einstieg in die private Vollversicherung nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist! |
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6. Stimmt es, dass für Selbstständige und Freiberufler künftig kein Krankengeldanspruch in der GKV besteht?
Als Selbstständige und Freiberufler verlieren Sie ab 1. Januar 2009 den Krankengeldanspruch in der GKV. Sie müssen das Krankengeld dann künftig über GKV-Wahltarife abschließen und binden sich damit mindestens 3 Jahre an die jeweilige Kasse.
Die bisher auf den Markt gekommenen Wahltarife sind sehr unterschiedlich gestaltet und bieten unterschiedliche Konditionen. Gerade im Hinblick auf Kündigungsrechte bei Beitragserhöhungen oder auf die Höhe des versicherbaren Krankengelds. Es empfiehlt sich daher, die Angebote sehr genau zu prüfen oder gleich eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen. Folgende Fragen sollten vor einem Abschluss eines Krankengeld-Wahltarifs geklärt sein:
- Habe ich ein Kündigungsrecht, wenn der Beitrag im Wahltarif erhöht wird?
- Wie hoch ist das Krankengeld, das ich abschließen kann?
- Für wie lange bekomme ich Krankengeld? 78 Wochen wie bisher oder weniger?
- Bin ich während des Bezugs von Krankengeld im Wahltarif beitragsfrei in der GKV?
- Bis zu welchem Alter kann ich ein Krankengeld bei meiner Kasse abschließen?
Sollten Sie bisher einen Krankengeldanspruch in der GKV haben, müssen Sie sich zum 1. Januar 2009 aktiv um den Abschluss eines Wahltarifs kümmern, ansonsten werden Sie auf den verminderten Beitragssatz (14,9%) umgestellt und verlieren automatisch den Anspruch.
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Unser Tipp: Alle Selbstständigen und Freiberufler, die die GKV mit ihrer Krankheitsabsicherung (noch) nicht verlassen wollen, können bei der HALLESCHE ein Krankentagegeld versichern. |
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7. Welche Folgen haben die Einführung des Einheitsbeitrags und Gesundheitsfonds in der GKV?
Ab 2009 wird in der GKV ein einheitlicher Beitrag für alle Kassen eingeführt. Die Beiträge fließen an den Gesundheitsfonds, der den einzelnen Kassen Gelder überweist. Sind diese Gelder nicht ausreichend, können die Kassen individuelle Zusatzbeiträge von den Mitgliedern verlangen. Auch bislang noch sehr günstige Kassen werden ab 2009 somit teurer.
Der allgemeine Beitragssatz wird in 2009 15,5 % betragen. Der ermäßigte Beitragssatz für Selbständige und Freiberufler ohne Krankengeldanspruch beträgt 14,9%. Außerdem wird sich die Beitragsbemessungsgrenze auf 3.675 €/Monat erhöhen, d.h. bis zu diesem Betrag ist Ihr Einkommen beitragspflichtig.
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8. Lohnt es sich noch vor 2009 in die PKV zu wechseln?
Viele sind durch die Gesundheitsreform verunsichert über den richtigen Zeitpunkt, in die PKV zu wechseln. Unsere Antwort: Je früher desto besser, denn …
- In 2008 haben Sie ein niedrigeres Eintrittsalter und profitieren von günstigeren Beiträgen als bei Versicherungsbeginn in 2009.
- Ab 2009 sind Teile der Alterungsrückstellung für alle Neuverträge mitnahmefähig. Diese zusätzliche „Wechselleistung“ muss aber bei allen PKV-Unternehmen mit einkalkuliert werden. Die Prämien für neu abgeschlossene Verträge verteuern sich daher um bis zu 12 %.
- Wenn Sie die Wechselleistung dennoch wünschen, haben Sie bei der HALLESCHE ab 2009 die Möglichkeit, die „Wechselleistung“ zusätzlich abzusichern.
- Bis 2009 hat sich Ihr Gesundheitszustand eventuell verschlechtert. Sie müssten in der regulären Vollversicherung dafür ggf. einen Zuschlag bezahlen oder können sogar nur noch in den Basistarif wechseln. Der Basistarif ist aber keine empfehlenswerte Alternative. Seine Leistungen haben GKV-Niveau und können vom Gesetzgeber jederzeit verändert werden.
- In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden sich die Beiträge mit Einführung des Gesundheitsfonds bei den bisher noch günstigen Kassen drastisch erhöhen. Es gibt ab 2009 nur noch einen einheitlichen Beitrag für alle Kassen.
Sollten Sie jedoch in 2008 keine Möglichkeit zu einem Wechsel haben – auch in 2009 bleibt die HALLESCHE trotz der etwas höheren Beiträge im Neugeschäft weiterhin äußerst attraktiv: denn neben einem ausgezeichneten Preis-Leistungsverhältnis mit dauerhaft garantierten Leistungen haben Sie in Zukunft eine größere Flexibilität durch den Wechselzuschlag.
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