Angebot zur Erhöhung Ihres Krankentagegeldes
Hier haben wir für Sie Fragen & Antworten zum Angebot zur Erhöhung Ihres Krankentagegeldes im Jahr 2024 zusammengestellt:
Mit Ihrem Krankentagegeld sichern Sie Ihr Einkommen für den Fall einer längeren Krankheit ab. Dabei sollten Sie regelmäßig prüfen, ob die abgesicherte Höhe Ihrem Bedarf entspricht.
 
Ist Ihr Einkommen seit der letzten Krankentagegeld-Erhöhung gestiegen, können Sie Ihre Krankentagegeldhöhe jetzt ganz einfach um 300 € im Monat erhöhen – ohne erneute Gesundheitsprüfung!
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2. Wie kann die Erhöhung in Anspruch genommen werden?
Falls Sie unsere hallesche4u-App nutzen, können Sie die Erhöhung unkompliziert über die App beantragen.
 
Falls Sie unsere hallesche4u-App noch nicht nutzen, haben Sie mit unserem schriftlichen Angebot eine Antwort-Postkarte erhalten, mit der Sie die Erhöhung beantragen können.
Bitte senden Sie uns diese Postkarte unterschrieben bis zum 16.09.2024 auf einem der folgenden Wege zurück:

  • mit dem frankierten Rückumschlag,
  • per E-Mail an service@hallesche.de oder
  • über unsere hallesche4u-App
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3. Erhalte ich von der Hallesche eine Bestätigung, wenn ich die Krankentagegeld-Erhöhung in Anspruch nehme?
Ja, nach Beantragung der Erhöhung über die hallesche4u-App bzw. Erhalt Ihres Antwort-Coupons erhöhen wir Ihr Krankentagegeld um 300 € pro Monat (bzw. 10 € pro Tag) zum 01.10.2024.
Sie erhalten dann eine schriftliche Bestätigung sowie den neuen Versicherungsschein.
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5. Welche Möglichkeiten habe ich zur Krankentagegeld-Erhöhung generell?
Erhöht sich Ihr Nettoeinkommen, so kann das Krankentagegeld im Verhältnis der Steigerung des Nettoeinkommens auf Ihren Antrag hin erhöht werden. Dazu ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich, sofern Sie Ihren Antrag innerhalb von 2 Monaten nach der Gehaltserhöhung zum nächsten Monatsersten stellen.

Eine Erhöhung des Krankentagegeldes ohne Gehaltssteigerung oder in einem anderen Verhältnis als der Steigerung Ihres Gehalts ist auf Antrag (mit Beantwortung von Gesundheitsfragen) möglich. Sprechen Sie uns hierzu einfach an.
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6. Welche Krankentagegeldhöhe darf nicht überschritten werden?
Eine Überversicherung soll ausgeschlossen werden. Daher müssen Sie uns beim Abschluss bestätigen, dass das neue Krankentagegeld höchstens dem Nettoeinkommen gemäß Tarifbedingungen entsprechen darf. Unsere Definition zum „Nettoeinkommen“ lautet:

für Arbeitnehmer:

80% der einkommensteuerrechtlichen Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit (Bruttoarbeitslohn). Hierbei werden ausschließlich Geldleistungen des Arbeitgebers berücksichtigt, soweit diese vertraglich vereinbart sind und dem Arbeitnehmer regelmäßig – mindestens jährlich – bezahlt werden.

für selbstständig Tätige (z.B. Gewerbetreibende und Angehörige freier Berufe):

80% des einkommensteuerrechtlichen Gewinns aus dieser selbstständigen Tätigkeit (ermittelt nach Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte:

80% der Umsatzerlöse aus dieser selbstständigen Tätigkeit (ermittelt nach Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Bei Berufsausübungsgemeinschaften wird das Nettoeinkommen nach dem vertraglich festgelegten Anteil am gesamten Umsatzerlös berechnet.

Weisen Sie nach, dass die auf den Bruttoarbeitslohn bzw. den Gewinn entfallende Steuer geringer als die Pauschale von 20 % ist, können Sie verlangen, dass bei der Berechnung des Nettoeinkommens diese tatsächliche Steuerbelastung maßgeblich ist.


Vorteile und Leistungen der Krankentagegeld Versicherung

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