Reparaturschaden

Falls Sie eine Selbstbeteiligung nicht wünschen, übernehmen wir neben den Kosten der Wiederherstellung des Fahrzeugs selbstverständlich auch die notwendigen Fracht- und Transportkosten, um das reparaturfähige Fahrzeug in die nächste Werkstatt zu bringen oder um Ersatzteile zu beschaffen.

Bei älteren Fahrzeugen kann bei den Kosten für Ersatzteile und Lackierung ein Abzug »neu für alt« vorgenommen werden. Bei Fahrzeugen, die jünger als vier Jahre sind, ist das aber nur bei Reifen, Batterie und Lackierung möglich.

Reparaturkosten werden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt. Liegen die Kosten der Reparatur über dieser Höchst- grenze, wird der Schaden als Totalschaden behandelt.