Liebe Mitarbeitende,
Ihre Gesundheit ist uns wichtig!
Daher erhalten Sie ab sofort ein hochwertiges Gesundheitskonzept mit einem jährlichen Budget für wertvolle ambulante und zahnmedizinische Leistungen und wenn Sie das Budget in einem Jahr voll ausschöpfen, erhöht sich dieses sogar im Folgejahr. Denn wer mehr braucht, soll auch mehr bekommen!
FEELfree:up_plus – Mein Gesundheitsplan
Starke Auswahl - starke Leistungen
Ein Budget, das bei Nutzung steigt
Mit Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget, können Sie aus einem breiten Spektrum an Gesundheitsleistungen genau das frei aussuchen, was Sie gerade benötigen.Wenn Sie Ihr jährliches Grundbudget vollständig ausschöpfen, steigt dieses im Folgejahr um 50 € . Damit das Grundbudget weiter steigt, muss im Folgejahr das um 50 € gestiegene Grundbudget ebenfalls vollständig ausgeschöpft werden
Die maximale Erhöhung liegt somit insgesamt bei 200 €. Ihr Grundbudget kann also bis zu 4 Jahre in Folge steigen.
Wenn Sie Ihr Gesundheitsbudget einmal nicht voll ausschöpfen, so werden Sie im darauffolgenden Jahr auf das Grundbudget zurückgestuft.
Hinweis: Damit Sie vom steigenden Budget optimal profitieren, reichen Sie uns bitte Ihre Belge des laufenden Jahres bis zum 14.01. des Folgejahres ein. Belege, die uns nach dem 14.01. eingereicht werden, können leider nicht mehr für das steigende Budget berücksichtigt werden.
Beispielhafte Darstellung der Budgetentwicklung bei einem jährlichen Gesundheitsbudget von 300 €:
Jahr | Zur Verfügung stehendes Grundbudget | Davon ausgeschöpft |
1 | 300 € | 300 € |
2 | 350 € | 350 € |
3 | 400 € | 400 € |
4 | 450 € | 450 € |
5 | 500 € | 500 € |
6 | 500 € | 200 € |
7 | 300 € | ... |
Nach einem Arbeitsunfall mit stationärem Aufenthalt steht Ihnen im aktuellen und im Folgejahr nach Anerkennung das jeweilige Grundbudget in doppelter Höhe zur Verfügung.
Beispielhafte Darstellung der Budgetentwicklung bei einem jährlichen Gesundheitsbudget von 300 €:
Kalenderjahre | Grundbudget 300 € |
laufendes Jahr der Anerkennung | 600 € |
Folgejahr | 600 € |
ab dem 3. Jahr | 300 € |
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die von der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. von der zuständigen Berufsgenossenschaft als solche anerkannt werden. Zudem muss der anerkannte Arbeitsunfall stationär behandelt werden.
Eine stationäre Behandlung liegt vor, wenn die versicherte Person zeitlich ununterbrochen – mindestens aber einen Tag und eine Nacht – im Krankenhaus untergebracht ist.. Andere (private) Unfälle oder krankheitsbedingte Aufwendungen sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst.
Steigendes Budget nach einem Arbeitsunfall?
Beispielhafte Darstellung der Budgetentwicklung bei einem jährlichen Gesundheitsbudget von 300 €:
Jahr | Grundbudget | zusätzliches Budget durch Arbeitsunfall |
Gesamtbudget für das Kalenderjahr |
2022 Budget ausgeschöpft |
300 € | - | 300 € |
2023 Budget ausgeschöpft |
350 € | - | 350 € |
2024 Arbeitsunfall |
300 € | 300 € | 600 € |
2025 Vorjahr Arbeitsunfall |
300 € | 300 € | 600 € |
2026 Budget ausgeschöpft |
350 € | - | 350 € |
2027 Budget ausgeschöpft |
400 € | - | 400 € |
Im direkten Anschluss an den Verdoppelungszeitraum beginnt das erhöhte Grundbudget, das unmittelbar vor der Verdoppelung gültig war, wieder neu.

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Unsere Gesundheitsservices

Facharztservice* 24/7

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Das Gesundheitsportal bietet fachlich fundierte und qualitätsgesicherte Informationen und Angebote zu:
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Nachhaltigkeit
Durch die Gesundheitsservices und dem Gesundheitsbudget können im Krankheitsfall nicht nur Ihre möglichen Versorgungslücken geschlossen werden, sondern Sie erhalten auch einen Zugang zu alternativen, zusätzlichen Behandlungen und Mitteln.
Gesundheit soll einfach kein Luxusgut werden.
Fragen & Antworten
Wir haben folgende Daten von Ihrem Arbeitgeber übermittelt bekommen:
- Personalnummer
- Titel
- Vorname und Nachname
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Anschrift
- Versicherungsbeginn
Um Ihnen Leistungen auszahlen zu können, benötigen wir noch zusätzlich Ihre Bankverbindung. Diese können Sie uns beim Einreichen von Rechnungen mitteilen.
Ja, erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende ärztlich verordnete Heilmittel.
- Krankengymnastik / Bewegungsübungen
- Heilgymnastik
- Massagen
- Packungen/Hydrotherapie/Bäder
- Inhalationen
- Kälte- und Wärmebehandlungen
- elektrische und physikalische Heilbehandlung
- Elektrotherapie
- Lichttherapie
- Bestrahlungen
- Logopädie
- Ergotherapie
- physiotherapeutische Palliativversorgung
- Ernährungstherapie
Bitte beachten Sie, dass es sich beispielsweise bei Nahrungsergänzungsmitteln, Vitaminpräparaten oder Verhütungsmitteln i.d.R. nicht um medizinisch notwendige Mittel handelt, auch wenn diese ggf. durch einen Arzt verordnet wurden.
Ja, Behandlungen von nicht ärztlichen Chiropaktikern werden erstattet.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Kostenerstattung vornehmen, wenn ein Arzt eine chiropraktische Behandlung durchführt und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnet. Behandlungen von Ärzten werden üblicherweise durch die GKV/PKV übernommen.
Bei IGeL (Individuelle Gesundheits-) Leistungen handelt es sich um Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind, aber im Einzelfall sinnvoll sein können.
Von der Augeninnendruckmessung bis zum PSA-Test gibt es eine große Bandbreite an IGeL-Leistungen. Ein Attest kann ebenso dazugehören, wie eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung bei Frauenärzt:innen oder ein neues medizinisches Diagnose-Verfahren bei Augenärzt:innen. Die IGeL Leistungen sind dann erstattungsfähig, wenn es sich um Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte handelt.
Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen.