Während der Elternzeit bleibt Ihre Krankenversicherung unverändert bestehen: Waren Sie davor gesetzlich versichert, bleiben Sie das. Waren Sie privat krankenversichert, bleiben Sie in der PKV. Eine Ausnahme gibt es für Arbeitnehmerinnen, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Bitte melden Sie uns Ihre Elternzeit frühzeitig, damit wir Sie bestmöglich unterstützen können. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, weiterhin in der privaten Krankenversicherung versichert zu bleiben, indem Sie sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist auf die Dauer der im Rahmen der Elternzeit ausgeübten Teilzeitarbeit beschränkt. Wir beraten Sie gerne.