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Um sich als Arbeitnehmer privat krankenversichern zu können, muss das regelmäßige Arbeitsentgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen (73.800 Euro in 2025).
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Arbeitnehmer (ab 73.800 € Jahreseinkommen)
Selbstständiger
Freiberufler
Student
Mediziner
Zahnmediziner
Beamter
Beamtenanwärter
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