Im Rahmen des Lockdown hat die Bundesregierung am 18.01.2021 eine Erweiterung zum Kinderkrankengeld für gesetzlich versicherte Eltern beschlossen. Diese können rückwirkend zum 05.01.2021 zusätzliche Kinderkrankentage pro Kind unter 12 Jahren erhalten. So will die Bundesregierung Eltern und Alleinerziehenden, deren Kinder pandemiebedingt nicht oder nur eingeschränkt betreut werden oder zur Schule gehen können, unterstützen.
Für Eltern, die wegen der pandemiebedingten behördlichen Schließung von Kitas und Schulen ihr Kind selbst betreuen müssen und deswegen nicht arbeiten können, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen seit Ende März 2020 eine Verdienstausfallentschädigung vom Staat (§ 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz).
Damit wird erwerbstätigen Eltern - sowohl von Kita- als auch von Schulkindern bis zwölf Jahren oder älteren Kindern mit Behinderung und Hilfebedürftigkeit - ein Sicherheitsnetz gegeben. Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro pro Monat) und gilt für insgesamt zehn Wochen je Elternteil, bei Alleinerziehenden 20 Wochen - dieser Zeitraum kann tageweise aufgeteilt werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2021.
Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde zu stellen. Die Zuständigkeiten sind bundeslandspezifisch geregelt. Weitergehende Informationen und Hinweise zum Online-Antrag finden Sie unter:
www.ifsg-online.de
Auf einer Unterseite dieses Portals können Selbstständige und Arbeitgeber aus den meisten Bundesländern zudem direkt den Antrag auf Entschädigung stellen. Die Bundesländer Bayern, Berlin, Hamburg und Sachsen bieten Informationen und die Möglichkeit eines Online-Antrags auf eigenen Internetseiten.
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