Frau schaut auf ihr Handy

Apps auf Rezept

Digitale Gesundheitsanwendungen "DiGA"


DiGA – „Apps auf Rezept“

Mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) – auch „Apps auf Rezept“ genannt – bekommen Patienten hilfreiche digitale Technologien für ihre Gesundheit an die Hand. DiGA können flexibel, etwa über das Smartphone oder Tablet, genutzt werden. Sie sind Medizinprodukte niedriger Risikoklasse (I oder IIa) und unterstützen dabei, Krankheiten bzw. Verletzungen und Behinderungen zu erkennen, zu lindern oder zu kompensieren. Selbstverständlich wurden die Apps hinsichtlich ihrer Qualität und Funktion, aber auch bezüglich Datensicherheit und Datenschutz geprüft und vom Bundesinstitut für Medizinprodukte und Arzneimittel (BfArM) zugelassen. Bei entsprechender Diagnose haben Ärzte und Psychotherapeuten die Möglichkeit ihren Patienten DiGA zu verordnen. Beispielsweise gibt es hier die „somnio App“ zur Behandlung von Schlafstörungen oder die „elevida App“ für Patienten mit Multipler Sklerose. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Lösungen für diese und weitere unterschiedlichste Krankheitsbilder.

Wer bekommt DiGA erstattet?

Digitale Gesundheitsanwendungen haben wir zum 01.01.2022 als festen Leistungsbestandteil in die Tarifbedingungen der Vollversicherungstarife mit aufgenommen. Leistungsansprüche ergeben sich aus dem individuellen Versicherungsvertrag. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Service-Telefon.


Ablauf und Kostenerstattung durch die Hallesche

  • Wählen Sie die für Ihre Krankheit passende und zugelassene DiGA des BfArM in Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt  aus
  • Ihr Arzt stellt Ihnen hierfür eine ärztliche Verordnung aus oder Sie holen sich eine schriftliche Zusage von der Hallesche ein
  • Die DiGA beziehen Sie direkt beim Hersteller
  • Nutzen Sie die DiGA wie vom Anbieter empfohlen
  • Zur Erstattung reichen Sie bitte die Rechnung des DiGA-Herstellers, und wenn vorhanden, die ärztliche Verordnung bei der Hallesche ein - am einfachsten über die hallesche4u Kunden-App

Datenschutz

Die Hallesche Krankenversicherung hat keinen Zugang zu den in der DiGA gespeicherten Daten. 

Besonderheiten bei der Hallesche

Neben den DiGA, die vom BfArM zertifiziert sind, können Sie auch andere digitale Gesundheitsanwendungen nutzen, die zur Erkennung, Behandlung und Überwachung von Krankheiten und Behinderungen dienen. Reichen Sie bitte zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit eine ärztliche Verordnung sowie Informationen zur Anwendung ein.

Hilfreiche Informationen
Neben den DiGA stehen wir Ihnen als GesundheitsPartner in allen Lebenssituationen mit zahlreichen Services zur Seite. Egal, ob präventiv oder im Krankheitsfall, mit persönlichen Gesundheitsprogrammen oder digitalen Angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Welche DiGA werden erstattet?

Eine Übersicht aller erstattungsfähigen DiGA finden Sie hier:

Service-Telefon

(0800) 3020100

Montag - Freitag von 8:00 - 20:00 Uhr