Es gibt Änderungen in fünf Bereichen:
- In Tarif PRIMO mit Hausarztprinzip: Eine Überweisung zum Facharzt gilt 6 Monate, bevor der Versicherte eine neue Bestätigung vom Hausarzt vorlegen muss. Damit dies auch eindeutig aus dem Tarif hervorgeht, formulieren wir diesen Passus neu. Darüber hinaus gelten für die Bestätigung zur Weiterbehandlung durch einen Facharzt keine Formvorschriften wie z. B. ein bestimmtes Überweisungsformular.
- In Tarifen mit Leistungen für Psychotherapie wird es zukünftig auch Leistungen für Systemische Therapie geben.
- In den meisten Tarifen der Vollversicherung gibt es Höchstbeträge für Heilmittel. Diese Höchstbeträge passen wir an das gestiegene Preisniveau an. Ebenso ergänzen und aktualisieren wir einzelne Positionen des Heilmittelverzeichnisses. Wir erhalten so den Wert des hochwertigen Versicherungsschutzes.
- Krankentagegeld und Rente: Wir heben die Altersgrenze für die Beendigung der Krankentagegeld-Versicherung vom 65. auf das 67. Lebensjahr an und ermöglichen nun unter bestimmten Voraussetzungen die Krankentagegeld-Versicherung trotz Rentenbezug.
- In der Pflege-Pflichtversicherung gibt es einige Änderungen aufgrund mehrerer Gesetzesänderungen, so dass die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einheitlich für die Branche daran angepasst wurden.