Schaden

Zeigen Sie uns den Schaden so schnell wie möglich an – spätestens nach einer Woche – und auch, wenn Sie sich nicht schuldig fühlen. (In der Insassen-Unfallversicherung ist uns ein Todesfall innerhalb von 48 Stunden zu melden.)

Erkennen Sie keinen Anspruch des Geschädigten an! Es ist besser, selbst den Unfallhergang schriftlich festzuhalten. Diese Beschreibung oder Skizze müssen Sie mit Ihrer Unterschrift versehen.

Sachschäden, für die Sie selbst aufkommen möchten, brauchen Sie nicht zu melden. Dadurch erhalten Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt.