Die HALLESCHE verbessert zum 1.7.2011 die Versicherungsbedingungen in den folgenden Tarifen:
1. Das Fitness-Programm für den Beitrag: MBZflex
- Bis Alter 59 abschließbar
- Der Beitragsanteil für den Tarifbaustein MBZflex wird zusätzlich absicherbar
2. Erweitertes Optionsrecht (Tarif OK und JOKER)
3. Verbesserte Fristen bei Auslandsaufenthalten (Krankentagegeld)
1. MBZflex - ab sofort bis Alter 59 abschließbar
Von der modifizierten Beitragszahlung können künftig auch Spätentschlossene profitieren. Das bisherige Aufnahmehöchstalter von 55 Jahre wird auf 59 Jahre erhöht. Zur möglichen Steuerentlastung aus dem Bürgerentlastungsgesetz ist der Abschluss von MBZflex auch in späteren Jahren attraktiv.
Künftig kann auch der Beitragsanteil für den Tarifbaustein selbst abgeschlossen werden. Ebenfalls verändert wurde die Beitragsuntergrenze, sobald die Beitragsermäßigung eintritt: Konnte der Beitrag bisher nur auf die Hälfte des jüngsten Erwachsenenalters sinken, ist ab sofort eine Senkung bis auf 0 Euro möglich.
2. Erweitertes Optionsrecht in Tarif OK und JOKER
Die Optionswahrnehmung wurde ausgedehnt. OK- und JOKER-Versicherte können mit Ende der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung auch aus den angebotenen Zusatzversicherungen der HALLESCHE wählen. Ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeiten.
3. Verbesserte Fristen bei Auslandsaufenthalten (Krankentagegeld)
Seit 1. April 2011 gelten in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) bei einer Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland neue Fristen.
Zur Fortsetzung des Versicherungsverhältnisses bzw. die Umwandlung des bisherigen Versicherungsverhältnisses in eine Anwartschaftsversicherung haben alle Versicherte jetzt 6 Monate Zeit, mit der HALLESCHE eine entsprechende Vereinbarung zu treffen. Dies gilt nun auch für die Krankentagegeldversicherung.
Privat vollversichert, auch im Ausland
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