Häufig gestellte Fragen
Tarif VORSORGEplus
 
Was beim Einlösen und Abrechnen der Vorsorge-Schecks zu beachten ist und viele weitere nützliche Informationen rund um das Thema Vorsorge-Schecks erfahren Sie hier.
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Was ist beim Einlösen der Vorsorge-Schecks zu beachten?
  • Für die Abrechnung benötigen wir Ihre Einverständniserklärung auf der Rückseite des Schecks.
  • Die Vorsorge-Schecks können nur im jeweils genannten Zeitraum eingelöst werden.
  • Die Vorsorge-Schecks sind nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Des Weiteren können die Schecks nicht ausgezahlt oder gegen andere Leistungen (wie z.B. Schutzimpfungen) eingetauscht werden.

Hinweise für gesetzlich bzw. privat Versicherte 
GKV-Versicherte: Ihre Vorsorge-Schecks gehen über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus. Diese nutzen Sie einfach zusätzlich – so erreichen Sie eine optimale Vorsorge für Ihre Gesundheit. 
PKV-Versicherte: Besitzen Sie einen vergleichbaren privaten Versicherungsschutz, setzen Sie Ihre Vorsorge-Schecks alternativ ein. So bleibt eine mögliche Beitragsrückerstattung erhalten und auch ein Selbstbehalt wird nicht angerechnet.

 

Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Variante
Wir rechnen direkt mit Ihrem Arzt ab. Hierzu benötigen wir die von Ihnen unterschriebene Einverständniserklärung auf der Rückseite des Vorsorge-Schecks. Nachdem Ihr Arzt uns den ausgefüllten Scheck gefaxt oder geschickt hat, erstatten wir ihm umgehend den Scheckbetrag.

2. Variante
Sie rechnen die Vorsorgeuntersuchung direkt mit uns ab. Schicken Sie uns einfach die Arzt- und Laborrechnung zusammen mit dem Vorsorge-Scheck (Behandlungsdatum, Praxisstempel und Unterschrift des Arztes) per Post oder über die Hallesche4u-App. Wir überweisen Ihnen dann den entsprechenden Scheckbetrag auf Ihr Konto. 

Für beide Varianten gelten folgende Kontaktdaten:
Fax: 0711/6603-333
Postfach: Hallesche Krankenversicherung a.G., 70166 Stuttgart
Mail: service@hallesche.de

Bitte beachten Sie:

  • Zu Ihrer Information erhalten Sie nach der Abrechnung von der Hallesche eine entsprechende Zahlungsmitteilung.
  • Sollte Ihr Arzt zusätzliche oder umfangreichere Untersuchungen vorsehen, sind diese nicht über Ihren Scheck abgedeckt. Diese Kosten gehen zu Ihren Lasten.
 
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Was genau beinhalten die Vorsorgeuntersuchungen innerhalb der jeweiligen Vorsorge-Schecks in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht?

Vorgezogener Gesundheits-Check-up (Frauen und Männer, alle 2 Kalenderjahre, ab Alter 17 bis 34):

  • Gesundheits-Check-Up für Männer und Frauen mit dem Schwerpunkt der Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie von Diabetes: Anamnese, körperliche Untersuchung, Überprüfung von Blut- und Urin-Werten, Beratungsgespräch.

Erweiterter Laborwerte/Ultraschall Check-up (Frauen und Männer, alle 2 Kalenderjahre, ab Alter 35 bis 54):

  • Erweiterter Check-up für Männer und Frauen: Überprüfung von Blutwerten, Ultraschalluntersuchung verschiedener Organe. Bei den sonographischen Leistungen sind die zu untersuchenden Organe nicht vorgegeben.

Erweiterter Laborwerte/Ultraschall Check-up und EKG (Frauen und Männer, alle 2 Kalenderjahre, ab Alter 55):

  • Erweiterter Check-up für Männer und Frauen: Überprüfung von Blutwerten, Ultraschalluntersuchung verschiedener Organe, elektrokardiografische Untersuchung in Ruhe und unter Belastung. Bei den sonographischen Leistungen sind die zu untersuchenden Organe nicht vorgegeben.

Augenärztliche-Vorsorgeuntersuchung inkl. Glaukomvorsorge (Frauen und Männer, alle 2 Kalenderjahre, ab Alter 35):

  • Augenärztliche-Vorsorgeuntersuchung für Männer und Frauen zur Erkennung krankhafter Veränderungen des Augenhintergrundes sowie eines entstehenden Glaukoms: Anamnese, vollständige Untersuchung aller Augenabschnitte, Untersuchung des Augenhintergrundes, Messung des Augeninnendrucks, Beratung.

Videogestützte Hautkrebsvorsorge (Frauen und Männer, alle 2 Kalenderjahre, ab Alter 35):

  • Hautkrebsvorsorge für Frauen und Männer: Videosystem-gestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen, einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und -auswertung (z.B. Vergrößerung und Vermessung). Im Gegensatz zur konventionellen Auflichtmikroskopie der Haut erfolgen hierbei alle Schritte der Untersuchung, nicht nur die Befunddokumentation, computergestützt.

Gynäkologische Ultraschallvorsorge zur Krebsfrüherkennung (Frauen, jährlich, ab Alter 17):

  • Ultraschallvorsorge zur Erkennung von nicht tastbaren Veränderungen der inneren Geschlechtsorgane: Ultraschalluntersuchung verschiedener Organe, Zuschlag für den vaginalen Ultraschall. Bei den sonographischen Leistungen sind die zu untersuchenden Organe nicht vorgegeben. In der Regel beinhaltet die gynäkologische Ultraschallvorsorge die Untersuchung der Gebärmutter und Eierstöcke, ggfs. auch der Blase.

Ultraschall-Brustkrebsvorsorge (Frauen, jährlich, ab Alter 35):

  • Ultraschallvorsorge zur Erkennung von nicht tastbaren Veränderungen der Brust: Ultraschalluntersuchung beider Brüste und der entsprechenden regionalen Lymphknoten. Der Brustultraschall ersetzt die Mammographie nicht, kann ergänzend zur Tastuntersuchung und Mammographie jedoch wertvolle Zusatzinformationen liefern. Hilfreich ist eine Sonographie, wenn es einen verdächtigen Tast- oder Mammographie-Befund gegeben hat und unklar ist, ob es sich dabei um flüssigkeitsgefüllte Zysten oder um Gewebeknoten handelt. Bei bindegewebsreicher Brust (besonders bei jungen Frauen vor den Wechseljahren) ist die Ultraschalluntersuchung besonders aussagekräftig, während die Auswertung von Mammographie-Aufnahmen in dieser Altersgruppe schwierig ist.

Urologische Vorsorge (Männer, jährlich, ab Alter 45):

  • Ultraschallvorsorge zur Erkennung von nicht tastbaren urologischen Veränderungen: Ultraschalluntersuchung verschiedener Organe, Zuschlag für die Durchführung des Ultraschalls vom Enddarm aus, Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA). Bei den sonographischen Leistungen sind die zu untersuchenden Organe nicht vorgeben. In der Regel beinhaltet die urologische Ultraschallvorsorge die Untersuchung der Prostata, Hoden/Nebenhoden und Nieren, ggfs. auch der Blase.

Schwangerschaftsvorsorge (Frauen, alle 2 Kalenderjahre, ab Alter 17 bis 45):

  • Ultraschalluntersuchung zur Mutterschaftsvorsorge: Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge, gegebenenfalls einschließlich Biometrie und Beurteilung der Organentwicklung.
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Was können Sie tun, wenn Ihre Vorsorge-Schecks nicht mehr auffindbar sind?

Ihre Vorsorge-Schecks finden Sie jederzeit zum Download oder zum Ausdrucken in der App Hallesche4u. Folgen Sie hierzu dem unten abgebildeten Klickweg:

  1. Reiter „Verträge“
  2. Kachel „Private Krankenversicherung“
  3. Kachel „Dokumente“
  4. Kachel „Aktionsinformationen“
  5. Kachel „Vorsorge-Scheck“

Sollten Ihnen noch keine Zugangsdaten für die App Hallesche4u vorliegen, können Sie sich jederzeit hier neue Zugangsdaten generieren. Aus Sicherheitsgründen bieten wir derzeit nur den Versand per Post an.

Alternativ können Sie Ihre Vorsorge-Schecks per Telefon unter 0 800/30 20 100 oder per Mail service@hallesche.de nochmals anfordern.
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    Ein Team aus Ärzten und medizinischem Fachpersonal beantwortet täglich 24 Stunden Fragen rund um Ihre Gesundheit
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