FAQs Auslands & Auslandsaufenthalt
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1. Ich reise ins Ausland. Bin ich dort wie gewohnt versichert?

Wenn Sie nur für eine begrenzte Zeit im Ausland sind (siehe hierzu bitte auch Frage 2), gilt Ihre Kranken-Vollversicherung und Ihre Zusatzversicherung dort genauso wie zu Hause. Im Urlaub oder auf Geschäftsreise sind Sie damit rundum abgesichert. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie sich innerhalb der EU oder in einem Nicht-EU-Land aufhalten.

Wie der Name schon sagt, bietet Ihnen Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung Versicherungsschutz im Ausland. Welche Leistungen diese umfasst, bestimmt der jeweilige Tarif.

 
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2. Wie lange habe ich im Ausland Versicherungsschutz?

Ihr Versicherungsschutz im Ausland ist zeitlich begrenzt. Wie lange Sie im Ausland versichert sind, hängt vom versicherten Tarif, der Reisedauer und der Reiseart ab. Was für Ihren Tarif gilt, lesen Sie in Ihrem Versicherungsschein oder in der App hallesche4u. 

In der Regel gilt der Schutz Ihrer privaten Kranken-Vollversicherung für 6 Monate. Zusatzversicherungen decken maximal 8 Wochen ab. Eine erste Übersicht finden Sie in folgender Tabelle:

Tarif Ununterbrochene Aufenthaltsdauer Reiseart

Vollversicherung mit Rücktransport

  • Tarif NK
  • Vollversicherung + URZ/CRHD
max. 6 Monate (180 Tage) Urlaubs- und Geschäftsreisen
Zusatzversicherung nach Tarif:  URJE, AE, HIT U, CAE 2 oder URZ max. 8 Wochen (56 Tage) Urlaubs- und Geschäftsreisen
Hallesche.Kolumbus max. 2 Monate Urlaubs- und Geschäftsreisen
URJEplus max. 8 Wochen (56 Tage) ausschließlich Urlaubsreisen
SHC (Student Holiday Care) max. 6 Wochen (42 Tage) ausschließlich Urlaubsreisen

Planen Sie einen längeren Auslandsaufenthalt?
Dann kann es sein, dass Ihr bestehender Versicherungsschutz nicht ausreichend ist. Wir prüfen das gerne für Sie. Bitte kontaktieren Sie uns so früh wie möglich vor dem Aufenthalt unter service@hallesche.de und senden uns folgende Informationen:

  • Versicherungsnummer (diese finden Sie auf dem Versicherungsschein und auf dem Kontoauszug)
  • Name und Vorname der verreisenden Person 
  • Aufenthaltsdauer bzw. Reisezeitpunkt (Anreise- und Abreisedatum)
  • Reiseziel
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3. Ich ziehe ins Ausland um. Kann ich weiterhin bei der Hallesche krankenversichert bleiben?

Ein Umzug ins Ausland ist ein Sonderfall, für den es keine allgemeingültigen Regeln gibt. Es kommt auf Ihre persönliche Situation und das Land an. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in das EU-Ausland, in den Europäischen Wirtschaftsraum oder die Schweiz, kann Ihre Krankenversicherung unter bestimmten Umständen bestehen bleiben. Ziehen Sie in ein Land außerhalb der EU, endet das Versicherungsverhältnis in den meisten Fällen. 

Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Ihren geplanten Umzug. Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns unter service@hallesche.de und teilen Sie uns Folgendes mit:

  • Versicherungsnummer (diese finden Sie auf dem Versicherungsschein und auf dem Kontoauszug)
  • Name und Vorname der verreisenden Person 
  • Aufenthaltsdauer bzw. Reisezeitpunkt (Anreise- und Abreisedatum)
  • Reiseziel
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5. Gilt der Versicherungsschutz auch bei einem Schuljahr im Ausland, einem Auslandssemester, einem Auslandsstudium, einem Auslandspraktikum oder Work & Travel? 

Ob vor Ort ein ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht, hängt vom versicherten Tarif, der Aufenthaltsdauer und dem Reiseziel ab. Wenn Ihr Kind oder Sie für die Schule, das Studium, ein Praktikum oder Work & Travel ins Ausland gehen, sollten Sie uns daher in jedem Fall kontaktieren.

Bitte informieren Sie uns frühzeitig über den geplanten Auslandsaufenthalt. So können wir Sie bestmöglich beraten. Kontaktieren Sie uns unter service@hallesche.de und teilen Sie uns Folgendes mit:

  • Versicherungsnummer (diese finden Sie auf dem Versicherungsschein und auf dem Kontoauszug)
  • Name und Vorname der verreisenden Person
  • Aufenthaltsdauer bzw. Reisezeitpunkt (Anreise- und Abreisedatum)
  • Reiseziel
  • Art des Auslandsaufenthalts
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6. Ich werde von meinem Arbeitgeber ins Ausland entsendet. Habe ich dort Versicherungsschutz?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob Ihr Versicherungsschutz weiter besteht, hängt von Ihrem Tarif und dem Land ab. Sehr gerne beraten wir Sie individuell zu diesem Thema. 

Kontaktieren Sie uns so früh wie möglichunter service@hallesche.de und teilen Sie uns Folgendes mit:

  • Versicherungsnummer (diese finden Sie auf dem Versicherungsschein und auf dem Kontoauszug)
  • Name und Vorname der verreisenden Person
  • Aufenthaltsdauer bzw. Reisezeitpunkt (Anreise- und Abreisedatum)
  • Reiseziel
  • Art des Auslandsaufenthalts
 
#accordion-element---service---faq---auslandsaufenthalt---vertragsthemen---bescheinigung
8. Ich brauche für meinen Auslandsaufenthalt eine Bescheinigung über meinen Versicherungsschutz. Woher bekomme ich diese?

Gerne können wir Ihnen eine Auslandsbescheinigung ausstellen. Hierzu benötigen wir folgende Daten von Ihnen:

  • Versicherungsnummer (diese finden Sie auf dem Versicherungsschein und auf dem Kontoauszug)
  • Name und Vorname der verreisenden Person 
  • Aufenthaltsdauer bzw. Reisezeitpunkt (Anreise- und Abreisedatum)
  • Reiseziel
  • Art des Auslandsaufenthalts (Urlaubs- oder Geschäftsreise, Studium, …)

Schicken Sie uns diese Angaben per E-Mail bitte rechtzeitig vor Reisebeginn an service@hallesche.de. Falls Sie die Bescheinigung kurzfristig benötigen, wenden Sie sich bitte an unserer kostenfreies Service-Telefon (0 800/30 20 100).

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9. Ich brauche einen Versicherungsschein für meine Unterlagen. Können Sie mir diesen zuschicken?
Ihren Versicherungsschein finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen und in der App Hallesche4u. Gerne schicken wir Ihnen einen neuen Versicherungsschein zu. Bitte kontaktieren Sie uns dafür unter service@hallesche.de.

Für die Tarife HALLESCHE.Kolumbus, URJEplus und URJE gibt es keinen Versicherungsschein. Möchten Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz in diesen Tarifen nachweisen, verwenden Sie einfach Ihren Kontoauszug mit dem eingezogenen Beitrag.
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10. Kann ich mit meiner Krankenversicherung bei der Hallesche im Ausland zum Arzt gehen?

Ja, Sie können auch im Ausland zum Arzt gehen. Damit wir die entstehenden Kosten erstatten können, sollten folgende Angaben auf der Rechnung stehen:

  • Name der zu behandelnden Person
  • Grund für die Behandlung
  • Angabe, wann die Behandlung stattgefunden hat
 
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11. Was muss ich bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland tun?

Ihre Krankenversicherung deckt auch im Ausland notwendige therapeutische Maßnahmen in einem Krankenhaus ab. Wenn Sie im Ausland eine stationäre Behandlung in der Klinik benötigen, rufen Sie bitte das 24 Stunden besetzte Auslands-Notruftelefon an: +49 (0)7 11/66 03-39 30.

Wir beraten und betreuen Sie in dieser schwierigen Lage. Außerdem stellen wir sicher, dass die entscheidenden Stellen reibungslos zusammenarbeiten:

  • Wir sorgen dafür, dass Sie in der ausländischen Klinik optimal behandelt werden
  • Wir steuern und unterstützen die Diagnose und Therapie
  • Wir halten bei Bedarf Rücksprache mit Ihrem Hausarzt in Deutschland
  • Wir arbeiten mit einem weltweiten Netz an qualifizierten Vertragskrankenhäusern 
 
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12. Ich plane eine Behandlung im Ausland (keine Akutbehandlung). Muss ich dabei etwas beachten?

Wenn Sie wegen einer medizinischen Behandlung ins Ausland reisen möchten, sollten Sie dies sorgfältig planen. Wir empfehlen Ihnen, vor allem die Kostenerstattung vor Reiseantritt mit uns abzusprechen. 

In der Regel erstatten wir für eine geplante Behandlung im Ausland genauso viel, wie die Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Wir orientieren uns also am deutschen Kostenniveau. Anders sieht es aus, wenn die Behandlung medizinisch notwendig und in Deutschland nicht möglich ist. In diesem Fall erstatten wir auch höhere Kosten.  

Bitte kontaktieren Sie uns vor der geplanten Behandlung unter service@hallesche.de und teilen Sie uns Folgendes mit: 

  • Versicherungsnummer (diese finden Sie auf dem Versicherungsschein und auf dem Kontoauszug)
  • Name und Vorname der zu behandelnden Person 
  • Art der Behandlung
  • Kostenvoranschlag
  • Medizinische Begründung für die Behandlung im Ausland
 
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13. Ich war im Ausland beim Arzt oder in der Klinik. Wie funktioniert die Abrechnung mit der Hallesche?

Wenn Sie im Ausland eine medizinische Leistung in Anspruch genommen haben, müssen Sie oft direkt vor Ort bezahlen. Bestehen Sie in jedem Fall auf eine Rechnung. Achten Sie darauf, dass diese folgende Daten enthält:

  • Name der behandelten Person
  • Bezeichnung der Krankheit
  • Angabe der einzelnen Leistungen und möglichst auch der einzelnen Behandlungsdaten
  • Aufnahme- und Entlassungsdatum (bei stationären Aufenthalten)

Bitte reichen Sie die Rechnung nach Ihrer Rückkehr bei der Hallesche ein. Am schnellsten geht das mit App Hallesche4u.

Bitte beachten Sie: Haben Sie bei einem anderen Versicherer eine Krankenversicherung abgeschlossen, die auch im Ausland gilt, nehmen Sie zuerst die dort versicherten Leistungen in Anspruch.

 

Das ist immer abhängig von dem Land, in das Sie reisen. Kompetente Auskunft geben Ihnen gerne unsere (Tropen-)Mediziner am Gesundheitstelefon (+49 (0)7 11/66 03-20 00 – täglich 24 Stunden). Hier erhalten Sie eine umfassende reisemedizinischen Beratung:

  • Welche Impfungen sind für das Reiseziel sinnvoll?
  • Was gehört in die Reiseapotheke?
  • Wie kann ich meine Gesundheit vor Ort schützen?
 
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17. Ich bin im Ausland und benötige dringend Medikamente. Woher bekomme ich diese?

Medikamente können Sie in einer örtlichen Apotheke kaufen. Diese kann in manchen Fällen auch Medikamente aus Deutschland bestellen oder hat eine Alternative vorrätig. 

Zur Erstattung der Kosten benötigen wir dann Folgendes von Ihnen:

  • Versicherungsnummer (diese finden Sie auf dem Versicherungsschein und auf dem Kontoauszug)
  • Beleg der Apotheke mit dem Namen des Medikaments und dem Bezugsdatum 
 
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18. Wichtige Telefonnummern für Auslandsaufenthalte auf einem Blick:
Auslands-Notruftelefon: +49 (0)7 11/66 03-39 30
Das erfahrene Ärzte-Team organisiert medizinisch notwendige Rücktransporte aus dem Ausland und betreut Patienten weltweit bei stationären Behandlungen – täglich 24 Stunden.

Gesundheitstelefon: +49 (0)7 11/66 03-20 00
Für Fragen rund um Ihre Gesundheit – täglich 24 Stunden

Kostenfreies Service-Telefon: 0 800/30 20 100
Für Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz – Montag bis Freitag von 8.00 - 20.00 Uhr

Kunden im Ausland erreichen das Service-Telefon unter +49 (0)7 11/66 03-36 69.