Änderungen der Versicherungsbedingungen

Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zu den Bedingungsänderungen

Es gibt Änderungen in fünf Bereichen:

  1. In Tarif PRIMO mit Hausarztprinzip: Eine Überweisung zum Facharzt gilt 6 Monate, bevor der Versicherte eine neue Bestätigung vom Hausarzt vorlegen muss. Damit dies auch eindeutig aus dem Tarif hervorgeht, formulieren wir diesen Passus neu. Darüber hinaus gelten für die Bestätigung zur Weiterbehandlung durch einen Facharzt keine Formvorschriften wie z. B. ein bestimmtes Überweisungsformular. 
  2. In Tarifen mit Leistungen für Psychotherapie wird es zukünftig auch Leistungen für Systemische Therapie geben.
  3. In den meisten Tarifen der Vollversicherung gibt es Höchstbeträge für Heilmittel. Diese Höchstbeträge passen wir an das gestiegene Preisniveau an. Ebenso ergänzen und aktualisieren wir einzelne Positionen des Heilmittelverzeichnisses. Wir erhalten so den Wert des hochwertigen Versicherungsschutzes. 
  4. Krankentagegeld und Rente: Wir heben die Altersgrenze für die Beendigung der Krankentagegeld-Versicherung vom 65. auf das 67. Lebensjahr an und ermöglichen nun unter bestimmten Voraussetzungen die Krankentagegeld-Versicherung trotz Rentenbezug.
  5. In der Pflege-Pflichtversicherung gibt es einige Änderungen aufgrund mehrerer Gesetzesänderungen, so dass die Allgemeinen Versicherungsbedingungen einheitlich für die Branche daran angepasst wurden.
 
Die vollständigen Änderungen finden Sie in diesem PDF.
 
#accordion-element---service---faq---bedingungsaenderung---widerspruch
Kann ich der Bedingungsänderung widersprechen?
Nein, ein Widerspruch ist nicht möglich. Die Änderungen erfolgen auf Grundlage des § 203 Abs. 3 VVG. Der unabhängige Treuhänder hat ihnen zugestimmt. Die Regelungen werden somit zum 1.1.2023 Vertragsbestandteil und sind bindend.
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Hat die Beitragsanpassung mit der Bedingungsänderung zu tun?
Nein, die Beitragsanpassungen zum 1. Januar 2023 haben nichts mit den Bedingungsänderungen zu tun. Die Auswirkungen der Bedingungsänderungen auf die Leistungsausgaben in der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung werden voraussichtlich äußerst gering sein.
#accordion-element---service---faq---bedingungsaenderung---aenderung-pflege
Warum gibt es schon wieder Änderungen in der Pflege?
Die Private Pflege-Pflichtversicherung wird aufgrund gesetzlicher Verpflichtung in einheitlicher Form bei allen Privaten Krankenversicherern angeboten. Der Versicherungsschutz entspricht der Sozialen Pflege-Pflichtversicherung (SGB XI). In den letzten Jahren gab es zahlreiche gesetzliche Änderungen, die sich auf die Versicherungsbedingungen sowie das Pflege-/Hilfsmittelverzeichnis ausgewirkt haben. Die Änderungen werden zum 1. Januar 2023 wirksam.
#accordion-element---service---faq---bedingungsaenderung---tarife-nicht-versichert
Warum schicken Sie mir Änderungen zu Tarifen die ich gar nicht versichert habe?
Sie erhalten die Bedingungsänderungen, weil Sie mindestens einen Tarif versichert haben, bei dem sich die Versicherungsbedingungen ändern. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Sie auch Informationen zu Tarifen erhalten, die Sie gar nicht versichert haben. Eine individuelle Zusammenstellung der tatsächlich versicherten Tarife war leider nicht möglich.