Auf der Übersicht sind die arbeitgeberzuschussfähigen Beiträge und deren steuerlich absetzbaren Anteile aufgeführt.
Der „Beitrag für die arbeitgeberzuschussfähigen Krankenversicherung in Euro“ enthält die monatlichen Beiträge aller Tarife, für die ein Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss besteht.
Der Arbeitgeber beteiligt sich dabei auch an Beitragsbestandteilen, die über die Basisabsicherung hinausgehen, z. B. für stationäre Wahlleistungen oder Zahnleistungen).
Der „Beitrag für die arbeitgeberzuschussfähige private Pflege-Pflichtversicherung in Euro“ umfasst die monatlichen Beiträge für die private Pflege-Pflichtversicherung.
Der „Steuerlich absetzbare Beitrag (Vorsorgeaufwendungen) Krankenversicherung in Euro“ und der „Steuerlich absetzbare Beitrag (Vorsorgeaufwendungen) private Pflege-Pflichtversicherung in Euro“ enthält jeweils den Basisanteil Ihrer Krankheitskosten-Vollversicherung bzw. privaten Pflege-Pflichtversicherung. Ihr Arbeitgeber kann diese Beiträge bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigen.