Finanzierungsrente
Gute Perspektiven für die Zukunft.
Im Falle der Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit sowie im Rentenalter entstehen - durch das reduzierte Einkommen - hohe finanzielle Belastungen durch die Krankenversicherungsbeiträge. Zusätzliche Kosten entstehen außerdem durch die Selbstbeteiligung in der Krankenversicherung.
Die »Finanzierungsrente« kann hier Hilfe leisten. Sie reduziert sowohl den Beitrag als auch die Selbstbeteiligung bei Berufsunfähigkeit, im Pflegefall und im Rentenalter. Für die Versorgung im Rentenalter bieten wir zwei Alternativen:
»Finanzierungsrente I«
Die Finanzierungsrente wird so abgeschlossen, dass sie die Selbstbeteiligung der privaten Krankenversicherung reduziert.
»Finanzierungsrente II«
Wir passen die Finanzierungsrente so an, dass im Alter neben er Selbstbeteiligung auch der Beitrag für die Krankenversicherung reduziert wird.
Die Vorteile
- Bei Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und im Rentenalter: Reduzierung der jährlichen Selbstbeteiligung und der Beiträge der Krankenvollversicherung.
- Nahtloser Übergang von Krankentagegeld auf die Berufsunfähigkeitsrente.
- Im Todesfall werden die Beiträge für die Altersversorgung aus der Finanzierungsrente zurückerstattet.
- Beiträge sind als Sonderausgaben abzugsfähig.
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