ALTE LEIPZIGER — HALLESCHE KonzernSitemapSuche
FirmenkundenPresseVertriebspartnerBewerber
 
Über uns
Presse
Vertriebspartner
Aktuelles
 Info-Service
 Aktion 30.09.
 25 Jahre Pflege
 Von Experten gewählt
 Top-Angebote für Beamte
 ASSEKURATA 2010
 ServiceRating 2010
 Messetermine 2010
Produkte
Anträge & Zusatzfragebögen
Vertragsrelevante Unterlagen
Software & Module
Beratungsblätter
5 x Pro HALLESCHE
Ihre Werbung
Gesundheitsportal
Standorte & Kontakt
Bewerber
Gütesiegel
    
Produktsuche Agentursuche
Die Kurzarbeit hat keine Auswirkungen
auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze

Im Zuge der Kapitalmarktkrise stellen immer mehr Firmen auf Kurzarbeit um. Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird durch das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit teilweise ausgeglichen.

Die Regelung für Arbeitnehmer

Für das Über- oder Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze wird weiterhin "fiktiv" das eigentliche regelmäßige Arbeitsentgelt (ohne Kurzarbeit) angenommen:

1. GKV-pflichtversichert

Verdient der Arbeitnehmer bereits über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, wird die 3-Jahresfrist durch die Kurzarbeit nicht tangiert.

2. GKV-freiwillig versichert

Der Status "freiwillig" bleibt auch während der Kurzarbeit erhalten. Ihren GKV-Beitrag zahlen freiwillig versicherte Arbeitnehmer in der bisherigen Höhe weiter, d.h. auf Basis des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, das ohne Kurzarbeit erzielt worden wäre. Dafür erhalten sie einen höheren Arbeitgeberzuschuss.

3. PKV-versichert

Unterschreitet ein privat versicherter Arbeitnehmer nur wegen Kurzarbeit die Jahresarbeitsentgeltgrenze, löst dies keine Versicherungspflicht in der GKV aus.

Ausnahme: "Transferkurzarbeitsgeld"

Während das Kurzarbeitergeld zum Ziel hat, dass die Arbeitnehmer die Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder voll aufnehmen, bedeutet "Transferkurzarbeitsgeld", das die Stellen abgebaut werden. Die Arbeitnehmer werden aber für eine gewisse Zeit bei der Suche nach einer neuen Arbeit unterstützt. Daher gelten die hier aufgeführten Regelungen im Bezug auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht für das Transferkurzarbeitsgeld.

 
Links
Übersicht Info-Service