Frau reicht Rechnung ein

Rechnungen und Rezepte einreichen – so einfach geht´s

Wichtige Hinweise rund um Ihre Rechnungen. 

Sie möchten wissen, wie die Rechnungserstattung bei der Hallesche funktioniert?

Folgende Grafik liefert Ihnen die wesentlichen Informationen. Wählen Sie dazu die Elemente "Apotheke", "Arzt" oder "Krankenhaus" aus.


Erforderliche Informationen bei der Rechnungseinreichung

Bitte prüfen Sie, ob folgende Angaben auf Ihren Belegen vollständig vorhanden sind.
Falls nicht, hilft Ihnen der Aussteller der Rechnung/des Rezeptes weiter.


Bei Rechnungen:

  • Name der behandelten Person
  • Durchgeführte Leistung
  • Datum der Leistungserbringung


Bei Rezepten für Arzneimittel:

  • Arzneimittelnummer (PZN)
  • Apothekenstempel mit Datumsangabe
  • Eine Quittung ist nicht notwendig


Bei Heil- und Hilfsmitteln:

  • Legen Sie zusätzlich bitte die ärztliche Verordnung (Rezept) bei.
  • Diese muss vor dem Behandlungsbeginn bzw. dem Bezugsdatum ausgestellt worden sein.

Bei Heilmitteln ist zusätzlich zu beachten:

  • Die Behandlung soll spätestens 28 Tage nach dem Verordnungsdatum beginnen.
    Ausnahme: Der Arzt gibt auf der Verordnung ein anderes Datum an.

Download für Versicherte der Einzelversicherung



Download für Versicherte bKV

Hier können Sie Ihre Kostenbelege aus dem Ausland einreichen.

FAQ Zahnbehandlung

Sie haben Fragen zur Rechnungseinreichung Ihrer Zahnbehandlung?

Zum FAQ Zahnbehandlung


Einfach praktisch: So erreichen Sie uns
  • Senden Sie uns Ihre Belege bitte gemeinsam mit der ausgefüllten Kurzmitteilung für Rechnungen zu. Die Kontaktadresse finden Sie hier.
  • Rechnungen und Rezepte nicht heften oder klammern, nichts markieren, nichts aufkleben. 
  • Sie können Unterlagen für mehrere versicherte Personen schicken.
  • Sortieren Sie bitte Rechnungen und Rezepte z. B. nach versicherter Person und beachten Sie bei mehrseitigen Belegen die korrekte Seitenreihenfolge. 
  • Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterlagen nach Eingang gescannt und archiviert werden. Die Originale werden nach 60 Tagen vernichtet.

Icon Brief

  • Senden Sie Ihre Rechnungen und Rezepte an service@hallesche.de.
  • Bitte nennen Sie im Betreff Ihre Versicherungsnummer und das Stichwort "Rechnungseinreichung".
  • Bitte nichts aufkleben, die Rechnungen, wenn möglich z. B. nach versicherter Person sortieren und bei mehrseitigen Belegen die korrekte Seitenreihenfolge beachten.
  • Scannen Sie Ihre Rechnungen und Rezepte einzeln (1 Beleg pro Seite). 
  • Achten Sie auf eine gute Scan-Qualität (mind. 200 dpi).
  • Verwenden Sie nur folgende Dateiformate: PDF, JPG & PNG.
  • Die Gesamtgröße der E-Mail darf 30 MB nicht überschreiten.
  • Hinweis: Senden Sie uns bitte keine Links auf Cloud-Dokumente oder passwortgeschützte Anhänge.

Icon E-Mail


Die häufigsten Fragen zum Thema "Rechnungen einreichen"
Weitere Fragen finden Sie auf unserer "Fragen und Antworten"-Seite zu Ihren Rechnungen.
#accordion-element---faq---rechnungen---original
Wird die Rechnung im Original benötigt?

Am schnellsten und einfachsten reichen Sie Rechnungen mit unserer App "Hallesche4u" ein.

Möchten Sie uns lieber einen Brief schicken?
Legen Sie bitte, wenn möglich, das Original bei. 

#accordion-element---faq---rechnungen---frist
Gibt es eine Frist, bis wann die Rechnungen eingereicht werden müssen?
Grundsätzlich sind die gesetzlichen Verjährungsfristen von drei Jahren einzuhalten. Wir empfehlen Ihnen, die Rechnungen spätestens zum Ende des Jahres einzureichen, in dem die Rechnung gestellt wurde.
#accordion-element---faq---rechnungen---ab-wann-sinnvoll
Ab wann ist eine Rechnungseinreichung in Bezug auf Selbstbehalt/Beitragsrückerstattung sinnvoll?

Bei der Rechnungseinreichung lohnt es sich, eine mögliche Beitragsrückerstattung zu berücksichtigen.

Beispiel: Sie haben einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung von 500 € und Ihr Tarif sieht einen jährlichen Selbstbehalt von 300 € vor. Übersteigen Ihre Rechnungsbelege zusammen nicht den Betrag von 800 €, erhalten Sie durch die Beitragsrückerstattung mehr Geld von uns als durch die Rechnungserstattung. Bitte berücksichtigen Sie dabei die steuerlichen Auswirkungen einer Beitragsrückerstattung. Weitere Informationen finden Sie unter www.hallesche.de/beitragsrueckerstattung

#accordion-element---faq---rechnungen---datum
Nach welchem Datum wird die Rechnung abgerechnet? (Rechnungs-
oder Bezugsdatum?)
Rezepte werden nach dem Bezugsdatum abgerechnet. 
Rechnungen werden nach dem Tag der Leistungserbringung abgerechnet. 
#accordion-element---faq---rechnungen---app---fotofunktion
Wie funktioniert die Einreichung über die Fotofunktion?
Durch die einfache Fotofunktion können Sie alle Rechnungen (auch ohne Barcode) sowie Rezepte, Überweisungen und Verordnungen sicher an die Hallesche übertragen.

Legen Sie die Dokumente beim Fotografieren auf einen möglichst dunklen Untergrund und verwenden Sie den Button "Foto". Damit alles gut leserlich ist, können Sie den Bildausschnitt durch Ziehen an den Ecken anpassen.

Haben Sie mehrseitige Dokumente, fotografieren Sie bitte zuerst die Vorderseite und anschließend die Rückseite bzw. die Folgeseite des Dokuments. Haben Sie alle Seiten eines Dokuments fotografiert, wählen Sie die Option "Abschließen". Falls Sie weitere Dokumente haben, können Sie nun das nächste Dokument fotografieren, indem Sie „Neuer Beleg“ klicken. Bitte fotografieren Sie auch kleinere Belege immer einzeln ab und nutzen Sie die Möglichkeit mehrere Dokumente mit einer Einreichung an uns zu senden. Fotografieren Sie dazu erst alle Dokumente ab und klicken Sie erst am Ende auf das „Papierflieger“-Symbol oben rechts, um die Rechnungen einzureichen.

Wenn Sie mit allen Dokumenten fertig sind, können Sie diese mit einem Klick verschlüsselt und sicher an die Hallesche übertragen. Auch hier erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung innerhalb der App, wenn wir die Dokumente empfangen haben.
#accordion-element---faq---rechnungen---app---uebertragungsfehler
Was passiert, wenn die Übertragung der Rechnung in der App fehlschlägt?
Wenn es Probleme bei der Übertragung oder bei dem nachgelagerten Abruf der Rechnungsdaten geben sollte, gibt Ihnen die App einen entsprechenden Hinweis. Entweder können Sie dann die Dokumente nochmals per Fotofunktion einreichen. Oder Sie senden die Unterlagen per Post an die Hallesche. Wenden Sie sich jedoch bitte in jedem Fall an unser Service-Telefon (0 800/30 20 100 – gebührenfrei), damit wir den Fehler so schnell wie möglich beheben können.  
#accordion-element---faq---rechnungen---app---parallel-rechnung-per-post
Was passiert, wenn die Rechnung zusätzlich per Post eingereicht wird?
Die Rechnungen werden geprüft und erhalten dann einen "Doppeleinreichungshinweis". Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, bitten wir Sie, die mit der App eingereichten Rechnungen nicht zusätzlich per Post einzureichen.