Krankentagegeld - Berufsunfähigkeitsrente (KT-BU)
Wir bringen zusammen, was zusammen gehört!
In Deutschland werden Jahr für Jahr über 200.000 Menschen berufsunfähig. Nach dem 01. Januar 1961 Geborene bekommen keinen Cent Berufsunfähigkeitsrente vom Gesetzgeber. Heißt: Die Betroffenen können auf jede nur erdenkliche Tätigkeit verwiesen werden.
Zudem kann es beim Übergang vom Krankentagegeld auf die Berufsunfähigkeitsrente zu einer Versorgungslücke kommen. Dies Problem entsteht, da Krankenversicherer und Lebensversicherer in der Regel unterschiedliche Definitionen für »Berufsunfähigkeit« haben.
Hier droht eine doppelte Versorgungslücke:
- Zeitlich: Schnittstellen sind nicht abgestimmt.
- Der Höhe nach: Krankentagegeld ist in der Regel höher als die Berufsunfähigkeitsrente.
Aufeinander abgestimmte besondere Vereinbarungen der HALLESCHE Krankenversicherung für das Krankentagegeld und der ALTE LEIPZIGER Leben für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung schließen die Lücke (KT-BU). Nahtlos!
Die Vorteile
- Ab einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente von 1.200 € lückenloser Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente.
- »Bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit garantierte Leistung in Höhe des Krankentagegeldes.
- »Weitere 6 Monate Leistung in Höhe des Krankentagegeldes, wenn nach den Bedingungen des Krankenversicherers noch keine Berufsunfähigkeit vorliegt.
- Durch den Einbau einer bedarfsgerechten 6-monatigen Karenzzeit beim Berufsunfähigkeitsschutz reduziert sich der Beitrag.
- Kein zeitraubender Versichererstreit über Gutachten und Arztuntersuchungen.
Zusätzliche Vorteile, wenn die KT-BU-Lösung in die Betriebliche Altersversorgung integriert wird
- Beiträge zahlt die GmbH
- Beiträge mindern die Steuerlast der GmbH
- Beiträge sind keine Privatausgabe des GGF
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