Altes Paar freut sich über einen Brief

Patientenverfügung

 Jetzt an später denken

Zur Wahrung des Selbstbestimmungsrechts im Krankheits- oder Pflegefall können Sie vorab festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht mehr ausdrücken können.

 

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen rund um die Patientenverfügung.

Eine Patientenverfügung ist eine vorsorgliche, schriftliche Erklärung. Diese regelt, dass im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit nur diejenigen ärztlichen Maßnahmen ergriffen werden, die man sich für die jeweilige Situation wünscht.

Eine Patientenverfügung ist jederzeit widerrufbar.

#accordion-element---kranken-patientenverfuegung---fuer-wen
Für wen gilt die Patientenverfügung?
Sie ist für alle Beteiligten (z. B. Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal, Gerichte) verbindlich, soweit sie den Willen des Betroffenen für eine konkrete Behandlungssituation klar erkennbar zum Ausdruck bringt.

Eine Patientenverfügung muss in der Regel schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben oder durch einen Notar beglaubigt sein. 

Damit eine Patientenverfügung tatsächlich bindend ist, gibt es einiges zu beachten. 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in drei wichtigen Entscheidungen vom 06.07.2016 (Az.: XII ZB 61/16), 08.02.2017 (Az.: XII ZB 604/15) und 14.11.2018 (Az.: XII ZB 107/18) die Anforderungen an eine wirksame Patientenverfügung präzisiert. Erforderlich ist eine konkrete Äußerung des Betroffenen, welche spezifischen ärztlichen Maßnahmen – z. B. eine künstliche Ernährung durch eine Magensonde – er wünscht oder ablehnt. Darüber hinaus muss die Patientenverfügung eine konkrete Beschreibung der Behandlungssituationen enthalten, in denen sie gelten soll. Nach Ansicht des BGH muss sich also feststellen lassen, in welcher Situation welche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden bzw. unterbleiben sollen. Allgemeine Anweisungen wie der Wunsch, »keine lebenserhaltenden Maßnahmen durchzuführen«, sind für sich genommen also ohne weitere Konkretisierung nicht ausreichend.

#accordion-element---kranken-patientenverfuegung---woher
Woher bekomme ich eine Patientenverfügung?
Textbausteine zur Erstellung einer Patientenverfügung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter www.bmjv.de. Beim Verfassen kann außerdem eine Beratung durch einen Arzt oder eine Ärztin sinnvoll sein.

Weitere Informationen

Umfassende Informationen zur Patientenverfügung gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter: www.bmjv.de.

Hier kann unter anderem ein kostenloser Ratgeber zur Patientenverfügung bestellt oder heruntergeladen werden. Die Broschüre enthält neben Hintergrundinformationen rund um die genannten Vollmachten und Verfügungen auch Textbausteine, die bei der Anfertigung einer Patientenverfügung hilfreich sein können.