Tarifwechsel?

Gut überlegen lohnt sich!

Leistungsvergleiche

Sie können nun die Leistungen Ihres aktuellen Tarifs mit Alternativen vergleichen.

Hinweis: Ihren aktuellen Krankversicherungs-Tarif finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein, der Ihrem Beitragsanpassungs-Schreiben beiliegt. Bitte prüfen Sie dort, ob Sie die hier genannten Tarife versichert haben. Zahlen, die hinter den Tarifen stehen, können Sie ignorieren. Wahrscheinlich haben sie neben den genannten Tarifen noch weitere Tarife versichert, diese spielen für die Auswahl des Leistungsvergleichs ebenfalls keine Rolle.
Ausgangstarife

Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit Standardtarif – STN

Der Leistungsumfang im Standardtarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Standardtarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.
Es handelt sich hierbei um einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif. Wechseln Sie in einen solchen, ist ein Wechsel zurück in geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife rechtlich ausgeschlossen. Auch ein Wechsel in den Standardtarif wäre daher zukünftig nicht mehr möglich.

Der Tarif erstattet in vielen Bereichen 100 % der Kosten und damit ggf. mehr als bisher in den Tarifstufen AB 80 und AB 90. In den Bereichen Psychotherapie (90 %) und Heilpraktikerbehandlung (80 % bis 2.400 €) kann die Erstattung aber auch geringer sein als in Ihrem bisherigen Tarif (z.B. im Vergleich zu AB 100).

Der Tarif NK.XLBON enthält einige Leistungen, die bisher nicht versichert waren (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale, Kryokonservierung).

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit Standardtarif – STN

Der Leistungsumfang im Standardtarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Standardtarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.
Es handelt sich hierbei um einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif. Wechseln Sie in einen solchen, ist ein Wechsel zurück in geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife rechtlich ausgeschlossen. Auch ein Wechsel in den Standardtarif wäre daher zukünftig nicht mehr möglich.

Der Leistungsumfang dieses Tarifs ist teilweise geringer als in Ihrem bisherigen Tarif (beispielsweise 90 % für Psychotherapie statt bisher 100 % und 80 % für Heilpraktikerbehandlung bis 2.400 € statt bisher 100 %).

In anderen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale, Kryokonservierung, höhere Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie (90 % statt 80 %).

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Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit Standardtarif – STN

Der Leistungsumfang im Standardtarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Standardtarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.
Es handelt sich hierbei um einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif. Wechseln Sie in einen solchen, ist ein Wechsel zurück in geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife rechtlich ausgeschlossen. Auch ein Wechsel in den Standardtarif wäre daher zukünftig nicht mehr möglich.

In vielen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale, Heilpraktikerbehandlung, Einbettzimmer und Privatarzt).

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Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit Standardtarif – STN

Der Leistungsumfang im Standardtarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Standardtarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

Es handelt sich hierbei um einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif. Wechseln Sie in einen solchen, ist ein Wechsel zurück in geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife rechtlich ausgeschlossen. Auch ein Wechsel in den Standardtarif wäre daher zukünftig nicht mehr möglich.

Der Leistungsumfang dieses Tarifs ist teilweise geringer als in Ihrem bisherigen Tarif (beispielsweise 90 % für Psychotherapie statt bisher 100 % und 80 % für Heilpraktikerbehandlung bis 2.400 € statt bisher 100 %).

In anderen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale, Kryokonservierung).

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Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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Vergleich mit einem günstigeren vergleichbaren Tarif (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Für Wechsel von CA 1 bzw. CA 5 in AV 1

In Tarif AV gilt in allen Tarifstufen für Arznei- und Verbandmittel ein gesonderter Selbstbehalt in Höhe von 650 €.

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit Standardtarif – STN

Der Leistungsumfang im Standardtarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Standardtarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.
Es handelt sich hierbei um einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif. Wechseln Sie in einen solchen, ist ein Wechsel zurück in geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife rechtlich ausgeschlossen. Auch ein Wechsel in den Standardtarif wäre daher zukünftig nicht mehr möglich.

Der Tarif leistet in vielen Bereichen 100 % (statt bisher 75 % in Tarif CAN).

Der Tarif NK.XLBON enthält einige Leistungen, die bisher nicht versichert waren (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale, Kryokonservierung).

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Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit Standardtarif – STN

Der Leistungsumfang im Standardtarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Standardtarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.
Es handelt sich hierbei um einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif. Wechseln Sie in einen solchen, ist ein Wechsel zurück in geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife rechtlich ausgeschlossen. Auch ein Wechsel in den Standardtarif wäre daher zukünftig nicht mehr möglich.

Der Tarif erstattet in vielen Bereichen 100 % der Kosten und damit ggf. mehr als bisher in den Tarifstufen GS 2 und GS 3.

Der Tarif NK.XLBON enthält einige Leistungen, die bisher nicht versichert waren (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale, Kryokonservierung).

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit Standardtarif – STN

Der Leistungsumfang im Standardtarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Standardtarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

Es handelt sich hierbei um einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif. Wechseln Sie in einen solchen, ist ein Wechsel zurück in geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife rechtlich ausgeschlossen. Auch ein Wechsel in den Standardtarif wäre daher zukünftig nicht mehr möglich.

In vielen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale, Heilpraktikerbehandlung, Einbettzimmer und Privatarzt).

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Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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Vergleich mit einem günstigeren vergleichbaren Tarif (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Für Wechsel von KS 2 in PRIMO SB 3

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

In verschiedenen Bereichen leistet der Tarif PRIMO weniger als der Tarif KS.

Beispielsweise:

  • keine Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ im Bereich ambulant und Zahn
  • Hausarzt-System
  • geringere Erstattungssätze für Psychotherapie und Hilfsmittel

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

In vielen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale, Heilpraktikerbehandlung, Einbettzimmer und Privatarzt).

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Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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Vergleich mit einem günstigeren vergleichbaren Tarif (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Für Wechsel von KS.2 in PRIMO Z SB 3 (unisex)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

In verschiedenen Bereichen leistet der Tarif PRIMO weniger als der Tarif KS.

Beispielsweise:

  • keine Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ im Bereich ambulant und Zahn
  • Hausarzt-System
  • geringere Erstattungssätze für Psychotherapie und Hilfsmittel

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit Standardtarif – STN

Der Leistungsumfang im Standardtarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Standardtarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren. Es handelt sich hierbei um einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif. Wechseln Sie in einen solchen, ist ein Wechsel zurück in geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife rechtlich ausgeschlossen. Auch ein Wechsel in den Standardtarif wäre daher zukünftig nicht mehr möglich.

Der Leistungsumfang dieses Tarifs ist teilweise geringer als in Ihrem bisherigen Tarif (beispielsweise 90 % für Psychotherapie statt bisher 100 % und 80 % für Heilpraktikerbehandlung bis 2.400 € statt bisher 100 %).

In anderen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale, Kryokonservierung).

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Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen MA 3 und MA 4 beträgt der Selbstbehalt für ambulante Heilbehandlung und Kurbehandlung 550 €.

Beim Wechsel von MA 4 nach MA 3 reduzieren sich die Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz.

Außerdem kann sich durch den Tarifstufenwechsel auch der Umfang weiterer versicherter Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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Vergleich mit einem günstigeren vergleichbaren Tarif 

Für den Wechsel von MA 3 in MAN 2

Der Selbstbehalt steigt von 550 € auf 600 €. Darüber hinaus erstattet der Tarif MAN in vielen Leistungsbereichen 75 % der Kosten (statt 100 % in Tarif MA).

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Vergleich mit einem günstigeren vergleichbaren Tarif 

Für den Wechsel von MA 4 + MS 200 in MA 3 + MS 300

Durch den Wechsel von MA 4 nach MA 3 reduzieren sich die Leistungen für Zahnbehandlung von 100 % auf 75 % und für Zahnersatz von 75 % auf 50 %.

Durch den Wechsel von MS 200 nach MS 300 entfällt die Erstattung für das Zweibettzimmer und den Privatarzt im Krankenhaus.

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit Standardtarif – STN

Der Leistungsumfang im Standardtarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Standardtarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

Download Leistungsvergleich
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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren. Es handelt sich hierbei um einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif. Wechseln Sie in einen solchen, ist ein Wechsel zurück in geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife rechtlich ausgeschlossen. Auch ein Wechsel in den Standardtarif wäre daher zukünftig nicht mehr möglich.

Der Tarif NK.XLBON leistet in vielen Bereichen 100 % (statt bisher 75 % in Tarif MAN) zudem enthält der Tarif einige Leistungen, die bisher nicht versichert waren (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale, Kryokonservierung).

Download Leistungsvergleich
Download Tarifdruckstück

Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

Download Leistungsvergleich

Vergleich mit einem günstigeren vergleichbaren Tarif (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Für Wechsel von MAN 3 in PRIMO M SB 3

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

In verschiedenen Bereichen leistet der Tarif PRIMO M weniger als der Tarif MAN 3

Beispielsweise:

  • keine Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ im Bereich ambulant und Zahn
  • Begrenzung auf 50 Sitzungen für Psychotherapie
  • keine Leistungen für Heilpraktiker

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit Standardtarif – STN

Der Leistungsumfang im Standardtarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Standardtarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren. Es handelt sich hierbei um einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif. Wechseln Sie in einen solchen, ist ein Wechsel zurück in geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife rechtlich ausgeschlossen. Auch ein Wechsel in den Standardtarif wäre daher zukünftig nicht mehr möglich.

Der Leistungsumfang dieses Tarifs ist teilweise geringer als in Ihrem bisherigen Tarif (beispielsweise 90 % für Psychotherapie statt bisher 100 % und 80 % für Heilpraktikerbehandlung bis 2.400 € statt bisher 100 %).

In anderen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale, Kryokonservierung).

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Download Tarifdruckstück

Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

Download Leistungsvergleich
Download Tarifdruckstück

Vergleich mit einem günstigeren vergleichbaren Tarif (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Für Wechsel von MAS 3 in PRIMO M SB 3

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

Der Selbstbehalt reduziert sich von 2.000 € auf 1.200 €. Darüber hinaus leistet der Tarif PRIMO M in vielen Bereichen weniger als der Tarif MAS.

Beispielsweise:

  • keine Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ im Bereich ambulant und Zahn
  • Begrenzung auf 50 Sitzungen für Psychotherapie
  • keine Leistungen für Heilpraktiker

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

Download Leistungsvergleich
Download Tarifdruckstück

Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

Der Leistungsumfang dieses Tarifs ist teilweise geringer als in Ihrem bisherigen Tarif (beispielsweise 90 % für Psychotherapie statt bisher 100 % und 80 % für Heilpraktikerbehandlung bis 2.400 € statt bisher 100 %).

In anderen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale, Kryokonservierung).

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Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit Standardtarif – STN

Der Leistungsumfang im Standardtarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Standardtarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren. Es handelt sich hierbei um einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif. Wechseln Sie in einen solchen, ist ein Wechsel zurück in geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife rechtlich ausgeschlossen. Auch ein Wechsel in den Standardtarif wäre daher zukünftig nicht mehr möglich.

In einigen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale, Kryokonservierung).

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Vergleich mit einem günstigeren vergleichbaren Tarif

In vielen Bereichen leistet der Tarif KS 2 weniger als Ihr bisheriger Tarif NK 1

Beispielsweise:

  • keine Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ
  • keine Leistungen für Ein-/Zweibettzimmer und Privatarzt im Krankenhaus
  • keine Leistungen für Heilpraktiker

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit Standardtarif – STN

Der Leistungsumfang im Standardtarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Standardtarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren. Es handelt sich hierbei um einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif. Wechseln Sie in einen solchen, ist ein Wechsel zurück in geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife rechtlich ausgeschlossen. Auch ein Wechsel in den Standardtarif wäre daher zukünftig nicht mehr möglich.

In einigen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale, Kryokonservierung).

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Vergleich mit einem günstigeren vergleichbaren Tarif (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Beim Wechsel von NK 4 in PRIMO Z SB 3 reduziert sich der Selbstbehalt von 3.300 € auf 1.200 €. Darüber hinaus leistet der Tarif PRIMO in vielen Bereichen weniger als der Tarif NK.

Beispielsweise:

  • keine Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ im Bereich ambulant und Zahn
  • keine Leistungen für Ein-/Zweibettzimmer und Privatarzt im Krankenhaus
  • Hausarzt-System

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit Standardtarif – STN

Der Leistungsumfang im Standardtarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Standardtarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren. Es handelt sich hierbei um einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif. Wechseln Sie in einen solchen, ist ein Wechsel zurück in geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife rechtlich ausgeschlossen. Auch ein Wechsel in den Standardtarif wäre daher zukünftig nicht mehr möglich.

In einigen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale, Kryokonservierung).

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Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). 

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren. In einigen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale).

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Vergleich mit einem günstigeren vergleichbaren Tarif

In vielen Bereichen leistet der Tarif KS.2 weniger als Ihr bisheriger Tarif NK.1

Beispielsweise:

  • keine Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ 
  • keine Leistungen für Ein-/Zweibettzimmer und Privatarzt im Krankenhaus
  • keine Leistungen für Heilpraktiker

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

In einigen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale).

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Vergleich mit einem günstigeren vergleichbaren Tarif (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Beim Wechsel von NK.4 in PRIMO.Z SB 3 reduziert sich der Selbstbehalt von 3.300 € auf 1.200 €. Darüber hinaus leistet der Tarif PRIMO in vielen Bereichen weniger als der Tarif NK.

Beispielsweise:

  • keine Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ im Bereich ambulant und Zahn
  • keine Leistungen für Ein-/Zweibettzimmer und Privatarzt im Krankenhaus
  • Hausarzt-System

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

In einigen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale).

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Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

In vielen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif.

Beispielsweise:

  • Erstattung auch über Höchstsätze der GOÄ/GOZ hinaus
  • kein Hausarzt-System
  • Einbettzimmer und Privatarzt im Krankenhaus

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Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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Vergleich mit einem günstigeren vergleichbaren Tarif (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Der Leistungsumfang des Tarifs PRIMO.Z ist in einigen Bereichen etwas geringer und in anderen etwas höher als in Ihrem bisherigen Tarif NK.S.

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

In vielen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif.

Beispielsweise: 

  • Erstattung auch über Höchstsätze der GOÄ/GOZ hinaus (ambulant & Zahn)
  • Einbettzimmer im Krankenhaus
  • 90 % Erstattung für Zahnersatz (statt 80 %)

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Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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Vergleich mit einem günstigeren vergleichbaren Tarif 

In vielen Bereichen leistet der Tarif NK.S weniger als Ihr bisheriger Tarif NK.L

Beispielsweise:

  • keine Leistungen für Zweibettzimmer und Privatarzt im Krankenhaus
  • Hausarzt-System
  • keine Leistungen für Heilpraktiker

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

In der Tarifstufe NK.select XL Bonus gibt es einen monatlichen Bonus in Höhe von 100 €, der im Leistungsfall verrechnet wird.

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Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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Vergleich mit einem günstigeren vergleichbaren Tarif 

In vielen Bereichen leistet der Tarif NK.L weniger als Ihr bisheriger Tarif NK.XL

Beispielsweise:

  • keine Leistungen für Einbettzimmer im Krankenhaus
  • geringere Leistungen für Arznei- und Hilfsmittel
  • geringere Leistungen für Zahnersatz (80 % statt 90 %)

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit Standardtarif – STN

Der Leistungsumfang im Standardtarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Standardtarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.
Es handelt sich hierbei um einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif. Wechseln Sie in einen solchen, ist ein Wechsel zurück in geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife rechtlich ausgeschlossen. Auch ein Wechsel in den Standardtarif wäre daher zukünftig nicht mehr möglich.

Der Tarif leistet in vielen Bereichen mehr als Ihr bisheriger Tarif (ambulant, stationär, Zahn).

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Wechsel in eine andere Tarifstufe und / oder höheren Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen (z.B. Wahlleistungen im Krankenhaus und / oder im Zahnbereich) ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, in welcher und seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.

Der Tarif leistet in vielen Bereichen mehr als Ihr bisheriger Tarif (ambulant, stationär, Zahn).

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Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit Standardtarif – STN

Der Leistungsumfang im Standardtarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Standardtarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren. Es handelt sich hierbei um einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif. Wechseln Sie in einen solchen, ist ein Wechsel zurück in geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife rechtlich ausgeschlossen. Auch ein Wechsel in den Standardtarif wäre daher zukünftig nicht mehr möglich.

Der Tarif leistet in vielen Bereichen mehr als Ihr bisheriger Tarif (ambulant, stationär, Zahn).

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Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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Vergleich mit Basistarif – BTN

Der Leistungsumfang im Basistarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Basistarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Vergleich mit Standardtarif – STN

Der Leistungsumfang im Standardtarif ist in der Regel erheblich geringer als in Ihrem derzeit versicherten Tarif. Die Leistungen dieses Sozialtarifs orientieren sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Beachten Sie: Bei einem Wechsel in den Standardtarif liegen die Erstattungssätze für Ärzte deutlich unter denen, die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt oder Apotheker erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt.

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Download Tarifdruckstück

Vergleich mit dem verkaufsstärksten Tarif im Neugeschäft – NK.XLBON (neue Gesundheitsprüfung notwendig)

Bei einem Wechsel in diesen Tarif ist eine neue Gesundheitsprüfung notwendig. Daraus kann ein zusätzlicher Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss resultieren.
Es handelt sich hierbei um einen geschlechtsunabhängig kalkulierten Tarif. Wechseln Sie in einen solchen, ist ein Wechsel zurück in geschlechtsabhängig kalkulierte Tarife rechtlich ausgeschlossen. Auch ein Wechsel in den Standardtarif wäre daher zukünftig nicht mehr möglich.

Der Leistungsumfang dieses Tarifs ist teilweise geringer als in Ihrem bisherigen Tarif (beispielsweise 90 % für Psychotherapie statt bisher 100 % und 80 % für Heilpraktikerbehandlung bis 2.400 € statt bisher 100 %).

In anderen Bereichen leistet der Tarif mehr als Ihr bisheriger Tarif (beispielsweise: Familien- und Haushaltshilfe, Kinderbetreuungspauschale, Kryokonservierung).

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Vergleich mit einer Tarifstufe mit höherem Selbstbehalt

In den Tarifstufen gelten unterschiedliche Selbstbehalte, die sich durch einen Tarifstufenwechsel ändern können.

Außerdem kann sich auch der Umfang der versicherten Leistungen ändern. Ob dies der Fall ist, hängt davon ab, seit wann Sie in der bisherigen Tarifstufe versichert sind.

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So beantragen Sie einen Tarifwechsel:

  1. Laden Sie den entsprechenden Leistungsvergleich herunter.
  2. Unterschreiben Sie den Leistungsvergleich.
  3. Teilen Sie uns schriftlich mit, in welchen Tarif Sie wechseln möchten und legen Sie den unterschriebenen Leistungsvergleich bei. Senden Sie die Unterlagen an:

Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
70166 Stuttgart

oder

per E-Mail an: service@hallesche.de

Wir bearbeiten Ihren Antrag anschließend und melden uns bei Ihnen.