Frau mit Maske - Corona

Coronavirus - Informationen für unsere Kunden

Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen und geben Ihnen wertvolle Hilfestellungen

Wir möchten Ihnen in dieser besonderen Situation als Gesundheitspartner zur Seite stehen. Im Folgenden beantworten wir Ihnen wichtige Fragen zum Thema und zeigen Ihnen, wie wir Sie in dieser schwierigen Zeit unterstützen können. 
 

Wir sind weiterhin für Sie erreichbar!

  • Uns erreichen derzeit viele Kundenfragen zum Versicherungsschutz und dem weiteren Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Trotz der vielen Anfragen und Anrufe sind wir aktuell ohne Einschränkungen für Sie erreichbar und beantworten Ihre Fragen gerne umgehend!
  • Als Arbeitgeber haben wir alle notwendigen Maßnahmen getroffen, um unsere Mitarbeiter vor Ansteckungen zu schützen. Außerdem haben wir zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, dass wir uns weiter um Ihre Anliegen kümmern können. 
  • Für Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz wenden Sie sich bitte an das Hallesche Service-Telefon
    Tel.: 0 800/30 20 100 (Mo.-Fr. von 8:00 - 20:00 Uhr )
    Für Fragen rund um Ihre Gesundheit gibt es das Hallesche Gesundheitstelefon.
    Tel: +49 (0)7 11/66 03-20 00 (Täglich 24 Stunden)

Kinderkrankengeld/Ausgleichsgeld für Verdienstausfall:
Was muss ich als privat Versicherter wissen?

Im Rahmen des Lockdown hat die Bundesregierung am 18.01.2021 eine Erweiterung zum Kinderkrankengeld für gesetzlich versicherte Eltern beschlossen. Diese können rückwirkend zum 05.01.2021 zusätzliche Kinderkrankentage pro Kind unter 12 Jahren erhalten. So will die Bundesregierung Eltern und Alleinerziehenden, deren Kinder pandemiebedingt nicht oder nur eingeschränkt betreut werden oder zur Schule gehen können, unterstützen.


Die Regelung zum Kinderkrankengeld gilt nicht für privat Versicherte. Dafür haben diese die Möglichkeit eine Entschädigung für Verdienstausfall nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu erhalten. Die Abrechnung erfolgt über die zuständige Behörde. 
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Welche Unterstützung erhalten privat Krankenversicherte?

Für Eltern, die wegen der pandemiebedingten behördlichen Schließung von Kitas und Schulen ihr Kind selbst betreuen müssen und deswegen nicht arbeiten können, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen seit Ende März 2020 eine Verdienstausfallentschädigung vom Staat (§ 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz).

Damit wird erwerbstätigen Eltern - sowohl von Kita- als auch von Schulkindern bis zwölf Jahren oder älteren Kindern mit Behinderung und Hilfebedürftigkeit - ein Sicherheitsnetz gegeben. Die Entschädigung beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro pro Monat) und gilt für insgesamt zehn Wochen je Elternteil, bei Alleinerziehenden 20 Wochen - dieser Zeitraum kann tageweise aufgeteilt werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2021.

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Was muss ich tun, um die Verdienstausfallentschädigung zu beantragen?
  • Angestellte wenden sich zunächst an ihren Arbeitgeber. Dieser kann dann einen entsprechenden Antrag stellen. 
  • Selbstständige beantragen das Ausgleichsgeld selbst. 
  • Beihilfeberichtigte wenden sich an ihren jeweiligen Dienstherren.

Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde zu stellen. Die Zuständigkeiten sind bundeslandspezifisch geregelt. Weitergehende Informationen und Hinweise zum Online-Antrag finden Sie unter:

www.ifsg-online.de 

Auf einer Unterseite dieses Portals können Selbstständige und Arbeitgeber aus den meisten Bundesländern zudem direkt den Antrag auf Entschädigung stellen. Die Bundesländer Bayern, Berlin, Hamburg und Sachsen bieten Informationen und die Möglichkeit eines Online-Antrags auf eigenen Internetseiten.

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Was gilt, wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere Elternteil privat versichert ist?
Sind ein Elternteil und das Kind gesetzlich versichert, besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld für diesen Elternteil. Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld.
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Ich bin gesetzlich krankenversichert und habe eine private Krankentagegeldversicherung/Krankheitskostenzusatzversicherung – was gilt für mich?
Die Regelung zum Kinderkrankengeld greift bei Ihnen. Bitte wenden Sie sich daher an Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
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Warum erhalte ich keine Leistung aus meiner privaten Krankentagegeldversicherung?
Leistungen aus dem Versicherungsvertrag sind nur vorgesehen, wenn die Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit eintritt - nicht aufgrund der Schließung von Schulen. Für privat Krankenversicherte gibt es aber die Möglichkeit einer Entschädigung für Verdienstausfall nach § 56 Absatz 1a im Infektionsschutzgesetz.
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Warum leistet die gesetzliche, nicht aber die private Krankenversicherung?
Im Sinne einer schnellen und unbürokratischen Hilfe für erwerbstätige Eltern hat der Gesetzgeber mit der Verlängerung und Erweiterung der Kinderkrankentage auf ein bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung etabliertes Instrument – das Kinderkrankengeld - zurückgegriffen. Dieses Instrument gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. 

Corona-Spezial

Aktuelle Meldungen, Hintergründe und Tipps finden Sie im Gesundheitsportal der Hallesche.

Start der Corona-Impfung

Arzt impft Patientin

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

Kontakt im Überblick

Alle Kontaktmöglichkeiten im Überblick finden Sie hier.

Corona Warn App

 

Weitere Informationen zur Corona-Warn-App finden Sie auch im Serviceportal für Privatversicherte.


Wie unterstützt die Hallesche mich in dieser schwierigen Zeit?


Corona-Checker: Wie hoch ist mein Infektions-Risiko?

Wichtiger Hinweis: Die Software der interaktiven Corona-Auskunft ist ein zugelassenes Medizinprodukt der Firma DOCYET, kann jedoch eine ärztliche Beratung, Diagnose oder Empfehlung nicht ersetzen. Das Angebot soll Sie bei der Ersteinschätzung Ihrer persönlichen Situation unterstützen. Aufgrund der hohen Aktualität des Themas handelt es sich um eine Beta-Version. Wir bitten Sie daher um Verständnis, falls Sie auf kleinere technische Probleme stoßen.

Sie können die Corona-Checker auch über unsere App hallesche4u nutzen. Mehr Informationen zur App finden Sie hier




Wie kann ich mich schützen? Wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln

Das neue Coronavirus breitet sich auch in Deutschland weiter aus. Vor Kurzem haben die Gesundheitsbehörden das Risiko für die deutsche Bevölkerung als „hoch“ eingestuft.

Hygienetipps - auf dieser Seite sind die Wichtigsten zusammengefasst.

Verhaltensempfehlungen zum Schutz vor dem Coronavirus im Alltag und im Miteinander.

Ein Film von ntv zeigt den Effekt, der durch die soziale Distanz erzielt werden kann

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Coronavirus finden Sie in unserem Gesundheitsportal


Wer hilft mir im Ausland?

Das Video "Corona im Ausland" beantwortet aktuelle Fragen zur Auslandskrankenversicherung wie: "Wird ein Corona-Test im Ausland erstattet?" oder "Werden Behandlungen wegen des Corona-Virus erstattet?"

Das Hallesche Auslands-Notruftelefon sorgt dafür, dass Sie auch im Ausland gut versorgt sind. Rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Tel.: 0711 / 66 03-3930

Mehr Informationen zum Auslandservice


Wo finde ich weitere Informationen?

  • Start der Corona-Impfung: Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten
  • Beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG)  finden Sie Tagesaktuell Informationen zum Coronavirus,
    Fragen und Antworten sowie hilfreiche Downloads
  • In einem Podcast  gibt Professor Christian Drosten, Leiter der Virologie an der Berliner Charité, montags-freitags ein Update zu zur Situation

  • Offiziell bestätigte Fälle in Deutschland und weltweit, Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie beim Robert Koch-Institut (RKI) 
 

Corona im Ausland

Fragen und Antworten