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Um sich als Arbeitnehmer privat krankenversichern zu können, muss das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten (73.800 Euro in 2025 und steigt ab dem Jahr 2026 auf 77.400 Euro).
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Arbeitnehmer (ab 77.400 € Jahreseinkommen)
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