Willkommen in Ihrem Mitarbeiterportal!

Liebe Mitarbeitende,

Ihre Gesundheit ist uns wichtig!

Daher erhalten Sie ab sofort ein hochwertiges Gesundheitskonzept mit einem jährlichen Budget für wertvolle ambulante und zahnmedizinische Leistungen und wenn Sie das Budget in einem Jahr voll ausschöpfen, erhöht sich dieses sogar im Folgejahr. Denn wer mehr braucht, soll auch mehr bekommen!

FEELfree:up | Hallesche Betriebliche Krankenversicherung

Überblick

FEELfree:up_plus – Mein Gesundheitsplan

Nichts ist wertvoller als Ihre Gesundheit. Genießen Sie ab sofort folgende Vorteile:
  • Gesundheitsschutz, als perfekte Ergänzung zu Ihrer bestehenden Krankenversicherung – egal ob eine gesetzliche oder private Absicherung besteht.
  • Ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten – somit sofort für Sie erlebbar.
  • Egal wie Ihr Gesundheitszustand ist – es gibt keine Ausschlüsse wegen Vorerkrankungen.
  • Sogar fehlende Zähne können ab Versicherungsbeginn über das Gesundheitsbudget ersetzt werden.
  • Ist eine Behandlung angeraten oder Sie sind bereits mittendrin? Kein Problem, denn ab Versicherungsbeginn kann das Gesundheitsbudget dafür genutzt werden.
  • Sie haben Zugang zu wertvollen 24/7 Gesundheitsservices, welche auch Ihre Familienangehörigen* nutzen können.
  • Rechnungen können einfach und komfortabel über die Hallesche4u-App eingereicht werden.
  • Umfasst alle Leistungen von FEELfree:up und ergänzt sie um Vorsorgeuntersuchungen sowie Schutzimpfungen.

Ihr Ansprechpartner

Wenn Sie spezielle Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz haben, sind wir gerne für Sie da.
0711 / 6603–3303

FEELfree:up_plus- Film ab!

Hier finden Sie das Video in weiteren Sprachen

Starke Auswahl - starke Leistungen

 

FEELfree:up | Hallesche Betriebliche Krankenversicherung

  • Zahnersatz
    Zahnersatzleistungen in Form von Prothesen, Brücken, Kronen und Implantaten
  • So gut wie neu
    Zahnbehandlungen, von Kunststofffüllungen über Inlays bis hin zu Wurzel- und Parodontosebehandlungen
  • Zahnprophylaxe
    Bis 100 € für professionelle Zahnreinigung und Bleaching
  • Heilmittel
    Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie
  • Gesunde Alternative
    Behandlungen durch Heilpraktiker
  • Osteopathie
    Osteopathie – Behandlung durch nichtärztliche Osteopathen
  • Kinesio-Taping
    Bis 100 € für Kinesio-Taping
  • Mobilisierend
    Chiropraktik – Behandlung durch nichtärztliche Chiropraktiker
  • Arznei- und Verbandmittel
    Alle verschriebenen Arznei- und Verbandmittel, egal ob Privat- oder Kassenrezept
  • Optimal vorgesorgt
    Vorsorgeuntersuchungen z.B. für Herz-Kreislauf, Schwangerschaft, Krebs und Schlaganfall – unabhängig vom Alter und ohne Begrenzung auf gesetzliche Programme
  • Budget, das bei Nutzung steigt
    Wer sein Gesundheitsbudget ausschöpft, bekommt es im Folgejahr erhöht
  • Arbeitsunfall
    Grundbudgetverdoppelung im laufenden und im Folgejahr bei Arbeitsunfall mit stationärem Aufenthalt 
  • Hörgeräte
    Hörgeräte – egal ob Neuanschaffung oder Ersatz
  • Hilfsmittel
    Sonstige Hilfsmittel – von orthopädische Schuheinlagen, Bandagen bis hin zu Blutzuckermessgeräten
  • Sehhilfen
    Bis 180 € für Brillen und Kontaktlinsen
  • Gesundheitstelefon*
    Medizinische 24/7-Beratung in über 20 Sprachen
  • Brechkraftverändernde Augenoperationen
    Für brechkraftverändernde Augenoperationen, z. B. Lasik
  • Facharztservice*
    Terminservice zur Vereinbarung von Facharztterminen
  • Ärztliche Videotelefonie*
    Online-Sprechstunde (24/7) mit Ärzten aus verschiedenen Fachrichtungen
  • Auf der sicheren Seite
    Mit Schutzimpfungen, die von der STIKO empfohlen werden, sowie Tollwut, Hepatitis, FSME und Prophylaxe für Auslandsreisen
  • *Kostenfrei auch für Familienangehörige
Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus den Versicherungs­bedingungen ergibt.

Ein Budget, das bei Nutzung steigt

Mit Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget, können Sie aus einem breiten Spektrum an Gesundheitsleistungen genau das frei aussuchen, was Sie gerade benötigen.
Wenn Sie Ihr jährliches Grundbudget vollständig ausschöpfen, steigt dieses im Folgejahr um 50 € . Damit das Grundbudget weiter steigt, muss im Folgejahr das um 50 € gestiegene Grundbudget ebenfalls vollständig ausgeschöpft werden
        
Die maximale Erhöhung liegt somit insgesamt bei 200 €. Ihr Grundbudget kann also bis zu 4 Jahre in Folge steigen.
 
Wenn Sie Ihr Gesundheitsbudget einmal nicht voll ausschöpfen, so werden Sie im darauffolgenden Jahr auf das Grundbudget zurückgestuft.
  
Hinweis: Damit Sie vom steigenden Budget optimal profitieren, reichen Sie uns bitte Ihre Belge des laufenden Jahres bis zum 14.01. des Folgejahres ein. Belege, die uns nach dem 14.01. eingereicht werden, können leider nicht mehr für das steigende Budget berücksichtigt werden.

Nach einem Arbeitsunfall mit stationärem Aufenthalt steht Ihnen im aktuellen und im Folgejahr nach Anerkennung das jeweilige Grundbudget in doppelter Höhe zur Verfügung.

Beispielhafte Darstellung der Budgetentwicklung bei einem jährlichen Gesundheitsbudget von 300 €: 

Kalenderjahre Grundbudget 300 €
laufendes Jahr der Anerkennung 600 €
Folgejahr 600 €
ab dem 3. Jahr 300 €

Arbeitsunfälle sind Unfälle, die von der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. von der zuständigen Berufsgenossenschaft als solche anerkannt werden. Zudem muss der anerkannte Arbeitsunfall stationär behandelt werden.
Eine stationäre Behandlung liegt vor, wenn die versicherte Person zeitlich ununterbrochen – mindestens aber einen Tag und eine Nacht – im Krankenhaus untergebracht ist.. Andere (private) Unfälle oder krankheitsbedingte Aufwendungen sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst.

Steigendes Budget nach einem Arbeitsunfall?

Beispielhafte Darstellung der Budgetentwicklung bei einem jährlichen Gesundheitsbudget von 300 €:  

Jahr Grundbudget zusätzliches Budget
durch Arbeitsunfall
Gesamtbudget für
das Kalenderjahr
 2022
Budget ausgeschöpft
300 € - 300 €
 2023
Budget ausgeschöpft
350 € - 350 € 
 2024
Arbeitsunfall
300 €  300 € 600 €
 2025
Vorjahr Arbeitsunfall
300 €  300 € 600 € 
 2026
Budget ausgeschöpft
350 €  - 350 €
 2027
Budget ausgeschöpft
400 €  - 400 € 

Im direkten Anschluss an den Verdoppelungszeitraum beginnt das erhöhte Grundbudget, das unmittelbar vor der Verdoppelung gültig war, wieder neu.

 

 

 


Betriebliche Krankenversicherung Feel Free up Budget als Balkengrafik

Rechnungen einreichen

Sie haben die Wahl, wie Sie Ihre Rechnung bei der Hallesche einreichen möchten

Unsere Gesundheitsservices

Zusätzlich zu Ihrem jährlichen Gesundheitsbudget stehen Ihnen und Ihren Familienangehörigen* umfangreiche Serviceleistungen zur Verfügung. Die Nutzung dieser Services ist unbegrenzt möglich und wird nicht in Ihrem Gesundheitsbudget in Abzug gebracht.

Facharztservice* 24/7

Wir unterstützen gerne bei der Suche nach geeigneten Ärzten und einer kurzfristigen Terminvereinbarung. So können lange Wartezeiten reduziert werden.
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Videosprechstunde* 24/7

Klären Sie Ihre Fragen in der virtuellen Sprechstunde ganz bequem von zuhause aus.
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Gesundheitstelefon* 24/7

Ein Team aus Ärzten und medizinischem Fachpersonal ist täglich 24 h erreichbar.
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Gesundheitsportal

Das Gesundheitsportal bietet fachlich fundierte und qualitätsgesicherte Informationen und Angebote zu:

  • Krankheiten, Symptome und Therapiemöglichkeiten
  • Selbsttests und Rechner 
  • Arzt- und Kliniksuche 
  • Weitere umfassende Serviceangebote 
Jetzt informieren

Gesundheitsbroschüren

Die Broschüren der Hallesche liefern nützliche Informationen und Tipps rund um die Gesundheit sowie zur Vorbeugung und zum richtigen Umgang mit verschiedenen Erkrankungen.
Jetzt informieren

Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist ein Thema, das uns alle angeht. Es geht um den Schutz von Klima und Umwelt, aber auch um ökonomische und soziale Verantwortung. Mit dem Gesundheitsbudget FEELfree unterstützen wir Ihre Gesundheit und stärken Ihr Wohlbefinden.

Durch die Gesundheitsservices und dem Gesundheitsbudget können im Krankheitsfall nicht nur Ihre möglichen Versorgungslücken geschlossen werden, sondern Sie erhalten auch einen Zugang zu alternativen, zusätzlichen Behandlungen und Mitteln.

Gesundheit soll einfach kein Luxusgut werden.
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Fragen & Antworten

Wir haben folgende Daten von Ihrem Arbeitgeber übermittelt bekommen:

  • Personalnummer
  • Titel
  • Vorname und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • Versicherungsbeginn

Um Ihnen Leistungen auszahlen zu können, benötigen wir noch zusätzlich Ihre Bankverbindung. Diese können Sie uns beim Einreichen von Rechnungen mitteilen.

Im Zusammenhang mit brechkraftverändernden Augenoperationen werden alle refraktive Verfahren ohne oder mit Linsenaustausch erstattet. Zu Verfahren ohne Linsenaustausch zählen beispielsweise LASIK oder LASEK. Zu Verfahren mit Linsenaustausch gehören unter anderem IOL (Intraokularer Linsenaustausch). Diese Auflistung ist keine vollständige Aufzählung der erstattungsfähigen Verfahren und listet lediglich die bekanntesten Verfahren auf.

Ja, erstattungsfähig sind die Aufwendungen für folgende ärztlich verordnete Heilmittel.

  • Krankengymnastik / Bewegungsübungen
  • Heilgymnastik
  • Massagen
  • Packungen/Hydrotherapie/Bäder
  • Inhalationen
  • Kälte- und Wärmebehandlungen
  • elektrische und physikalische Heilbehandlung
  • Elektrotherapie
  • Lichttherapie
  • Bestrahlungen
  • Logopädie
  • Ergotherapie
  • physiotherapeutische Palliativversorgung
  • Ernährungstherapie 
 

Rosa Rezepte sind Rezepte, die Kassenpatienten von Ihrem Arzt erhalten, bei denen die Krankenkasse mindestens einen Teil der Leistungen übernimmt. Müssen Sie zu diesen Rezepten Zuzahlungen leisten, können Sie die Rechnung hierfür bei der Hallesche einreichen, damit Ihre Zuzahlung erstattet wird. Grüne Rezepte sind Privatrezepte, die Sie vollständig selbst bezahlen müssen. Diese erstattet die Hallesche voll. Reichen Sie das Rezept mit der Rechnung zusammen ein.

Bitte beachten Sie, dass es sich beispielsweise bei Nahrungsergänzungsmitteln, Vitaminpräparaten oder Verhütungsmitteln i.d.R. nicht um medizinisch notwendige Mittel handelt, auch wenn diese ggf. durch einen Arzt verordnet wurden.

Ja, Behandlungen von nicht ärztlichen Chiropaktikern werden erstattet.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Kostenerstattung vornehmen, wenn ein Arzt eine chiropraktische Behandlung durchführt und nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnet. Behandlungen von Ärzten werden üblicherweise durch die GKV/PKV übernommen.

Bei IGeL (Individuelle Gesundheits-) Leistungen handelt es sich um Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind, aber im Einzelfall sinnvoll sein können.

Von der Augeninnendruckmessung bis zum PSA-Test gibt es eine große Bandbreite an IGeL-Leistungen. Ein Attest kann ebenso dazugehören, wie eine zusätzliche Ultraschalluntersuchung bei Frauenärzt:innen oder ein neues medizinisches Diagnose-Verfahren bei Augenärzt:innen. Die IGeL Leistungen sind dann erstattungsfähig, wenn es sich um Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte handelt.

Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen.

Die Hallesche ist mehrfach ausgezeichnet!