• Unternehmen
  • Presse
  • Karriere
  • Experte vor Ort
  • Gruppenversicherung
  • Vermittlerportal
  • ALTE LEIPZIGER
  • Private Krankenversicherung
    •  
      • Angestellte & Selbstständige
      • Beamte
      • Ärzte & Zahnärzte
      • Studenten
      • Option auf
        Private Krankenversicherung
      • Auslandskrankenversicherung
      • Gruppenversicherung
      • Beitragsrechner
  • Zusatzversicherung
    •  
      • Pflegezusatzversicherung
      • Zahnzusatzversicherung
      • Krankenhaus
        Zusatzversicherung
      • Brille-, Zahn-,
        Heilpraktiker-Leistungen
      • Krankentagegeld
      • Option auf
        Private Krankenversicherung
      • Auslandsreise-
        Krankenversicherung
      • Gruppenversicherung
      • Beitragsrechner
  • Ihre Gesundheit
    •  
      • Broschüren & mehr
      • Gesundheitsportal
      • Gesundheitsakte
      • Gesundheitstelefon
      • Gesundheitsprogramme
      • Hilfe im Einzelfall
  • Service
    •  
      • Ratgeber
      • Rund um
        Ihren Versicherungsvertrag
      • Ihre Arztrechnungen
      • Service-Ordner für
        Ihre Unterlagen
      • Prämien für
        Mitgliederempfehlung
      • Fragen & Antworten
      • Kundenmagazin EINBLICK
      • Diabetesbrief
  • Kontakt
    •  
      • Angebot anfordern
      • E-Mail
      • Anregungen & Kritik
      • Rückruf-Service
      • Adressen & Hotlines
      • Experte vor Ort
    •  
      • Unternehmen
      • Presse
      • Karriere
 
1540
      • Ratgeber
        • Ratgeber Krankenversicherung
        • Ratgeber Gesundheitsreform
        • Ambulante OP
        • Krankenversicherungslexikon
  • Start
  • > Service
  • > Ratgeber
  • > Ratgeber Krankenversicherung

Die HALLESCHE - Morgen so gut wie heute

Manche Entscheidungen trifft man einfach aus dem Bauch heraus. Manchmal sollte man aber seinen Kopf entscheiden lassen - besonders bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung. Immerhin geht es um Ihre Gesundheit, und da ist man mit etwas Weitblick gut beraten.

Gerade deshalb lohnt es sich, einen genauen Blick auf die HALLESCHE zu werfen. Zum einen, weil wir heute unseren Mitgliedern hervorragende Leistungen und umfassenden Service zu attraktiven Beiträgen bieten. Zum anderen, weil wir mit vollem Einsatz dafür sorgen, dass das auch morgen noch so bleibt.

Hier finden Sie nützliche Informationen, die Sie bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung unterstützen.

Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung
1. Beitragsberechnung

In der privaten Krankenversicherung berechnet sich der Beitrag nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung sowie nach dem gewünschten Leistungsumfang. Die Grundlage dieser differenzierten Risikobewertung bilden statistische Daten.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Geschlecht nicht mehr als Merkmal bei der Neukalkulation von Versicherungsbeiträgen berücksichtigt werden darf. D.h. Krankenversicherungsbeiträge, die ab dem 21.12.2012 geschlossen werden, sind geschlechtsunabhängig (Unisex) kalkuliert.

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge prozentual vom Einkommen (bis zur Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 45.900,- € im Jahr bzw. 3.825,- € im Monat; für das Jahr 2013 47.250 € bzw. 3.937,50 €) berechnet. Aktuell beträgt der allgemeine Beitragssatz in der GKV 15,5%.

2. Leistungen

In der privaten Krankenversicherung wird jede Person einzeln und individuell nach ihrem Bedarf versichert. Der Versicherte kann also frei wählen, welche Leistungen er absichern möchte und welchen Beitrag er dafür zahlen möchte. Die Leistungen sind Bestandteil des Vertrags und werden dauerhaft garantiert.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einheitlich im Sozialgesetzbuch festgelegt. Mit der Konsequenz, dass die Politik die Leistungen jederzeit beschränken bzw. einzelne Leistungen ganz streichen kann.

3. Arztwahl

In der privaten Krankenversicherung kann der Versicherte frei entscheiden, von welchem Arzt oder in welchem Krankenhaus er sich behandeln lassen möchte.

In der gesetzlichen Krankenversicherung kann der Versicherte nur zwischen den Vertragsärzten wählen. Im Falle einer stationären Behandlung hat der einweisende Arzt den Versicherten z.B. in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus einzuweisen.

4. Abrechnung der Leistungen

In der privaten Krankenversicherung erfolgt die Leistungsabrechnung nach dem sog. Kostenerstattungsprinzip. Dabei stellt der Arzt dem Patienten die erbrachten Leistungen in Rechnung. Der Patient reicht diese dann bei seiner privaten Krankenversicherung ein, die die Rechnung dann im tariflichen Umfang erstattet. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch unbezahlte Rechnungen zur Erstattung einzureichen. Bei einem Krankenhausaufenthalt kann die Abrechnung auch direkt zwischen Krankenhaus und Versicherungsunternehmen erfolgen.

In der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt die Abrechnung nach dem sog. Sachleistungsprinzip. Hier erfährt der Patient nicht, was die einzelne Behandlung gekostet hat. Die Leistungen werden zwischen Arzt bzw. Krankenhaus und der Krankenkasse abgerechnet. Ausnahmen sind die zahlreichen Zuzahlungen, die gleich in bar zu entrichten sind (z.B. die Praxisgebühr oder die Zuzahlung bei Medikamenten).

5. Bildung von Alterungsrückstellungen

Mit zunehmendem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Daher werden von Beginn an in der privaten Krankenversicherung sog. Alterungsrückstellungen gebildet (Kapitaldeckungsverfahren). Genauere Informationen erhalten Sie in unserem Beratungsblatt   "Alterungsrückstellungen".

Die gesetzliche Krankenversicherung arbeitet nach dem sog. Umlageverfahren. Einnahmen werden unmittelbar zu Ausgaben. Reichen die Einnahmen nicht aus, um die Ausgaben zu decken, muss der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht oder der Leistungskatalog weiter eingeschränkt werden.

6. Beitragsrückerstattung

In der privaten Krankenversicherung zahlt sich kostenbewusstes Verhalten in Form von Beitragsrückerstattungen aus. Die HALLESCHE erstattet bei Leistungsfreiheit bis zu drei Monatsbeiträge zurück. Für Leistungsfreiheit im Kalenderjahr 2011 hat die HALLESCHE mehr als 49 Millionen € an ihre Versicherten gezahlt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt eine Beitragsrückerstattung nur in Einzelfällen.

In die private Krankenversicherung wechseln
Wer kann in die private Vollversicherung wechseln?

Alle Selbständigen, Freiberufler, Beihilfeberechtigten und Studenten - unabhängig von der Höhe ihres Einkommens - können sich für die private Krankenversicherung als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse entscheiden.

Als Arbeitnehmer/in steht Ihnen der Weg in die "Private" offen, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 50.850,- € (In 2013: 52.200 €) liegt. Bei 12 Monatsgehältern entspricht dies 4.237,50 € (2013: 4.350 €), bei 13 Monatsgehältern 3.911,53 € (2013: 4.015,39 €) und bei 14 Monatsgehältern 3.632,14 € (2013: 3.728,58 €).

Sofern Ihr Einkommen im laufenden Jahr erstmals die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, können sie der gesetzlichen Kasse erst zum Jahresende kündigen. Voraussetzungen für den Wechsel: Ihr Einkommen muss auch über der Versicherungspflichtgrenze des nächsten Jahres liegen.

Wenn Sie nicht oder noch nicht in die PKV wechseln können, haben Sie die Möglichkeit, Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz durch unterschiedliche Zusatzversicherungen zu ergänzen. So können Sie sich zum Beispiel mit unserem Optionstarif den späteren Wechsel in eine Vollversicherung – ohne erneute Gesundheitsprüfung – sichern.

Wie wird gewechselt?

Sobald sie die Aufnahmebestätigung bzw. die Versicherungspolice von uns erhalten haben, kündigen Sie Ihrer gesetzlichen Kasse. Sie kündigen schriftlich (beispielsweise am 20.07.) mit Wirkung zum Ende des übernächsten Kalendermonats (30.09.). Sobald die Kündigungsbestätigung vorliegt, freuen wir uns, Sie als neuen privat Versicherten willkommen zu heißen.

Tipp: Als Angestellter sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber über den Wechsel informieren. Von ihm erhalten Sie einen Zuschuss über (maximal) die Hälfte des monatlichen Beitrags.

Vollversicherungs-Tarife der HALLESCHE finden Sie   hier

Die Entscheidung für eine private Zusatzversicherung

Die Leistungslücken der gesetzlichen Kassen (Orts-, Ersatz-, Innungs-, Betriebskrankenkassen etc.) werden von Gesundheitsreform zu Gesundheitsreform immer größer.

Kassenpatienten erhalten vielmehr nur noch einen Grundschutz. Oft sind hohe Zuzahlungen erforderlich - nicht nur im Krankenhaus oder beim Zahnersatz. Leistungen, z.B. für Brillen und Kontaktlinsen, eine Heilpraktikerbehandlung oder im Krankenhaus für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung, sieht dieser gesetzliche Grundschutz nicht vor.

Mit einer privaten Zusatzversicherung starten Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung Ihre eigene Gesundheitsreform und schließen die Lücken Ihrer Kasse. Hier können Sie nach Wunsch aus den Angeboten für ambulanten oder stationären Zusatzschutz wählen. Und für Urlauber gehört die Auslandsreise-Krankenversicherung ohnehin schon obligatorisch mit ins Gepäck.

Zusatzversicherungs-Tarife der HALLESCHE finden Sie   hier

Arbeitslosigkeit

Abhängig vom Alter und der Art des Arbeitslosengeldes gibt es unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen:

Bezug von Arbeitslosengeld I oder Unterhaltsgeld von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) vor dem 55. Lebensjahr

In diesem Fall tritt die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein. Der Versicherte ist also gesetzlich verpflichtet, in die GKV zurückzukehren. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten:

  • Für die Dauer der Arbeitslosigkeit kann die private Krankenversicherung beitragsfrei ruhen. Dies ist längstens für zwei Jahre möglich. Sollte die Arbeitslosigkeit länger als zwei Jahre andauern, kann der Vertrag in Form einer Anwartschaft weitergeführt werden.
  • Auf Antrag können sich Arbeitslose von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitslose in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war. Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht an die zuständige Krankenkasse zu stellen.

Bezug von Arbeitslosengeld I oder Unterhaltsgeld von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) ab dem 55. Lebensjahr oder Bezug von Arbeitslosengeld II

Hier tritt in der GKV keine Versicherungspflicht ein und die private Krankenversicherung bleibt auch bei Arbeitslosigkeit bestehen, wenn

  • bei Bezug von Arbeitslosengeld I oder Unterhaltsgeld der Versicherte seit mindestens fünf Jahren privat versichert ist und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 SGB V wegen hauptberuflicher selbständiger Erwerbstätigkeit nicht versicherungspflichtig war.
  • bei Bezug von Arbeitslosengeld II der Versicherte unmittelbar vor Bezugsbeginn privat krankenversichert war.

Die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bis zu der Beitragshöhe, wie sie im Falle einer GKV-Pflichtversicherung an eine gesetzliche Krankenkasse zu zahlen wäre. Für Bezieher von ALG II hat das Bundessozialgericht am 18.01. 2011 entschieden, dass der Träger der Grundsicherung die Beiträge zur privaten Krankenversicherung bis zur Höhe des halben Basistarifbeitrages übernehmen muss.

Beiträge im Alter

Die HALLESCHE tut viel, damit die Beiträge im Alter bezahlbar bleiben:

Alterungsrückstellungen

Dank des Kapitaldeckungsverfahrens werden vom ersten Tag an Rücklagen für jeden Versicherten gebildet. Diese werden für das Alter angelegt und sorgen dafür, dass die Beiträge nicht allein aufgrund des Älterwerdens steigen. Weitere Informationen zum Thema Alterungsrückstellungen finden Sie in diesem Beratungsblatt.

Gesetzlicher Beitragszuschlag

Für alle Personen zwischen 21 und 60 Jahren wird ein gesetzlicher Beitragszuschlag von 10% erhoben. Diese Ansparung kommt zu den Rücklagen, mit denen wir die Beiträge im Alter niedrig halten. So stabilisieren wir den Beitrag ab dem 65. Lebensjahr und senken ihn gegebenenfalls ab dem 80. Lebensjahr.

Modifizierte Beitrags-Zahlung

Mit der flexiblen Beitrags-Zahlung (Tarif MBZflex) der HALLESCHE können Sie in eigener Regie Ihren Beitrag im Alter senken. Das Prinzip ist einfach: Heute etwas mehr zahlen, dafür im Alter deutlich weniger.

Alles gute Gründe, warum die Beitrage auch im Alter bezahlbar bleiben.

Die notwendige private Pflegezusatzversicherung

Warum ist die private Pflegezusatzversicherung so wichtig?

Der gesetzlich festgelegte Schutz der sozialen Pflegeversicherung bzw. der privaten Pflege-Pflichtversicherung reicht oft nicht aus. Dies gilt für die häusliche Pflege ebenso wie für die stationäre Pflege im Heim. Die maximalen Leistungen aus der Pflege betragen selbst bei der höchsten Stufe in der Regel nur 1.550 € im Monat.

Betrachtet man allein die Kosten für die Pflegeleistung im Pflegeheim, werden in dieser höchsten Pflegestufe rund 3.000 € in Rechnung gestellt. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die nicht erstattet werden.

Rente, Ersparnisse oder Immobilienbesitz sind hier schnell aufgezehrt. Dann springt das Sozialamt ein. Gegebenfalls steht jetzt ein Umzug in ein billigeres Pflegeheim an. Das Sozialamt prüft jedoch auch die Einkommensverhältnisse von unterhaltspflichtigen Angehörigen wie Ehepartner und Kinder, um seine Auslagen zurückzuerhalten: Kinder "haften" für Ihre Eltern!

Hier finden Sie Informationen zur Pflegezusatzversicherung OLGA

  • Drucken
  • Merken
  • Empfehlen
  • Sitemap
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Drucken
  • Fenster schließen