Abrechnung und Beitragszahlung in der Gruppenversicherung

Sie haben Fragen zur Abrechnung und Beitragszahlung in der Gruppenversicherung? Im Folgenden beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen.

Inhalte der Abrechnung

Auf der Abrechnung sind folgende Angaben zu finden: 

  • Kontaktdaten der Hallesche Krankenversicherung a.G.
  • Name und Anschrift des Abrechnungsempfängers
  • Gruppenversicherungsnummer
  • Abrechnungszeitraum
  • Beiträge 
  • Zahlungseingänge (falls gewünscht)
  • Hinweise zur Zahlart
  • Versicherte Personen inklusive Tarifbeiträge
 
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Weshalb sind nicht alle meine Änderungen, wie beispielsweise An- und Abmeldungen von Mitarbeitenden oder Tarifwechsel, in der Abrechnung aufgeführt? 
In der Abrechnung sind alle Änderungen berücksichtigt, welche uns gemeldet wurden und zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung von uns verarbeitet sind.
Teilweise können sehr kurzfristige Änderungen nicht mehr rechtzeitig für die aktuelle Abrechnung verarbeitet werden. Die Korrektur dieser Änderungen erfolgt mit der nächsten Abrechnung. 

Gutschriften und Nachforderungen aus rückwirkenden Änderungen werden in der nächsten Abrechnung berücksichtigt. 

Versand der Abrechnung

Als Abrechnungszeitraum kann zwischen monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich gewählt werden. Der Abrechnungsversand ist zu jedem Tag im Monat möglich sowie zu Beginn oder am Ende des Abrechnungszeitraums.

Vorteil einer nachschüssigen Rechnungsstellung:
Durch die Abrechnung am Monatsende können alle Personalveränderungen des aktuellen Monats berücksichtigt werden.

 

Beitrag und Zahlarten

Bei einer Zahlung per Lastschrift werden die Beiträge frühestens sechs Kalendertage nach Erhalt der Abrechnung eingezogen. Bei einer Überweisung beträgt die Zahlungsfrist im Regelfall einen Monat nach Erhalt der Abrechnung.

Besonderheit:
Der Erstbeitrag ist sofort (innerhalb von 2 Wochen) nach Zugang der Rechnung zu zahlen, frühestens jedoch mit Beginn des Gruppenversicherungsvertrages.

 

Betriebliche Krankenversicherung
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Unter welchen Voraussetzungen kann in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) der Sachbezug gewährt werden?

In der bKV ist für die Nutzung des Sachbezuges nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG eine monatliche Zahlungsweise zu vereinbaren.

Wichtiger Hinweis:
Die Abrechnung kann als Nachweis des Sachbezuges je Mitarbeitenden gegenüber dem Finanzamt verwendet werden.
Weiterführende Steuerinformationen zu Ihrer betrieblichen Krankenversicherung finden Sie unter https://www.hallesche.de/bkv-Steuer.

Die hier aufgeführten Informationen und Tipps stellen keine verbindliche rechtliche Auskunft dar. Bitte wenden Sie sich an einen Steuerberater sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihres Vertrauens.

 

Kontakt
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Wo kann ich mich bei weiteren Fragen hinwenden? 

Bei weiteren Fragen steht Ihnen unsere Firmenkunden-Hotline zur Verfügung: 

0800/7070 - 807 (gebührenfrei)

Erreichbar von Montag bis Freitag von 8:00 - 17:00 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen)

Aus dem Ausland erreichen Sie die Firmenkunden-Hotline unter +49 711/6603 -2020