Der "Information zu den steuerlich absetzbaren Beiträgen" sind die Beiträge zu entnehmen, die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a und b Einkommenssteuergesetz in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend gemacht werden können (Basisabsicherungsbeiträge). Auch die von uns erstatteten Beiträge sind dort aufgeführt. Auf der Bescheinigung stehen auch die Beiträge, die zusätzlich zur Basisabsicherung geleistet wurden und unter bestimmten Umständen ebenfalls geltend gemacht werden können. Eine Ausfüllhilfe zur Steuererklärung ist auf der Rückseite der Bescheinigung abgedruckt.
Versand von Bescheinigungen
Sollte das Finanzamt auf einem ergänzenden Nachweis bestehen, können Sie z. B. den Kontoauszug aus Januar und Dezember in Kopie einreichen.
Kunden, die uns ihren Status als Arbeitnehmer mitgeteilt haben, erhalten von uns Anfang Dezember eine Arbeitgeberzuschuss-Bescheinigung für die in Ihrem Vertrag versicherten Personen. Die Bescheinigung dient dem Arbeitgeber zum einen als Nachweis, dass der gezahlte Zuschuss für das Jahr 2023 tatsächlich erforderlich war und die Krankenversicherung die Voraussetzungen für die Arbeitgeberzuschussfähigkeit erfüllt. Zum anderen kann der Arbeitgeber der Bescheinigung auch den zukünftigen Beitrag entnehmen. Der Beitrag kann sich - bspw. durch eine Beitragsanpassung - im Vergleich zum Vorjahr geändert haben.
Wir stellen sowohl
- eine Vertragsübersicht (die verwendet werden kann, wenn alle im Vertrag versicherten Personen vom gleichen Arbeitgeber einen Zuschuss erhalten) als auch zusätzlich
- eine personenbezogene Übersicht (die verwendet werden kann, wenn die Versicherten bei verschiedenen Arbeitgebern einen Zuschuss erhalten)
Bitte geben Sie diese Bescheinigung(en) bei Ihrem Arbeitgeber ab.
Sofern sich während des Jahres ein Beitrag ändert, stellen wir automatisch eine neue Arbeitgeberzuschuss-Bescheinigung aus.