Mann und Frau unterhalten sich ab welchem einkommen der Wechsel in die PKV möglich ist. Die Versicherungspflichtgrenze 2026 und 2027 und die wichtigsten Fristen.

Versicherungspflichtgrenze 2026 & 2027

Wann Sie in die private Krankenversicherung wechseln können

Versicherungspflichtgrenze 2026 & 2027

Das Wichtigste zur Versicherungspflichtgrenze zusammengefasst

  • Bedeutung:
    Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, ist das Bruttoeinkommen im Jahr, ab dem sich Arbeitnehmer privat krankenversichern können. Wer darunter verdient, bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
  • Für wen sie gilt:
    Relevant ist die Grenze nur für Angestellte. Für Selbstständige, Beamte und Studierende gelten andere Voraussetzungen.
  • Aktueller Wert und Ausblick:
    2026 beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 €. Für 2027 ist ein Anstieg auf voraussichtlich rund 84.500 € vorgesehen. Damit könnten viele Einkommen, die bislang knapp über der Grenze lagen, künftig wieder darunter liegen.
  • Die private Krankenversicherung der Hallesche:
    Wer die Voraussetzungen erfüllt, profitiert von leistungsstarkem Versicherungsschutz und flexiblen Tarifen. Welche Lösung am besten passt, zeigt eine persönliche Beratung.

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Jetzt handeln: Vor der Grenzerhöhung 2027 in die PKV wechseln

Zum 1. Januar 2027 steigt die Versicherungspflichtgrenze deutlich an. Wer am 31. Dezember 2026 bereits privat vollversichert ist, für den gilt die bisherige Grenze weiter (Bestandsschutz). Diesen Vorteil können sich auch alle sichern, die jetzt noch aus der gesetzlichen Krankenversicherung wechseln – der Wechsel muss dafür bis zum Stichtag vollzogen sein.
Wichtige Fristen: Der Wechsel in die PKV sollte bis zum 1. Dezember 2026 erfolgen. Dafür muss die gesetzliche Krankenversicherung bis spätestens 30. September 2026 gekündigt werden.
 

Was ist die Versicherungspflichtgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt, ab dem ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist und in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf. Fachlich wird sie deshalb auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) genannt.

Maßgeblich ist das regelmäßige Bruttoeinkommen eines Jahres aus einer abhängigen Beschäftigung, nicht das Gehalt eines einzelnen Monats. Die Versicherungspflichtgrenze wird jedes Jahr, entsprechend der Lohnentwicklung, angepasst. Liegt das Einkommen darüber, wird ein Arbeitnehmer versicherungsfrei und hat die Wahl zwischen einer freiwilligen gesetzlichen und einer privaten Absicherung. Bleibt das Gehalt darunter, besteht Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.

Die Grenze gilt nur für Angestellte. Selbstständige und Freiberufler können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern, weil für sie keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse besteht. Beamte sichern sich in der Regel über die Beihilfe und eine ergänzende private Krankenversicherung ab, Studenten unterliegen eigenen Regelungen. Für diese Gruppen spielt die Versicherungspflichtgrenze beim Zugang zur PKV keine Rolle.

Versicherungspflichtgrenze 2026: Der aktuelle Wert

Die Grenze für den Wechsel in die PKV liegt 2026 bei 77.400 € im Jahr, das entspricht 6.450 € im Monat. Verdient ein Arbeitnehmer dauerhaft mehr, steht ihm der Weg in die private Krankenversicherung offen. Die Grenze wird jedes Jahr an die Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst.

Neben der allgemeinen Grenze gibt es eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Sie gilt für Personen, die bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren, und liegt 2026 bei 69.750 € im Jahr – dieser Betrag entspricht zugleich der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung. Diese Regelung stammt aus einer Gesetzesänderung von 2003 und betrifft heute vor allem langjährig privat Versicherte.

Versicherungspflichtgrenze 2027 und die Gesundheitsreform

Für 2027 ist eine ungewöhnlich starke Anhebung der Versicherungspflichtgrenze vorgesehen. Neben der üblichen Anpassung an die Lohnentwicklung kommt im Rahmen der Gesundheitsreform ein außerordentlicher Aufschlag von 3.600 € im Jahr hinzu. Nach derzeitigem Stand steigt die Grenze dadurch auf voraussichtlich rund 84.500 € im Jahr. Der genaue Wert wird erst mit der amtlichen Rechengrößenverordnung feststehen.

Weil die Grenze deutlich steigt, können weniger Arbeitnehmer als bisher in die private Krankenversicherung wechseln. Wer 2026 nur knapp über der Grenze liegt, kann 2027 wieder darunter fallen und damit die Wahlfreiheit verlieren.

Für alle, die bereits privat versichert sind, ändert sich durch die höhere Grenze nichts. Für sie gilt die bisherige Grenze weiter, die entsprechend der Lohnentwicklung angepasst wird. Es greift hier also der Bestandsschutz.

Versicherungspflichtgrenze in Deutschland

Jahresarbeitsentgeltgrenze (allgemein), in € pro Jahr, 2022 bis 2027

Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze von 2022-2027. Die Werte sind: für 2022 64.350 €, für 2023 66.600 €, für 2024 69.300 €, für 2025 73.800 €, für 2026 77.400 € und für 2027 voraussichtlich 84.500 €.

Quelle: 2027: voraussichtlicher Wert inkl. außerordentlicher Anhebung um 3.600€ (vorbehaltlich amtlicher Bekanntgabe). Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung: Prognose 2027: PKV-Verband

Unterschied zwischen Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze

Die Versicherungspflichtgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze werden häufig verwechselt. Dabei erfüllen beide Werte unterschiedliche Funktionen in der Krankenversicherung:

  • Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ob ein Arbeitnehmer sich privat versichern darf. Erst ein Einkommen oberhalb dieser Grenze eröffnet den Weg in die PKV.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen in der gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge erhoben werden. Für den Einkommensteil oberhalb dieser Grenze fallen keine weiteren Beiträge an.

Wer den Begriff „PKV-Bemessungsgrenze“ verwendet, meint meist eines von beidem: die Versicherungspflichtgrenze für den Zugang oder die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kasse.

Versicherungsgrenzen 2026

 

Merkmal Versicherungspflichtgrenze (JAEG) Beitragsbemessungsgrenze
(Krankenversicherung)
Wert 2026 im Jahr 77.400 € 69.750 €
Wert 2026 im Monat 6.450 € 5.812,50 €
Wofür maßgeblich Zugang zur privaten Krankenversicherung Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung
Für wen relevant nur Arbeitnehmer alle gesetzlich Versicherten

Wechsel von der GKV in die PKV: Wann er möglich ist

Ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) möglich ist, hängt von der jeweiligen Personengruppe ab. Für Angestellte ist dabei vor allem die Versicherungspflichtgrenze entscheidend. Folgende Voraussetzungen gelten für die einzelnen Gruppen:

  • Angestellte: Der Weg in die private Krankenversicherung steht offen, wenn das regelmäßige Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Wird die Grenze während einer Beschäftigung erstmals überschritten, endet die Versicherungspflicht in der Regel zum Ende des Kalenderjahres – ab dem Folgejahr ist der Beschäftigte dann versicherungsfrei. Zusätzlich muss das Einkommen auch die Grenze des Folgejahres überschreiten. Für alle, die sich noch im Jahr 2026 privat versichern, gilt hinsichtlich der Versicherungspflichtgrenze Bestandsschutz.

  • Selbstständige und Freiberufler: Sie können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens für die private Krankenversicherung entscheiden, da für sie keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse besteht.

  • Beamte und Studenten: Für Beamte ist die private Krankenversicherung in Verbindung mit der Beihilfe der Regelfall, für Studenten gelten eigene Regelungen. Die Versicherungspflichtgrenze ist für beide Gruppen nicht ausschlaggebend.
Wer einen Wechsel in die private Krankenversicherung plant, sollte sich umfassend informieren. Entscheidend sind unter anderem die gewünschten Leistungen, das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand.
Da eine spätere Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, empfiehlt sich eine individuelle Beratung. Einen Überblick über die Tarife bietet die private Krankenversicherung der Hallesche.

Bestandsschutz: Vor der Anhebung in die PKV wechseln

Mit der starken Anhebung der Versicherungspflichtgrenze zum Jahr 2027 wird der Wechsel in die private Krankenversicherung für viele Angestellte schwieriger. Für alle, die rechtzeitig wechseln, gilt jedoch ein Bestandsschutz.

Wer am 31. Dezember 2026 privat vollversichert ist, für den gilt die bisherige Versicherungspflichtgrenze weiter. Diese Grenze wird künftig nur regulär an die Löhne angepasst, ohne den außerordentlichen Aufschlag von 3.600 €. Das ist der entscheidende Punkt: Wer den Wechsel rechtzeitig abschließt, muss die deutlich höhere Grenze für 2027 nicht erreichen. Wer dagegen erst 2027 wechseln möchte, für den gilt sofort die neue, höhere Grenze.

Beispiel: So wirkt der Bestandsschutz

Eine angestellte Person verdient im Jahr 2027 regelmäßig 82.000 Euro brutto.

Bei einer angenommenen Bruttolohnentwicklung von 4,5 % ergibt sich eine an die Lohnentwicklung angepasste Versicherungspflichtgrenze von voraussichtlich rund 81.000 €.

 

Wichtig: Der Bestandsschutz bedeutet nicht, dass die Versicherungspflichtgrenze dauerhaft auf dem Wert von 2026 stehen bleibt. Sie wird weiterhin regulär, entsprechend der Lohnentwicklung angepasst. Bei einem Jahresbrutto von beispielsweise 78.000 Euro läge auch eine in 2026 bereits privat versicherte Person voraussichtlich unter der für sie geltenden Grenze und würde grundsätzlich wieder GKV-pflichtig. Tipp: Wer im Jahr 2027 in der PKV bleiben möchte, kann in diesem Fall innerhalb von drei Monaten eine Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.

Wer die Möglichkeit für den Wechsel nutzen möchte, hat nur wenig Zeit. Zwei Fristen sind dabei entscheidend:

  • Die gesetzliche Krankenversicherung muss bis spätestens 30. September 2026 gekündigt werden.
  • Der Wechsel in die private Krankenversicherung sollte bis zum 1. Dezember 2026 abgeschlossen sein, damit der Versicherungsschutz zum Stichtag besteht.

Wer unsicher ist, ob ein Wechsel in Frage kommt, sollte sich frühzeitig informieren. So bleibt genügend Zeit, um die Voraussetzungen zu prüfen und die Fristen einzuhalten.

Rückkehr von der PKV in die GKV

Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung steht nur unter engen Voraussetzungen offen. Für Angestellte gilt: Sinkt das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze, entsteht in der Regel erneut Versicherungspflicht in der GKV. Wird diese Versicherungspflicht allein durch eine Anhebung der Versicherungspflichtgrenze ausgelöst, können privat Versicherte innerhalb von drei Monaten eine Befreiung beantragen und in der PKV bleiben. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.

Ab einem Alter von 55 Jahren ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung für privat Versicherte in der Regel ausgeschlossen. Wer zu diesem Zeitpunkt privat versichert ist und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, bleibt in der Regel dauerhaft privat versichert und behält damit den gewohnten Leistungsumfang.

Ein Unterschied zeigt sich auch bei den Angehörigen: In der gesetzlichen Krankenversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen eine beitragsfreie Familienversicherung von Ehepartnern und Kindern möglich. In der privaten Krankenversicherung wird jede Person mit einem eigenen Beitrag versichert; dafür lässt sich der Schutz individuell auf die eigenen Bedürfnisse zuschneiden. Ein Wechsel in die PKV ist damit vor allem eine langfristige Entscheidung, die zur persönlichen Lebenssituation passen sollte.

Die private Krankenversicherung der Hallesche

Die Hallesche ist auf die private Krankenversicherung spezialisiert und bildet gemeinsam mit der Alte Leipziger die ALH Gruppe. Das Angebot richtet sich nicht nur an Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, sondern an viele weitere Personengruppen. Welcher Schutz passt, hängt vom gewählten Tarif, vom Eintrittsalter und vom Gesundheitszustand ab.

Die private Krankenversicherung der Hallesche im Überblick:

Unsere private Krankenversicherung ist ausgezeichnet

Fazit: Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet über den Zugang zur PKV

Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet, ab welchem Einkommen Angestellte sich privat statt gesetzlich krankenversichern können. 2026 liegt sie bei 77.400 € im Jahr, zum Jahr 2027 steigt sie im Zuge der Gesundheitsreform außerordentlich auf voraussichtlich rund 84.500 €. Von der Beitragsbemessungsgrenze unterscheidet sie sich klar: Die eine regelt den Zugang zur PKV, die andere den maximalen Beitrag, der in der GKV zu zahlen ist.

Ob sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll ist, hängt von mehreren Faktoren ab: vom Einkommen, vom Alter, vom Gesundheitszustand und von der persönlichen Lebenssituation. In einer Beratung lassen sich diese Punkte in Ruhe klären und die passenden Leistungen zusammenstellen. So entsteht ein klares Bild, ob und wie ein Wechsel in die private Krankenversicherung im Einzelfall sinnvoll ist. Gerade vor der Anhebung der Grenze zum Jahr 2027 kann es sich lohnen, diese Frage frühzeitig zu prüfen.

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Häufig gestellte Fragen zur Versicherungspflichtgrenze

Maßgeblich ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Dazu zählen das laufende Gehalt und vertraglich fest zugesagte regelmäßige Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zulagen oder Zuschläge. Unregelmäßige oder einmalige Zahlungen, etwa für Überstunden, bleiben in der Regel unberücksichtigt. Ein Minijob als Nebenbeschäftigung zählt üblicherweise nicht zum maßgeblichen Arbeitsentgelt. Ob die Grenze überschritten wird, ergibt sich aus einer vorausschauenden Betrachtung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts zu Jahresbeginn – diese nimmt in der Regel der Arbeitgeber vor.

Die besondere Versicherungspflichtgrenze gilt für Personen, die bereits am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren. Sie liegt unter der allgemeinen Grenze und beträgt 2026 69.750 € im Jahr. Damit sollten langjährig privat Versicherte nicht durch eine spätere Anhebung der allgemeinen Grenze benachteiligt werden.

Sinkt das Gehalt eines Angestellten wieder unter die Versicherungspflichtgrenze, entsteht in der Regel erneut Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Ausnahme gilt ab einem Alter von 55 Jahren: Dann ist die Rückkehr in die gesetzliche Kasse meist ausgeschlossen, und die private Krankenversicherung bleibt bestehen.

Nein, die Versicherungspflichtgrenze betrifft nur die Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung: Wer privat krankenversichert ist, schließt zugleich eine private Pflegepflichtversicherung ab.

Die Werte werden jedes Jahr in der Rechengrößenverordnung der Sozialversicherung festgelegt und gelten jeweils ab dem 1. Januar. Sie orientieren sich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter des Vorjahres. Für 2027 kommt einmalig der außerordentliche Aufschlag aus der Gesundheitsreform hinzu.

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