Deckungssumme
Seit dem 1.1.2002 beträgt die gesetzliche Mindestdeckungssumme für Personenschäden 2,5 Mio. Euro. Bedenken Sie aber, dass die Kosten einer Heilung (Operation, Krankenhausaufenthalt, Rehabilitation) diesen Betrag schnell übersteigen können, vor allem, wenn es sich um mehr als einen Geschädigten handelt.
Deswegen entscheiden sich die meisten Versicherten für die pauschale Deckungssumme von 50 Mio. Euro (je verletzte Person höchstens 8 Millionen Euro). Sie gibt einfach mehr Sicherheit bei einer nur geringfügig höheren Prämie.
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