Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine Form der Rehabilitation, die sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden kann. Sie soll die Genesung nach bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen unterstützen. Die Behandlung findet direkt im Anschluss an eine akut-stationäre Behandlung in einem Krankenhaus statt. Ziel ist es, Körper und Geist wieder so zu kräftigen, dass die Betroffenen zurück in ihren Alltag und ihr Berufsleben finden können.
Die AHB wird vom Sozialdienst des Akutkrankenhauses beantragt, sobald sie notwendig wird. Dies erfolgt beispielsweise bei einer Krankenhausaufnahme zum Gelenkersatz. Sie können uns gerne vor der stationären Behandlung schriftlich oder telefonisch über Ihre geplante Anschlussheilbehandlung informieren.
Normalerweise schickt das Akutkrankenhaus den Antrag für eine Anschlussheilbehandlung zusammen mit einem Befundbericht.
Ihr Rentenversicherungsträger übernimmt die Kosten für Ihre Reise, Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, therapeutische Leistungen und medizinische Anwendungen. Hier finden Sie nähere Informationen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Anschlussrehabilitation-AHB/anschlussrehabilitation-ahb.html
Sie müssen immer zuerst die Leistungen des Rentenversicherungsträgers in Anspruch nehmen. Haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen der deutschen Rentenversicherung (DRV) und erfüllen Sie die Leistungsvoraussetzungen einer AHB, übernehmen wir im Rahmen unseres Tarifs die Kosten für eine stationäre oder ambulante AHB-Maßnahme.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Anschlussrehabilitation-AHB/anschlussrehabilitation-ahb.html
Sie müssen immer zuerst die Leistungen des Rentenversicherungsträgers in Anspruch nehmen. Haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen der deutschen Rentenversicherung (DRV) und erfüllen Sie die Leistungsvoraussetzungen einer AHB, übernehmen wir im Rahmen unseres Tarifs die Kosten für eine stationäre oder ambulante AHB-Maßnahme.
Wir leisten im Rahmen ihres Versicherungsschutzes für Ein- oder Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung. Dies gilt auch dann, wenn die DRV die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernimmt.
Auch bei einer notwendigen medizinischen Anschlussheilbehandlung haben Sie die freie Wahl zwischen öffentlichen und privaten Kliniken. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie die Leistungen des Rentenversicherungsträgers und die von diesem als geeignet angesehenen Kliniken in Anspruch nehmen sollten. Weichen Sie aus persönlichen Gründen von diesen Vorgaben ab, müssen Sie einige Teile der Kosten selbst übernehmen. Wir kommen dann für die Kosten auf, die unter Anrechnung der entsprechenden Ansprüche übrigbleiben.
Wenn es in Ihrer Nähe eine passende Klinik oder ein Reha-Zentrum gibt, können Sie die Anschlussheilbehandlung ambulant durchführen lassen. Sie sollten jedoch mobil genug und in der Lage sein, sich zu Hause selbst zu versorgen.
Die Aufnahme in die Anschlussheilbehandlung erfolgt in der Regel sofort oder innerhalb von 14 Tagen nach Entlassung aus der stationären Akutbehandlung. Wir akzeptieren eine Aufnahme innerhalb von 28 Tagen. Wenn die Aufnahme später erfolgt, prüfen wir den medizinischen Einzelfall.
Die stationäre Anschlussheilbehandlung dauert normalerweise 3 Wochen. Wird die Anschlussheilbehandlung ambulant durchgeführt entspricht dies 15 Behandlungstagen. Bei medizinischer Notwendigkeit, die von der Klinik bzw. dem AHB-Zentrum zu begründen ist, kann sie auch länger dauern.
Ambulante Reha-Zentren bieten oftmals einen kostenfreien Abhol- und Bringservice an. Ist dies nicht möglich, beträgt unsere KM-Pauschale für die Fahrt zum nächsten geeigneten Reha-Zentrum bei privater PKW-Nutzung 30 Cent pro Kilometer. Alternativ erstatten wir ebenso die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr. Dieselben Regelungen gelten für die An- und Abreise bei einer stationären AHB.
Im Gegensatz zur Anschlussheilbehandlung handelt es sich bei einer Rehabilitationsbehandlung nicht um eine Fortsetzung einer akut-stationären Behandlung.
Reha-Maßnahmen werden in erster Linie beim Sozialversicherungsträger beantragt, in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung. Daher übernimmt die private Krankenversicherung in der meisten Fällen keine Leistungen.
Reha-Maßnahmen werden in erster Linie beim Sozialversicherungsträger beantragt, in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung. Daher übernimmt die private Krankenversicherung in der meisten Fällen keine Leistungen.
Brauchen Sie aus medizinischen Gründen eine Begleitperson, übernehmen wir die dadurch entstehenden Kosten. Diese Situation kann vorkommen, wenn Sie beispielsweise aufgrund schwerwiegender psychischer oder körperlicher Einschränkungen bestimmte medizinische oder therapeutische Anwendungen nur mit Begleitung durchführen können.
Sollten Sie weitere Therapien benötigen, bietet die Rentenversicherung je nach Krankheitsbild verschiedene Optionen an, wie z. B. intensive Reha-Nachsorge (IRENA), verschiedene Reha-Sportgruppen oder digitale Angebote. Diese Kosten werden von der DRV übernommen.
Alternativ können Sie anschließend von Ihrem Hausarzt behandelt werden und weitere Anwendungen verordnet bekommen. Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen wir diese Kosten im tariflichen Rahmen.
Alternativ können Sie anschließend von Ihrem Hausarzt behandelt werden und weitere Anwendungen verordnet bekommen. Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen wir diese Kosten im tariflichen Rahmen.