Das sind die Vorteile Ihrer Dienstreiseversicherung:
Sie kümmern sich um Ihr Unternehmen, wir uns um Ihre Mitarbeitenden!
Ihre Mitarbeitenden sind beruflich im Ausland eingesetzt? Dann muss an vieles gedacht werden. Neben einer Vielzahl von Entsendeländern mit unterschiedlichen Vorgaben und stetig steigenden Gesundheitskosten existieren komplexe Rechtsvorschriften – u. a. eine gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers für Mitarbeitende und deren Familienangehörige im Ausland (§ 17 SGB V). Das heißt: Sie als Arbeitgeber haften bei Krankheit Ihrer Mitarbeitenden und deren mitreisenden Angehörigen im Ausland voll für die entstehenden Kosten.
Mit einer Dienstreiseversicherung erfüllen Sie die nach § 17 SGB V gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht als Arbeitgeber und umgehen die Gefahr, alle im Ausland entstehenden Krankheitskosten übernehmen zu müssen.
Das Ergebnis: Dank Hi.Traveller der Hallesche können Sie Ihre Belegschaft bedenkenlos und bestens abgesichert auf kurzfristige Dienstreisen in das Ausland schicken.
Diese Auswahl an Leistungen und Services bietet weltweit nur der Hi.Traveller der Hallesche
Sichern Sie in 2 einfachen Schritten Ihre Mitarbeitenden auf Dienstreisen ab und erfüllen Sie so Ihre Fürsorgepflicht
2. Schritt
Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden die beste gesundheitliche Absicherung auf Dienstreisen und laufen Sie damit nicht in Gefahr, Krankheitskosten als Arbeitgeber selbst tragen zu müssen! Das alles klingt spannend, aber Sie haben noch Fragen? Lassen Sie uns diese gerne in einem persönlichen Gespräch klären.