Der "Information zu den steuerlich absetzbaren Beiträgen" sind die Beiträge zu entnehmen, die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a und b Einkommenssteuergesetz in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden können (Basisabsicherungsbeiträge). Auch die von uns erstatteten Beiträge sind dort aufgeführt. Auf der Bescheinigung stehen auch die Beiträge, die zusätzlich zur Basisabsicherung geleistet wurden und unter bestimmten Umständen ebenfalls geltend gemacht werden können. Eine Ausfüllhilfe zur Steuererklärung ist auf der Rückseite der Bescheinigung abgedruckt.
Versand von Bescheinigungen
Fragen & Antworten zum Versand von Bescheinigungen.
Sofern Sie den jährlichen Höchstbeitrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Beiträge zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen) noch nicht ausgeschöpft haben, ist dies möglich. Der Beitrag ist aus dem Versicherungsschein ersichtlich. Sollte das Finanzamt auf einem ergänzenden Nachweis bestehen, können Sie den Versicherungsschein vorlegen. Ggf. können Sie auch z. B. den Kontoauszug aus Januar und Dezember in Kopie einreichen.
Die Bescheinigungen werden Ende Februar an unsere Kunden verschickt.
Ab 1. Januar 2026 melden wir Ihre arbeitgeberzuschussfähigen Beiträge sowie deren steuerlich absetzbaren Anteile digital im Rahmen der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) an die Finanzbehörde.
Die ELStAM-Daten sind für Arbeitgeber, Dienstherren und Finanzämter von Bedeutung. Sie gewährleisten, dass steuerliche Abzüge und Freibeträge stets korrekt und aktuell berücksichtigt werden.
Voraussichtlich Anfang Dezember 2025 erhalten Sie von uns eine Übersicht mit dem Titel: „Information zu Ihren Beiträgen für die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für 2026“.
In dieser Übersicht teilen wir Ihnen mit, welche Daten und Beiträge wir an die Finanzverwaltung übermittelt haben. Sie müssen diese Bescheinigung nicht an Ihren Arbeitgeber bzw. Dienstherren bzw. das Finanzamt weiterleiten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.hallesche.de/elstam.
Die ELStAM-Daten sind für Arbeitgeber, Dienstherren und Finanzämter von Bedeutung. Sie gewährleisten, dass steuerliche Abzüge und Freibeträge stets korrekt und aktuell berücksichtigt werden.
Voraussichtlich Anfang Dezember 2025 erhalten Sie von uns eine Übersicht mit dem Titel: „Information zu Ihren Beiträgen für die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für 2026“.
In dieser Übersicht teilen wir Ihnen mit, welche Daten und Beiträge wir an die Finanzverwaltung übermittelt haben. Sie müssen diese Bescheinigung nicht an Ihren Arbeitgeber bzw. Dienstherren bzw. das Finanzamt weiterleiten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.hallesche.de/elstam.