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Internationale Krankenversicherung für Inpats



Ihre ausländischen Mitarbeitenden sind beruflich in Deutschland eingesetzt?

Dann ist es wichtig, dass Sie die entsprechenden Beschäftigten mit einem zuverlässigen und rechtskonformen Krankenversicherungsschutz ausstatten. Die allgemeine Versicherungspflicht in Deutschland (§ 193 III VVG) und Ihre Fürsorgepflichten als Arbeitgeber (§ 618 BGB, § 17 SGB V) können zu erheblichen Kosten- und Haftungsrisiken für Sie als Arbeitgeber führen. 

Komplexe Anforderungen in Deutschland

Die rechtlichen Anforderungen an einen Krankenversicherungsschutz für ausländische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland sind komplex und können sich zudem im Laufe der Zeit durch Änderungen an der Aufenthaltsdauer in Deutschland oder an den Aufenthaltstiteln der Beschäftigten oder Ihrer Familienangehörigen schnell verändern.  Ein nicht allen Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz setzt Sie und Ihre Mitarbeitenden dabei zahlreichen Haftungsrisiken aus.

Umfassender Schutz für Sie und Ihre Mitarbeitenden

Mit unseren speziellen "Hi.Inpat"-Auslandstarifen im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages sind Ihre ausländischen Mitarbeitenden in Deutschland bestens abgesichert und Sie vor unkalkulierbaren finanziellen Risiken geschützt.
 

Ihre Vorteile

  • Rechtskonforme Versicherungslösungen in Deutschland
  • Einfache Verwaltung der Verträge über unsere Onlineportale
  • Keine Risikoprüfung oder Wartezeiten, Vorerkrankungen sind eingeschlossen
  • Freie Wahl des Arztes bzw. Krankenhauses mit Direktabrechnungsmöglichkeit (sonst digitale Rechnungseinreichung)
  • Versicherungsschutz für alle im Auftrag des Versicherungsnehmers in Deutschland tätigen Arbeitnehmer sowie mitreisende Familienangehörige
  • Individuelle Weiterversicherung nach Beendigung des Gruppenvertrages
  • Optionale Leistungen: z. B. Krankentagegeld, AG-zuschussfähige Tarife, ... 

Ihre Mitarbeitenden sind beruflich im Ausland eingesetzt?
Hier finden Sie Informationen zu unserem umfangreichen Schutz für Mitarbeitende, die sich beruflich im Ausland aufhalten.

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Unsere Auslandskrankenversicherung für Inpats


Jetzt Details unserer Auslandskrankenversicherung für Inpats vergleichen

Für Mitarbeitende mit befristetem oder
unbefristetem Aufenthaltstitel
Hi.Inpat XL
Für Mitarbeitende mit befristetem oder
unbefristetem Aufenthaltstitel
Hi.Inpat M

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Umfangreiche Services für Ihre Mitarbeitenden

Die Hallesche bietet weltweit eine Vielzahl an Auslandsservices. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine optimale Versorgung.


Sie möchten sich und Ihre Mitarbeitenden für den Aufenthalt in Deutschland zuverlässig absichern?
Gerne senden wir Ihnen ein exakt auf Ihren Bedarf ausgerichtetes Angebot zu.

FAQ zur Auslandskrankenversicherung "Hi.World" für Inpats und Expats
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Welche Besonderheit muss bei der Entsendung von Mitarbeitenden ins Ausland beachtet werden?
Neben einer Vielzahl von Entsendeländern mit unterschiedlichen Vorgaben und stetig steigenden Gesundheitskosten existieren komplexe Rechtsvorschriften – u. a. eine gesetzlich geregelte Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers für Mitarbeitende und deren Familienangehörige im Ausland (§17 SGB V). Das heißt: Arbeitgeber müssen alle im Ausland entstehenden Krankheitskosten übernehmen. Das gilt auch für Angehörige, die mit ins Ausland gehen.
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Für wen sind die Tarife geeignet und wer schließt die Versicherung ab?
Die "Hi.World"-Auslandstarife richten sich an Unternehmen, deren Mitarbeitende im Ausland eingesetzt sind oder aus einer ausländischen Zweigstelle beruflich nach Deutschland kommen. Den passenden Vertrag schließen Arbeitgeber in Form eines Gruppenversicherungsvertrags ab. Das Unternehmen fungiert hierbei als Versicherungsnehmer und Beitragszahler, die Mitarbeitenden und deren Angehörige als versicherte Personen.
Bei uns können Gruppenversicherungsverträge zur Absicherung der Mitarbeitenden im Ausland bereits ab 10 Personen abgeschlossen werden. Jedoch sind auch abweichende individuelle Lösungen möglich. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie hierbei gerne. Bei kurzfristigen Dienstreisen bis zu 365 Tage (Tarif Hi.Traveller) existiert keine Mindestpersonenzahl.
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Was ist der Unterschied zwischen Expatriates und Inpatriates?
Unter Expatriates (Expats) versteht man Personen, die vorübergehend oder längerfristig ohne Einbürgerung in einem anderen Land leben bzw. arbeiten. In diesem Fall wäre Hi.Expat der richtige Tarif. Inpatriates (Inpats) sind Personen, die vorübergehend oder dauerhaft ohne Einbürgerung in Deutschland leben bzw. arbeiten. Hier ist Hi.Inpat der richtige Tarif.