Bisher:
Sie erhalten eine Beitragsbescheinigung in Papierform und leiten diese an Arbeitgeber oder Finanzamt weiter.
Neu:
Ab 1. Januar 2026 ändert sich dies – der Datenaustausch erfolgt digital. Wir übermitteln Ihre beitragsrelevanten Daten digital direkt an die ELStAM-Datenbank der Finanzbehörden. Arbeitgeber und Finanzämter rufen diese dort ab.
Ihr Vorteil: Sie müssen sich um nichts kümmern – alles läuft automatisch.