Erfüllen Sie die Voraussetzungen (siehe dazu Frage 6), erhalten Sie bis zu drei Monatsbeiträge zurück. Die Beitragsrückerstattung berechnet sich aus dem vollen Tarifbeitrag (siehe dazu Frage 3). Das heißt: Arbeitnehmer, die einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, bekommen bis zu 50 % der selbst gezahlten jährlichen Beiträge zurück.
Basis für die Beitragsrückerstattung ist der im Januar 2021 gültige Tarifbeitrag – das ist der Monatsbeitrag einschließlich eventueller Beitragszuschläge, aber ohne den gesetzlichen Zuschlag. Diese Daten können Sie Ihrem Versicherungsschein und der Vorderseite Ihres Anschreibens zur Beitragsrückerstattung entnehmen. Aber Achtung: Vermindert sich der Beitrag übers Jahr, beispielsweise durch einen höheren Selbstbehalt oder den Wechsel in einen anderen Tarif mit Beitragsrückerstattung, wird der neue Beitrag als Grundlage herangezogen.
Die Beitragsrückerstattung wird jedes Jahr neu durch die Mitgliedervertreterversammlung festgelegt. Wir halten unser Versprechen, das wir in der jährlichen Ankündigung zur Beitragsrückerstattung geben.
Ein Anspruch besteht getrennt für jede versicherte Person, für die folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Eine gute medizinische Versorgung für unsere Mitglieder – das ist eines unserer wichtigsten Ziele. Und dennoch lohnt es sich, bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen genau hinzuschauen.
Oft sind gleiche Leistungen günstiger zu haben. Mit einer kostenbewussten Leistungsinanspruchnahme schonen Sie auch Ihren eigenen Geldbeutel. Denn ggf. zahlt es sich aus, die günstigeren Rechnungen nicht zur Erstattung einzureichen und stattdessen die Beitragsrückerstattung zu wählen. Einige Beispiele: