Vorsorge-Gutscheine
Unter welchen Voraussetzungen Sie Vorsorge-Gutscheine erhalten und was beim Einlösen der Gutscheine zu beachten ist - dies und mehr erfahren Sie hier.
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1. Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich Vorsorge-Gutscheine?
Sie erhalten Vorsorge-Gutscheine für 2023 und 2024, wenn Sie
  • eine Krankheitskostenvollversicherung bei der Hallesche versichert haben
  • im jeweiligen Einlösezeitraum das entsprechende Alter besitzen (Frauen ab 21, Männer ab 35) und
  • einen ungekündigten Versicherungsschutz mit ambulanten und stationären Leistungen bei der Hallesche haben.

Bitte berücksichtigen Sie außerdem folgende Hinweise:

  • Ein Anspruch auf Beitragsrückerstattung ist keine Voraussetzung mehr für die Ausgabe von Vorsorge-Gutscheinen.
  • Die Vorsorge-Gutscheine sind eine freiwillige Leistung der Hallesche, die aus Überschüssen finanziert und von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.
  • Versicherte in Tarif NK.select erhalten keine Vorsorge-Gutscheine. Denn Vorsorgeuntersuchungen werden in diesem Tarif erstattet, ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes und ohne die Beitragsrückerstattung zu gefährden.
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2. Kann ich die Vorsorge-Gutscheine auch einlösen, wenn mein Versicherungsschutz auf Anwartschaft steht?
Nein. Die Erstattung des Gutscheinbetrages setzt voraus, dass zum Zeitpunkt Ihrer Vorsorgeuntersuchung ein aktives Versicherungsverhältnis mit ambulantem und stationärem Versicherungsschutz besteht.

Das bedeutet: Ist der Versicherungsschutz auf Anwartschaft gestellt, besteht kein Erstattungsanspruch. Sie können sich die Vorsorgeuntersuchungen in dieser Zeit ggf. von einer anderweitig bestehenden Krankenversicherung erstatten lassen. Oder Sie warten ab, bis Ihr Versicherungsschutz wieder auflebt und lösen die Gutscheine dann ein. Auch wenn der Versicherungsschutz in den Notlagentarif umgestellt werden musste, können die Gutscheine nicht eingelöst werden.

Hinweis: Wenn Sie trotz einer aktuell bestehenden Anwartschaft Gutscheine erhalten haben, dann lösen Sie diese bitte erst ein, wenn Ihr Versicherungsschutz wieder aufgelebt ist.
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3. Vorsorgeuntersuchungen sind doch vom Versicherungsschutz ohnehin umfasst, warum gibt's dann noch Vorsorge-Gutscheine?

Selbstverständlich sind Vorsorgeuntersuchungen auch vom tariflichen Leistungsumfang umfasst.
Die Verwendung der Vorsorge-Gutscheine hat jedoch zwei entscheidende Vorteile:

  • Ein möglicherweise vereinbarter Selbstbehalt wird nicht angerechnet und
  • ein Anspruch auf Beitragsrückerstattung bleibt erhalten.

 

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4. Warum gibt es diesmal auch für Personen Vorsorge-Gutscheine, die keinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung haben?
Wir wollen, dass alle unsere Versicherten mit einer Krankheitskostenvollversicherung Vorsorge-Untersuchungen in Anspruch nehmen können, ohne sich über Themen wie Beitragsrückerstattung oder Selbstbehalte Gedanken machen zu müssen. Vorsorgeuntersuchungen sind ein ausgezeichnetes Instrument, schwere Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Wenn Sie sie in Anspruch nehmen, nützt das Ihnen selbst und hilft nebenbei auch der Versichertengemeinschaft.
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5. Was ist beim Einlösen der Gutscheine zu beachten?
  • Der Einlösezeitraum ist auf zwei Jahre begrenzt.
  • Eine Einlösung des Gutscheins für Untersuchungen, die außerhalb dieses Zeitraums durchgeführt werden, ist nicht möglich, da wir dafür aus rechtlichen Gründen keine Überschussmittel verwenden dürfen.
  • Die Erstattung setzt voraus, dass zum Untersuchungszeitpunkt weiterhin ein aktives Versicherungsverhältnis mit ambulanten und stationären Leistungen besteht. Ruht der Versicherungsschutz oder ist dieser auf Anwartschaft gestellt, besteht kein Erstattungsanspruch. Dies gilt auch für die Umstellung in den Notlagentarif.
  • Die Vorsorge-Gutscheine sind nicht auf andere Personen übertragbar.
  • Des Weiteren können die Gutscheine nicht ausgezahlt oder gegen andere Leistungen (wie z.B. Schutzimpfungen) eingetauscht werden.
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6. Wie wurden die Vorsorgeuntersuchungen ausgewählt?
Bei der Auswahl der Vorsorgeuntersuchungen haben wir uns an den Empfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) orientiert. Das gilt sowohl für das Alter als auch für die Vorsorgeuntersuchungen. Der G-BA ist ein Expertengremium, das über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet. Ziel dieser Vorsorgeuntersuchungen ist es, schwere Erkrankungen - insbesondere Krebs - möglichst frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Denn früh erkannt, ist Krebs oft gut heilbar. Nach den Empfehlungen sind die meisten Untersuchungen alle zwei Jahre angeraten. Deshalb sind auch die Gutscheine zwei Jahre gültig.
Es gibt zwei Möglichkeiten:

1. Variante

Sie rechnen die Vorsorgeuntersuchung direkt mit uns ab. Schicken Sie uns einfach die Rechnung zusammen mit dem Gutschein oder den ausgefüllten Gutschein (Behandlungsdatum, Praxisstempel und Unterschrift des Arztes) per Post oder über die Hallesche-App. Wir überweisen Ihnen dann den entsprechenden Gutscheinbetrag auf Ihr Konto.

2. Variante

Wir rechnen direkt mit Ihrem Arzt ab. Hierzu benötigen wir die unterschriebene Einverständniserklärung auf der Rückseite des Gutscheins. Es kann sowohl der Versicherungsnehmer, als auch die versicherte Person, die die Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nimmt, unterschreiben. Nachdem Ihr Arzt uns den ausgefüllten Gutschein gefaxt oder geschickt hat, erstatten wir ihm umgehend den Gutscheinbetrag. Anschließend erhalten Sie eine Zahlungsmitteilung mit allen relevanten Informationen dazu.
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8. Lassen sich auch umfangreichere Vorsorgeuntersuchungen bzw. Folgeuntersuchungen über den Gutschein abrechnen?
Der Umfang der im Rahmen der Gutscheine vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen entspricht den gesetzlich vorgesehenen Programmen. Zusätzliche oder umfangreichere Untersuchungen sind im Rahmen der Vorsorge-Gutscheine nicht erstattungsfähig. Sicherlich kann es im Einzelfall sinnvoll sein, zusätzliche oder umfangreichere Untersuchungen durchzuführen. Beispielsweise wenn die Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung aufgrund einer familiären Vorbelastung erhöht ist oder wenn die Vorsorgeuntersuchung zu einem Ergebnis führt, welche eine weitere Abklärung erforderlich macht. Diese Fälle sind über Ihren Versicherungsschutz abgedeckt. Das bedeutet: Sie können die Rechnung wie jede andere Arztrechnung zur Erstattung einreichen.
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9. Was genau beinhalten die Vorsorgeuntersuchungen innerhalb der jeweiligen Gebührenpositionen (GOÄ-Ziffern)?

Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Gebührenpositionen finden Sie hier.


  • Gynäkologische Vorsorge für Frauen:
    • ab 20 Jahren: Gezielte Anamnese, Abstrich vom Gebärmutterhals, Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane. Untersuchung auf genitale Chlamydia trachomatis-Infektionen (Chlamydien-Screening).
    • ab 30 Jahren: Erweiterte Krebsfrüherkennung für Frauen: Fragen nach Veränderung von Haut oder Brust, zusätzliches Abtasten von Brust und Achselhöhlen, Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust sowie Chromosomenanalyse auf HP-Viren.

  • Hautkrebs-Früherkennung für Frauen und Männer ab 35 Jahren:
    • Visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines (z.B. Achselhöhle, Leistenregion, Kniekehle, Gesäßfalte, Genitalgegend, Gebiet unterhalb der weiblichen Brust, Finger- und Zehenzwischenräume).

  • Check-Up beim Hausarzt für Frauen und Männer ab 35 Jahren:
    • Gesundheits-Check-Up für Männer und Frauen mit Schwerpunkt Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie von Diabetes: Anamnese, körperliche Untersuchung, Überprüfung von Blut- und Urin-Werten, Beratungsgespräch.
    • Laboruntersuchung auf Hepatitis B und Hepatitis C

  • Urologische Vorsorge für Männer ab 45 Jahren:
    • Tastuntersuchung der Prostata und der äußeren Genitale.

  • Mammographie für Frauen ab 50 bis 69 Jahren:
    • Brustkrebsfrüherkennung: Röntgen der Brüste durch Mammographie.

  • Dickdarm und Rektum für Frauen und Männer ab 50 Jahren:
    Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl (Darmkrebsfrüherkennung).

  • Darmspiegelung für Frauen ab 55 Jahren und Männer ab 50 Jahren:
    • Früherkennungs-Darmspiegelung (Koloskopie).

  • Sonographie der Bauchaorta für Männer ab 65:
    • Ultraschalluntersuchung der Bauchschlagader.

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10. Was muss beim Einlösen der Gutscheine im Ausland beachtet werden?
Selbstverständlich haben Sie auch im Ausland die Möglichkeit, Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen und sich die Kosten dafür im Rahmen der Vorsorge-Gutscheine erstatten zu lassen. Der Gutschein hat dabei denselben monetären Wert wie in Deutschland. Sollte Ihr ausländischer Arzt höhere Kosten berechnen, können Sie diese entweder selbst zahlen oder sich die Mehrkosten als ganz normale Tarifleistung erstatten lassen.