Zahnzusatzversicherung Dent: Starke Leistungen für Ihre Zähne
Zahnersatz
Zahnvorsorge
*wenn die GKV vorleistet.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich der Umfang der einzelnen Leistungen aus den Versicherungsbedingungen ergibt.
Ihre Vorteile
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Alle Informationen zur Zahnzusatzversicherung auf einen Blick
Eine Zahnzusatzversicherung zahlt die Kosten für Behandlungen beim Zahnarzt, die nicht oder nur teilweise von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. Dies gilt auch für hochwertigen Zahnersatz, wie z. B. Implantate. Durch eine Zahnzusatzversicherung verringert sich Ihr Eigenanteil bei hohen Zahnarztrechnungen oder wird sogar ganz vermieden.
Zahnzusatzversicherungen können folgende Leistungen absichern:
- Zahnersatz
- Zahnbehandlungen
- Zahnprophylaxe
- Kieferorthopädie (für Kinder)
- Bei Zahnersatz bezahlt Ihre GKV 50 % (ab Okt. 20: 60 %) der Kosten für die günstigste und zweckmäßigste Versorgung, die sogenannte Regelversorgung. Gehen Sie jährlich zur Zahnvorsorge erhöht sich der Zuschuss Ihrer GKV nach 5 bzw. 10 Jahren auf 60 % bzw. 65 % (ab Okt. 20: 70 % bzw. 75 %). Legen Sie Wert auf eine höherwertige Versorgung, bleibt der Zuschuss gleich, aber Ihr Eigenanteil erhöht sich drastisch.
- Zahnbehandlungen:
- Bei Füllungen wird nur die günstigste und zweckmäßigste Versorgung übernommen, in der Regel Amalgamfüllungen anstatt zahnfarbene Kunststofffüllungen.
- Wurzel- und Parodontalbehandlungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt.
- Professionelle Zahnreinigung wird in der Regel nicht von der GKV bezahlt.
- Die Kosten einer Kieferorthopädie (Kinder) werden nur bei ausgeprägten Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien übernommen. Dabei muss die Korrektur aus medizinischen Gründen notwendig bzw. dringend erforderlich sein. Bezahlt werden nur Standardleistungen.
Je nach Alter sollten bestimmte Leistungen durch die Zahnzusatzversicherung abgesichert sein:
- Bei Kindern / Jugendlichen ist Kieferorthopädie ein hoher Kostenfaktor. Beim Sport, bei Unfällen oder beim Spielen kann schnell ein Zahn verloren gehen oder beschädigt werden. Dann wird Zahnersatz notwendig. Zahnprophylaxe hingegen wird bei Kindern von der Krankenkasse übernommen und muss deshalb nicht versichert werden.
- Bei jungen Erwachsenen ist Zahnprophylaxe eine wichtige Basis für die Gesunderhaltung der Zähne. Zahnbehandlungen wie z. B. hochwertige Füllungen oder eine Wurzelbehandlung können einen jederzeit treffen. Zahnersatz kann in naher Zukunft auf einen zukommen. Und ist er erst einmal angeraten, kann es für eine Zahnzusatzversicherung zu spät sein.
- Erwachsene: Das Risiko für Zahnersatz und aufwendige Zahnbehandlungen nimmt mit dem Alter zu. Zahnersatz kann sehr plötzlich notwendig werden und ist meist sehr teuer. Eine Zahnzusatzversicherung sollte abgeschlossen werden, bevor akute Behandlungen notwendig sind.
- Im besten Alter müssen eventuell bereits ersetzte Zähne nach einigen Jahren repariert oder für teures Geld erneuert werden. Die gesunden Zähne gilt es solange wie möglich zu erhalten. Im Alter kann es zu vielen und teuren Behandlungen kommen.
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Diese Beiträge gelten für die Alter 18 bis 32 Jahre. Weitere Beiträge finden Sie in unserer Broschüre.