1. In der Krankenversicherung
a) In den meisten Tarifen der Vollversicherung gibt es Höchstbeträge für Heilmittel. Diese Höchstbeträge passen wir an das gestiegene Preisniveau an. Ebenso ergänzen und aktualisieren wir einzelne Positionen des Heilmittelverzeichnisses. Wir erhalten so den Wert des hochwertigen Versicherungsschutzes.
b) Auch das in einigen Tarifen gültige Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen gleichen wir an die Marktentwicklung der letzten Jahre an. So sichern wir die Teilhabe am technologischen Fortschritt.
2. In der Pflege-Pflichtversicherung
Es ergaben sich mehrere Änderungen aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen, so dass die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einheitlich für die Branche daran angepasst wurden. Einige Änderungen führen zu höheren Leistungen, wie zum Beispiel die Erhöhung des Pflegegeldes und des Zuschusses zum Eigenanteil bei Pflege im Pflegeheim.
3. Redaktionelle Änderung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Da der Bundesgerichtshof einen Absatz in den Versicherungsbedingungen für unwirksam erklärt hat, wird dieser gestrichen.
Die vollständigen Änderungen finden Sie in diesem PDF.a) In den meisten Tarifen der Vollversicherung gibt es Höchstbeträge für Heilmittel. Diese Höchstbeträge passen wir an das gestiegene Preisniveau an. Ebenso ergänzen und aktualisieren wir einzelne Positionen des Heilmittelverzeichnisses. Wir erhalten so den Wert des hochwertigen Versicherungsschutzes.
b) Auch das in einigen Tarifen gültige Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen gleichen wir an die Marktentwicklung der letzten Jahre an. So sichern wir die Teilhabe am technologischen Fortschritt.
2. In der Pflege-Pflichtversicherung
Es ergaben sich mehrere Änderungen aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen, so dass die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einheitlich für die Branche daran angepasst wurden. Einige Änderungen führen zu höheren Leistungen, wie zum Beispiel die Erhöhung des Pflegegeldes und des Zuschusses zum Eigenanteil bei Pflege im Pflegeheim.
3. Redaktionelle Änderung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Da der Bundesgerichtshof einen Absatz in den Versicherungsbedingungen für unwirksam erklärt hat, wird dieser gestrichen.