1995 wurde die Pflegepflichtversicherung mit den Säulen soziale und private Pflegeversicherung eingeführt. Die vorgesehenen Ziele wurden nur teilweise erreicht. Besonders die finanzielle Entwicklung der sozialen Pflegeversicherung macht eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung notwendig.
Die soziale Pflegeversicherung ist nur als Grundsicherung angelegt. Darüber hinaus muss individuell vorgesorgt werden, denn das Pflegerisiko kann jeden treffen. Durch private finanzielle Vorsorge kann der gewohnte Lebensstandard auch im Pflegefall gehalten werden.
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