Schwangerschaft, Geburt & Kind

Informationen & Unterstützung während der Schwangerschaft
Ob Schwangerschaft, Geburt oder die erste Zeit mit Ihrem Kind: Auf dieser Seite finden Eltern Antworten auf häufige Fragen rund um Leistungen und Kostenerstattung Ihrer privaten Krankenversicherung. Informieren Sie sich unter anderem zu Vorsorgeuntersuchungen, Hebammenangeboten sowie weiteren wichtigen Themen für die frühe Familienphase.
Alles für die familie

Familienberatung

Die Familienberatung des Hallesche Gesundheitstelefons beantwortet täglich rund um die Uhr Ihre Fragen. 

Mehr zur Familienberatung

Hebammen in ihrer umgebung

Hebammen-Service

Sie haben Schwierigkeiten eine Hebamme zu finden, welche Sie in und nach der Schwangerschaft unterstützt?

Wir helfen Ihnen bei der Recherche und bieten Ihnen Informationen zu Hebammen in Ihrer Umgebung.

Mehr zum Hebammenservice

Wissen, das begleitet

Weitere Infos im Gesundheitsportal

Fundierte Informationen zu Schwangerschaft, Geburt und den ersten Lebensjahren ihres Kindes – von medizinischen Fragen bis zu Alltagsthemen.

Rubrik Schwangerschaft

Rubrik Baby & Kind

Familienberatung

Wir beraten Sie über die Themen:

  • Familienplanung
    Wir beraten Sie, welche Vorsorgeuntersuchungen vor einer Schwangerschaft sinnvoll sind, wie Sie Ihren Körper optimal vorbereiten und welche Lebensgewohnheiten wie Ernährung, Bewegung oder Stressbewältigung einen positiven Einfluss haben können. Auch Themen wie  chronische Erkrankungen spielen dabei eine Rolle. So   unterstützen wir Sie, gesund und gut informiert in die Familienplanung zu starten.
  • Unerfüllter Kinderwunsch
    Ein unerfüllter Kinderwunsch ist für Paare eine schwierige Situation. Wir beraten Sie gerne zu Ursachen und möglichen Lösungen.
  • Schwangerschaft
    Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit, in der viele Fragen aufkommen. Welche Vorsorgeuntersuchungen sind sinnvoll? Worauf sollte man bei Ernährung, Bewegung oder Reisen achten? Unsere Beratung unterstützt Sie dabei, die Zeit der Schwangerschaft bewusst und gesund zu gestalten. Sie erhalten fundierte Informationen für Ihre Sicherheit und die Ihres Kindes.
  • Geburt
    Die Geburt ist ein freudiges Ereignis, vor dem sich jedoch viele werdende Mütter Sorgen machen. Wir informieren Sie darüber, wie Sie sich vorbereiten können und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Entbindung.
  • Kinderkrankheiten
    Wenn das Kind krank ist gehen Eltern viele Gedanken durch den Kopf. Auf was Sie achten und welche Warnsignale Sie kennen müssen, erklären wir Ihnen gerne.

Täglich 24 Stunden für Sie erreichbar!

Voll- und zusatzversicherte Kunden

Mitarbeitende mit betrieblicher Krankenversicherung

Informationen für werdende Eltern

Aktuelle gesetzliche Regelungen sowie alles Wichtige rund um Ihre private Krankenversicherung.

Hebammen-Service

Sie erwarten ein Kind? Herzlichen Glückwunsch!
In einer Schwangerschaft kommen viele unbekannte Situationen auf Sie zu. Natürlich möchte man alles richtig machen und hat daher vielen Fragen. 

Wir unterstützen Sie daher gerne bei der Suche nach einer geeigneten Hebamme für Sie in Ihrer Nähe! 

Der Hebammenmangel macht vielen Schwangeren zu schaffen. Damit Sie sich keine Sorgen machen müssen eine passende Hebammen in Ihrem Umkreis zu finden, unterstützen wir Sie dabei. 

Wir beantworten Ihnen auch gerne direkt Ihre Fragen zur Schwangerschaft und Geburt. 

Mit dem Gesundheitstelefon möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich ergänzend zu informieren und beraten zu lassen. Darüber hinaus liegt selbstverständlich die Entscheidung für eine Therapie oder einen bestimmten Arzt auch nach einem Gespräch mit unseren Mitarbeitern allein bei Ihnen. Die Gespräche begründen keinerlei Rechtsansprüche, bspw. auf Kostenerstattung von verordneten Medikamenten. Rechte und Pflichten der Vertragspartner ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Gerne können Sie dieses Angebot nutzen, falls ein persönlicher Kontakt mit einem Arzt nicht erforderlich ist. Einen Arztbesuch kann unser Service, insbesondere in akuten Fällen, nicht ersetzen.

Für unser Gesundheitstelefon arbeiten wir mit unserem langjährigen Partner MD Medicus zusammen. Der Schutz Ihrer Daten hat höchste Priorität. Die Hallesche erhält keine personenbezogenen Gesundheitsdaten – die Ärzte von MD Medicus unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Auch die Hallesche übermittelt keine Gesundheitsdaten an MD Medicus. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch MD Medicus erfolgt nur zur Prüfung Ihres Versichertenstatus. MD Medicus speichert die Daten ausschließlich auf eigenen Servern. Eine Aufzeichnung der Gespräche erfolgt nicht.

Fragen & Antworten

In der Schwangerschaft tauchen viele Fragen auf – auch rund um die Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung. Hier erfahren Sie, welche Untersuchungen übernommen werden, welche Optionen Sie bei der Geburt haben und wie wir Sie in dieser besonderen Zeit begleiten.

Schwangerschaftsvorsorge & medizinische Leistungen

Die Hallesche übernimmt alle medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen nach den Mutterschaftsrichtlinien – zum Beispiel Ultraschall, Bluttests oder CTG. Je nach Tarif können auch zusätzliche Vorsorgeleistungen eingeschlossen sein.

Die Hallesche erstattet medizinisch notwendige Hebammenleistungen im Rahmen der jeweils gültigen Gebührenordnung für Hebammen. Dazu gehören zum Beispiel Vorsorge, Geburtshilfe und Wochenbettbetreuung. Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach Ihrem Tarif.
Suchen Sie noch eine Hebamme? Nutzen Sie gerne unseren Hebammenservice.

Mit einer Vollversicherung bei der Hallesche sind Sie bei medizinisch notwendigen stationären Behandlungen abgesichert. Sie haben freie Krankenhauswahl. Stationäre Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer sind versichert, wenn Ihr Tarif diese vorsieht. Je nach Tarif erstattet die Hallesche die Kosten für eine Haushalts- oder Familienhilfe bis zu den tariflich vereinbarten Höchstbeträgen.
Geburt

Die Hallesche erstattet die Kosten einer natürlichen Geburt sowie eines Kaiserschnitts im tariflichen versicherten Umfang, sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist. Dazu gehören ärztliche Leistungen, Hebammenbetreuung und der stationäre Aufenthalt.
Nach der Geburt

Die Hallesche übernimmt die medizinische Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme im Rahmen der jeweils gültigen Gebührenordnung. Dazu gehören z. B. Nachsorgebesuche oder Beratung beim Stillen, sofern diese medizinisch notwendig sind. Außerdem wird Rückbildungsgymnastik nach dem tariflichen Erstattungssatz für Heilmittel übernommen (z.B. 80% in Tarif NK oder 100% in Tarif NK.select XL), im Rahmen der im Heilmittelverzeichnis geltenden Höchstsätze und Vorgaben.

Ja. Medizinisch notwendige ärztliche oder therapeutische Behandlungen werden im tariflich versicherten Umfang erstattet. Physiotherapeutische Leistungen werden bis zu den tariflichen Höchstsätzen gemäß Heilmittelverzeichnis erstattet. Für psychotherapeutische Behandlungen ist vor Beginn eine Leistungszusage erforderlich.

Sie können Ihr Neugeborenes innerhalb von zwei Monaten rückwirkend ab der Geburt bei uns ohne Risikoprüfung und Wartezeiten anmelden. Ein Elternteil muss am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten bei der Hallesche versichert sein. Der Versicherungsschutz des Babys darf nicht höher sein als der eines versicherten Elternteils; der Selbstbehalt kann dabei aber niedriger sein oder ganz entfallen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt eine Risikoprüfung. In diesem Fall gelten Wartezeiten.

Ist Ihr Kind bei der Hallesche vollversichert, erstatten wir alle medizinisch notwendigen stationären Behandlungen im tariflich versicherten Umfang. Je nach Tarif sind auch Wahlleistungen wie eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder die Mitaufnahme einer Begleitperson eingeschlossen. 

Ist das Kind bzw. das Elternteil bei der Hallesche versichert, erstatten wir die Leistungen für ärztliche Maßnahmen und Anwendungen für die versicherte Person im tariflich versicherten Umfang. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind nicht erstattungsfähig.

Während der Elternzeit bleibt Ihre Krankenversicherung unverändert bestehen: Waren Sie davor gesetzlich versichert, bleiben Sie das. Waren Sie privat krankenversichert, bleiben Sie in der PKV. Eine Ausnahme gibt es für Arbeitnehmerinnen, die während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten und dadurch versicherungspflichtig werden können.

Infos für werdende Eltern

Aktuelle Regelungen und alles Wichtige zur privaten Krankenversicherung in dieser Broschüre.