AIRbag: Beitragsbefreiung nach Bedarf

Ein Airbag, der dann aufgeht, wenn man ihn braucht – damit auch in entgeltfreien Zeiten für Ihre Mitarbeiter ein lückenloser Versicherungsschutz besteht. Die Hallesche bietet Ihnen als Arbeitgeber in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) eine besondere Lösung – den bKV-AIRbag als „Zusatzvereinbarung“ zum Versicherungsvertrag.

 

Was genau heißt das?

Bei der Hallesche lassen Arbeitgeber in entgeltfreien Zeiten aufgrund von Elternzeit, Bezug von Krankengeld und Pflege eines nahen Angehörigen nach dem Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz die Beitragszahlung unverändert weiterlaufen. Dadurch entfällt der Verwaltungsaufwand, der mit dem Abmelden und erneutem Anmelden verbunden ist, für Sie als Arbeitgeber und auch für die Hallesche.

Unsere Verwaltungskostenersparnis geben wir an Sie weiter.


Vom bKV-AIRbag profitieren

  • Sie haben in einem Kalenderjahr für entgeltfreie Zeiten mehr als 5 % der jährlichen Beitragssumme Ihres bKV-Vertrags weitergezahlt?
  • Dann melden Sie uns das spätestens bis zum 30.6. des Folgejahres.
  • Die Differenz verrechnen wir mit Ihrem Beitrag zu Beginn des auf die Meldung folgenden Jahres.

Angebot & Kontakt

Gerne senden wir Ihnen ein exakt auf Ihren Bedarf ausgerichtetes Angebot zu. 


Melden Sie jetzt Ihre entgeltfreien Zeiten ganz einfach online

Die Hallesche ist mehrfach ausgezeichnet!