Die Finanzierung der Beitragsrückerstattung erfolgt aus Überschussmitteln, die ausschließlich unseren Mitgliedern zu Gute kommen. Diese Überschussmittel verwenden wir zum einen für Beitragsrückerstattungen und zum anderen für die Abmilderung von Beitragsanpassungen. Jedes Jahr bewerten und beschließen wir neu, wie diese Überschussmittel verwendet werden.
Sie erhalten jeweils im Frühjahr eine Information über die Höhe Ihrer möglichen Beitragsrückerstattung für das laufende Jahr. Je nach Anzahl der Jahre, die Sie schon eine Beitragsrückerstattung erhalten, kann sich diese erhöhen. Wenn Sie in einem Jahr die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, beginnen Sie wieder von vorne.
Für das Jahr 2025 gelten folgende Regelungen:
Tarife/Tarifkombinationen der Krankheitskosten-Vollversicherung:
Berücksichtigungsfähige Jahre |
1 Jahr |
2 Jahre |
3 Jahre |
4 Jahre |
5 Jahre |
>6 Jahre |
Monatsbeiträge, die zurückbezahlt werden: |
1,0 |
1,25 |
1,5 |
1,75 |
2,0 |
2,25 |
Tarife / Tarifkombinationen der Beihilfeversicherung:
Berücksichtigungsfähige Jahre |
1 Jahr |
2 Jahre |
3 Jahre |
4 Jahre |
5 Jahre |
>6 Jahre |
Monatsbeiträge, die zurückbezahlt werden |
2,0 |
2,5 |
3,0 |
3,5 |
4,0 |
4,5 |
Sind Sie in den Sonderbedingungen für Studenten oder in Tarif SV versichert?
Dann können Sie eine Beitragsrückerstattung von 3 Monatsbeiträgen erhalten, unabhängig von der Anzahl der Jahre, die Sie schon eine Beitragsrückerstattung erhalten.
Sind Sie in einem Tarif für
Beamtenanwärter versichert?
Dann können Sie eine Beitragsrückerstattung von 6 Monatsbeiträgen erhalten, unabhängig von der Anzahl der Jahre, die Sie schon eine Beitragsrückerstattung erhalten. Aufgrund der kurzen Zeit, die Sie in einem Beamtenanwärter-Tarif versichert sind, erhalten Sie auch dann eine Beitragsrückerstattung, wenn der Tarif unterjährig beginnt. Diese wird anteilig geleistet - entsprechend der vollständig versicherten Monate. Voraussetzung dafür ist, dass Sie auch am 31.12.2025 weiterhin in den Sonderbedingungen versichert sind.