Zum 1. April 2011 werden die Versicherungsbedingungen der HALLESCHE verbessert. Die Kunden erhalten dadurch noch mehr Transparenz und Sicherheit im Hinblick auf die Leistungszusagen der HALLESCHE. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Die Verbesserungen im Überblick:
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1. Auslandsaufenthalte Vorübergehende Auslandsaufenthalte Auslandsaufenthalte mit einer Dauer von maximal 6 Monaten werden als vorübergehend angesehen. Wegzug in Staaten außerhalb/in Staaten der EU/EWR oder der Schweiz Die HALLESCHE verpflichtet sich eine Vereinbarung zur Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses zu treffen, wenn dies innerhalb von 6 Monaten beantragt wird. Änderungen in Tarif LR 1 Kunden, die ausschließlich die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der EU/EWR oder der Schweiz besitzen, haben künftig auch im Land ihrer Staatsangehörigkeit Versicherungsschutz über Tarif LR 1. Der Versicherungsschutz kann jetzt zweimalig verlängert werden. |
2. Unvorhergesehene Kriegsereignisse im Ausland Versicherungsschutz, solange für das Aufenthaltsland keine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt besteht bzw. die versicherte Person am Verlassen des betroffenen Landes gehindert ist.
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3. Anschlussheilbehandlungen Klarstellung, dass für medizinisch notwendige Anschlussheilbehandlungen geleistet wird - in der Regel auch ohne vorherige Zusage.
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4. Wechsel des Aufenthaltsorts innerhalb Deutschlands während einer Arbeitsunfähigkeit Es reicht aus, wenn ein anderweitiger Aufenthaltsort in Deutschland sowie dessen voraussichtliche Dauer der HALLESCHE vorab in Textform benannt wird. |
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| Bitte beachten Sie: Die Änderungen werden für das Neugeschäft umgesetzt. Für den Bestand sind/waren diese über Arbeitsrichtlinien gleichermaßen geregelt, so dass keine materiellen Nachteile entstehen. |
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