Service Fragen und Antworten

Sie haben Fragen zu Ihren Rechnungen? Im Folgenden beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Rechnungseinreichung, sowie Einreichungen per App.

Nicht das richtige gefunden?

Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter. 

Telefonisch:

0 800/30 20 100 (gebührenfrei)




Allgemeine Fragen zur Rechnungseinreichung
#accordion-element---faq---rechnungen---original
Wird die Rechnung im Original benötigt?

Am schnellsten und einfachsten reichen Sie Rechnungen mit unserer App "Hallesche4u" ein.

Möchten Sie uns lieber einen Brief schicken?
Legen Sie bitte, wenn möglich, das Original bei. 

#accordion-element---faq---rechnungen---datum
Nach welchem Datum wird die Rechnung abgerechnet? (Rechnungs-
oder Bezugsdatum?)
Rezepte werden nach dem Bezugsdatum abgerechnet. 
Rechnungen werden nach dem Tag der Leistungserbringung abgerechnet. 
#accordion-element---faq---rechnungen---frist
Gibt es eine Frist, bis wann die Rechnungen eingereicht werden müssen?
Grundsätzlich sind die gesetzlichen Verjährungsfristen von drei Jahren einzuhalten. Wir empfehlen Ihnen, die Rechnungen spätestens zum Ende des Jahres einzureichen, in dem die Rechnung gestellt wurde.
#accordion-element---faq---rechnungen---informationen
Welche Informationen werden auf der Rechnung benötigt?
Auf der Rechnung sollten der Name der behandelten Person, die durchgeführte Leistung mit Ziffern der Gebührenordnung und das Datum der Leistungserbringung angegeben sein. 
#accordion-element---faq---rechnungen---informationen---rezept
Welche Informationen müssen auf einem Rezept vorhanden sein?
Achten Sie bitte darauf, dass die Rezepte durch den Stempel der Apotheke mit Datumsangabe quittiert sind und dass die Arzneimittel-Nummer (PZN) angegeben ist. Eine Quittung ist nicht nötig.
#accordion-element---faq---rechnungen---tarif-mit-sb
Muss ich bei einem Tarif mit Selbstbehalt etwas bei der Einreichung beachten?
Falls Sie einen beitragssparenden Selbstbehalt vereinbart haben, schicken Sie uns die Belege bitte erst, wenn dieser Betrag überschritten ist.
#accordion-element---faq---rechnungen---heil--und-hilfsmittel
Muss ich bei Heil- und Hilfsmittel etwas beachten?

Bitte reichen Sie mit der Rechnung auch die ärztliche Verordnung ein. Diese muss vor dem Behandlungsbeginn bzw. dem Bezugsdatum ausgestellt worden sein.

Bei Heilmitteln ist darüber hinaus zu beachten, dass die Behandlung spätestens 28 Tage nach dem Verordnungsdatum beginnt. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur, sofern der Arzt auf der Verordnung ein anderes Datum angibt.

#accordion-element---faq---rechnungen---ab-wann-sinnvoll
Ab wann ist eine Rechnungseinreichung in Bezug auf Selbstbehalt/Beitragsrückerstattung sinnvoll?

Bei der Rechnungseinreichung lohnt es sich, eine mögliche Beitragsrückerstattung zu berücksichtigen.

Beispiel: Sie haben einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung von 500 € und Ihr Tarif sieht einen jährlichen Selbstbehalt von 300 € vor. Übersteigen Ihre Rechnungsbelege zusammen nicht den Betrag von 800 €, erhalten Sie durch die Beitragsrückerstattung mehr Geld von uns als durch die Rechnungserstattung. Bitte berücksichtigen Sie dabei die steuerlichen Auswirkungen einer Beitragsrückerstattung. Weitere Informationen finden Sie unter www.hallesche.de/beitragsrueckerstattung

#accordion-element---faq---rechnungen---kostenvoranschlag
Wann ist ein Kostenvoranschlag sinnvoll?
Ein Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) ist immer dann sinnvoll, wenn Sie eine zahnärztliche Behandlung (z. B. Zahnersatz) planen oder ein hochpreisiges Hilfsmittel (z. B. ein Hörgerät) benötigen. Fordern Sie den Kostenvoranschlag vor der Behandlung oder dem Kauf an und schicken Sie ihn uns zur Prüfung. So können wir viele Fragen bereits im Vorfeld klären.
#accordion-element---faq---rechnungen---unfall
Wie muss ich nach einem Unfall vorgehen?
Das Vorgehen ist abhängig davon, ob der Unfall im Dienst, im Beruf oder in der Schule passiert ist. Reichen Sie dann bitte Ihre Belege zunächst bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. der Schulverwaltung ein. Bitte informieren Sie uns auch, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat. Fügen Sie dann einfach eine kurze Unfallschilderung (ggf. Skizze) bei.
#accordion-element---faq---rechnungen---zusatzversicherung
Im Falle einer Krankenzusatzversicherung: Muss die Rechnung vor der Einreichung von der gesetzlichen Krankenversicherung abgestempelt werden?

Ja, bitte reichen Sie Ihre Rechnungen mit dem Stempel der gesetzlichen Krankenversicherung bei uns ein.

#accordion-element---faq---rechnungen---direkte-abrechnung
Können Rechnungen auch direkt abgerechnet werden?
Nein, grundsätzlich erstatten wir nur an Sie als unseren Vertragspartner.

Bei hochpreisigen Arzneimitteln (z. B. Zytostatika) besteht die Möglichkeit der Direktabrechnung mit Apotheken. Bitte kommen Sie in diesem Fall direkt auf uns zu und nehmen über den Kontakt-Button Kontakt mit uns auf.


Fragen zur Rechnungseinreichung per App
#accordion-element---faq---rechnungen---app---parallel-rechnung-per-post
Was passiert, wenn die Rechnung zusätzlich per Post eingereicht wird?
Die Rechnungen werden geprüft und erhalten dann einen "Doppeleinreichungshinweis". Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, bitten wir Sie, die mit der App eingereichten Rechnungen nicht zusätzlich per Post einzureichen.
#accordion-element---faq---rechnungen---app---uebertragungsfehler
Was passiert, wenn die Übertragung der Rechnung in der App fehlschlägt?
Wenn es Probleme bei der Übertragung oder bei dem nachgelagerten Abruf der Rechnungsdaten geben sollte, gibt Ihnen die App einen entsprechenden Hinweis. Entweder können Sie dann die Dokumente nochmals per Fotofunktion einreichen. Oder Sie senden die Unterlagen per Post an die Hallesche. Wenden Sie sich jedoch bitte in jedem Fall an unser Service-Telefon (0 800/30 20 100 – gebührenfrei), damit wir den Fehler so schnell wie möglich beheben können.  
#accordion-element---faq---rechnungen---app---beleg-in-qr-code-funktion
Welche Belege können mit der QR-Code-Funktion eingereicht werden?
Mit der Barcodefunktion (QR-Code-Funktion) der Rechnungs-App können Sie alle Arztrechnungen einreichen, auf denen die beiden Barcodes "eA" und "eP" aufgedruckt sind. Dies ist z. B. bei vielen Rechnungen der Privatärztlichen Verrechnungsstelle (PVS) der Fall. 

Mit der Fotofunktion haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, alle Belege – auch ohne Barcodes – über die App direkt bei der Hallesche einzureichen.
#accordion-element---faq---rechnungen---app---daten-vom-qr-code
Welche Daten beinhalten die QR-Codes "eA" und "eP"?
Der "eA-Code" enthält die auf der Rechnung enthaltenen Personendaten in verschlüsselter Form: Rechnungsempfänger, Anschrift, behandelter Patient mit Geburtsdatum, ggf. Verwandtschaftsangabe wie "Ihr Sohn".
 
Der "eP-Code" enthält neben dem Schlüssel, mit dem die im "eA-Code" enthaltenen Personendaten verschlüsselt sind, personenunabhängige Rechnungsdaten.  Zudem ist eine Rechnungs-ID enthalten, über die der Datenabruf durchgeführt wird.
#accordion-element---faq---rechnungen---app---technische-probleme
An wen kann man sich bei technischen Problemen wenden?

Unter dem Menüpunkt Kontakt können Sie uns entweder eine Nachricht schreiben oder unser Service-Telefon (0 800/30 20 100 – gebührenfrei) von Montag bis Freitag zwischen 8:00 - 20:00 Uhr anrufen. Die Kollegen helfen Ihnen gerne weiter.