Elektronische Meldung an die Finanzbehörde 

Wichtige Information nach Druck des Einblick

Im Einblick (Juni 2023) haben wir im Artikel „Elektronische Meldung an die Finanzbehörde“ über die künftige papierlose, elektronische Übermittlung der arbeitgeberzuschussfähigen Versicherungsbeiträge und deren steuerliche Absetzbarkeit informiert. Nach Druck des Magazins wurden wir vom Bundesministerium der Finanzen informiert, dass sich die Einführung der elektronischen Meldung um bis zu zwei Jahre verschiebt. Starttermin des neuen Verfahrens ist spätestens der 01. Januar 2026. Der Grund für die Verschiebung ist u. a. die Komplexität des technischen Verfahrens. 

Unser Artikel zur ELStAM-Meldung im Kundenmagazin ist daher leider zu früh erschienen. Einen Widerspruch zur Datenübermittlung können wir derzeit nicht berücksichtigen.


Was bedeutet das für Sie? 

Für Sie ändert sich aktuell noch nichts. Bei jeder Beitragsänderung in steuerlich abzugsfähigen Tarifen bekommen Sie wie bisher eine Steuer-Bescheinigung. Als Arbeitnehmer schicken wir Ihnen auch automatisch eine Arbeitgeberzuschuss-Bescheinigung zu. Weitere Auskünfte zu unseren Bescheinigungen finden Sie hier.

Selbstverständlich erhalten Sie pünktlich vor der Einführung der elektronischen Meldung an die Finanzbehörde weitere Informationen.