ALTE LEIPZIGER — HALLESCHE KonzernSitemapSuche
FirmenkundenPresseVertriebspartnerBewerber
 
Ratgeber Gesundheitsreform
Kurzüberblick
Informationen für privat Versicherte
Informationen für gesetzlich Versicherte
Ratgeber Krankenversicherung
Pflegeberatung für Privatversicherte
Lebenssituationen
Karriere
Besondere Anlässe
Krankenversicherungslexikon
    
Produktsuche Agentursuche
 
Die Gesundheitsreform 
im Kurzüberblick

Wichtige Änderungen im Kurzüberblick

Pflicht zur Versicherung
Seit 1. April 2007                         

Versicherungspflicht für Personen, die keinen Versicherungsschutz haben und zuletzt in der GKV versichert waren oder dieser zuzuordnen sind.

Seit 1. Juli 2007                    

Personen, die derzeit keinen Versicherungsschutz haben und zuletzt in der PKV versichert waren oder dieser zuzuordnen sind, können sich im modifizierten Standardtarif der PKV-Unternehmen versichern. Diese Verträge werden zum 1. Januar 2009 in den Basistarif umgestellt.

Ab 1. Januar 2009                         

Pflicht zur Versicherung für alle.



Basistarif
Ab 1. Januar 2009                        Zusätzlich zur bisherigen Tarifvielfalt bieten alle PKV-Unternehmen einen brancheneinheitlichen Basistarif an. Sein Leistungsumfang entspricht den GKV-Leistungen.



Eingeschränkte Wechselmöglichkeit in die PKV für GKV-Versicherte
Seit 2. Februar 2007                      

Arbeitnehmer, die in die PKV wechseln möchten, müssen 3 Jahre in Folge mit ihrem Jahresbruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreiten.

Seit 1. April 2007

Kassen können Wahltarife anbieten, bspw. Selbstbehalt- oder Hausarzttarife. Versicherte binden sich  für drei Jahre an diese Wahltarife und damit an die jeweilige Kasse.



Erleichterter Wechsel innerhalb des PKV-Systems
Im 1. Halbjahr 2009              

Einmalige Wechselmöglichkeit für Bestandsversicherte (Vertragsschlüsse bis 31.12.2008) in den Basistarif eines anderen PKV-Unternehmens.

Ab 1. Januar 2009                        

Neugeschäftsverträge enthalten eine integrierte „Wechselleistung“, über die die Alterungsrückstellung bei einem Unternehmenswechsel teilweise im Umfang des Basistarifs mitgenommen werden kann.



Einheitsbeitrag und Gesundheitsfonds in der GKV
Im November 2008                        Gesetzliche Festlegung eines einheitlichen, für alle Kassen geltenden, Beitragssatzes auf 15.5% für das Jahr 2009. Außerdem wurde für 2009 eine höhere Beitragsbemessungsgrenze in der GKV festgelegt (3.675 €/Monat)
Ab 1. Januar 2009 Der einheitliche Beitragssatz gilt für alle Kassen, ggf. mit zusätzlicher kassenindividueller Prämie. Die Beitragsgelder gehen an den Gesundheitsfonds.



Wahltarife in der GKV
Seit 1. April 2007 Kassen können Wahltarife anbieten, bspw. Selbstbehalts- oder Hausarzttarife, an die der Versicherte 3 Jahre gebunden bleibt - und damit auch an die jeweilige Kasse.
Ab 1. Januar 2009                                    In der GKV versicherte Selbständige verlieren ihren Krankengeldanspruch. Sie können diesen Verlust über einen entsprechenden Wahltarif bei Ihrer Kasse (3-jährige Bindung!) oder über eine private Krankentagegeldversicherung kompensieren.



Mindestanforderung an eine PKV-Absicherung
Seit 1. April 2007                       Alle neu geschlossenen privaten Vollversicherungen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, mindestens ambulante und stationäre Leistungen umfassen.