Invalidität
Wenn Sie durch die Folgen eines Unfalls innerhalb eines Jahres invalide werden, das heißt, Ihre körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise verlieren, zahlt die Insassen-Unfallversicherung bei Vollinvalidität die ganze Invaliditätssumme, bei einer Teilinvalidität den entsprechenden Teil als Kapital oder Rente.
Immer entsprechend den Bedingungen; d. h. bei zwei und mehr Insassen erhöht sich die Summe um 50 % und wird dann durch die Anzahl der Insassen geteilt. Die dann zur Verfügung stehende Summe ist die Höchstentschädigung bei 100 % Invalidität.
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