Schnell und unkompliziert möchten wir Ihnen helfen. Hierzu stehen Ihnen die wichtigsten Formulare online zur Verfügung.
Einfacher geht´s nicht!
Sie wollen es ganz genau wissen?
Recht haben Sie. Meistens klärt ein Blick in unsere Bedingungen die ersten Fragen:
Bestätigung für's Finanzamt
Als Nichtselbständiger können Sie den Prämienanteil der Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Der Betrag wird auf der Prämienrechnung separat ausgewiesen und erfüllt die Vorgaben für's Finanzamt.
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