Zu Ihrer Rechnungseinreichung

Fragen und Antworten rund um die Rechnungs-einreichung

Fragen und Antworten zur Rechnungseinreichung

Sie haben Fragen zu Ihren Rechnungen? Im Folgenden beantworten wir Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Rechnungseinreichung und Einreichungen per App.

Allgemeine Fragen zur Rechnungseinreichung

Hier finden Sie bspw. Informationen zu Einreichungswegen, Fragen zum Selbstbehalt oder einem Heil- und Kostenplan.

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Fragen zur Rechnungseinreichung per App

Hier finden Sie Informationen zur Rechnungseinreichung über unsere Hallesche4u-App.

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Allgemeine Fragen zur Rechnungseinreichung

Am schnellsten und einfachsten reichen Sie Rechnungen mit unserer App "Hallesche4u" ein.

Möchten Sie uns lieber einen Brief schicken?
Legen Sie bitte, wenn möglich, das Original bei. 

Rezepte werden nach dem Bezugsdatum abgerechnet. 
Rechnungen werden nach dem Tag der Leistungserbringung abgerechnet. 

Grundsätzlich sind die gesetzlichen Verjährungsfristen von drei Jahren einzuhalten. Wir empfehlen Ihnen, die Rechnungen spätestens zum Ende des Jahres einzureichen, in dem die Rechnung gestellt wurde.

Auf der Rechnung sollten der Name der behandelten Person, die durchgeführte Leistung mit Ziffern der Gebührenordnung und das Datum der Leistungserbringung angegeben sein. 

Achten Sie bitte darauf, dass die Rezepte durch den Stempel der Apotheke mit Datumsangabe quittiert sind und dass die Arzneimittel-Nummer (PZN) angegeben ist. Eine Quittung ist nicht nötig.

Falls Sie einen beitragssparenden Selbstbehalt vereinbart haben, schicken Sie uns die Belege bitte erst, wenn dieser Betrag überschritten ist.

Bitte reichen Sie mit der Rechnung auch die ärztliche Verordnung ein. Diese muss vor dem Behandlungsbeginn bzw. dem Bezugsdatum ausgestellt worden sein.

Bei Heilmitteln ist darüber hinaus zu beachten, dass die Behandlung spätestens 28 Tage nach dem Verordnungsdatum beginnt. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur, sofern der Arzt auf der Verordnung ein anderes Datum angibt.

Bei der Rechnungseinreichung lohnt es sich, eine mögliche Beitragsrückerstattung zu berücksichtigen.

Beispiel: Sie haben einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung von 500 € und Ihr Tarif sieht einen jährlichen Selbstbehalt von 300 € vor. Übersteigen Ihre Rechnungsbelege zusammen nicht den Betrag von 800 €, erhalten Sie durch die Beitragsrückerstattung mehr Geld von uns als durch die Rechnungserstattung. Bitte berücksichtigen Sie dabei die steuerlichen Auswirkungen einer Beitragsrückerstattung. Weitere Informationen finden Sie unter www.hallesche.de/beitragsrueckerstattung

Ein Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) ist immer dann sinnvoll, wenn Sie eine zahnärztliche Behandlung (z. B. Zahnersatz) planen oder ein hochpreisiges Hilfsmittel (z. B. ein Hörgerät) benötigen. Fordern Sie den Kostenvoranschlag vor der Behandlung oder dem Kauf an und schicken Sie ihn uns zur Prüfung. So können wir viele Fragen bereits im Vorfeld klären.

Das Vorgehen ist abhängig davon, ob der Unfall im Dienst, im Beruf oder in der Schule passiert ist. Reichen Sie dann bitte Ihre Belege zunächst bei der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. der Schulverwaltung ein. Bitte informieren Sie uns auch, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat. Fügen Sie dann einfach eine kurze Unfallschilderung (ggf. Skizze) bei.

Ja, bitte reichen Sie Ihre Rechnungen mit dem Stempel der gesetzlichen Krankenversicherung bei uns ein.

Nein, grundsätzlich erstatten wir nur an Sie als unseren Vertragspartner.

Bei hochpreisigen Arzneimitteln (z. B. Zytostatika) besteht die Möglichkeit der Direktabrechnung mit Apotheken. Bitte kommen Sie in diesem Fall direkt auf uns zu und nehmen über den Kontakt-Button Kontakt mit uns auf.

Fragen zur Rechnungseinreichung per App

Die Rechnungen werden geprüft und erhalten dann einen "Doppeleinreichungshinweis". Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, bitten wir Sie, die mit der App eingereichten Rechnungen nicht zusätzlich per Post einzureichen.

Wenn es Probleme bei der Übertragung oder bei dem nachgelagerten Abruf der Rechnungsdaten geben sollte, gibt Ihnen die App einen entsprechenden Hinweis. Entweder können Sie dann die Dokumente nochmals per Fotofunktion einreichen. Oder Sie senden die Unterlagen per Post an die Hallesche. Wenden Sie sich jedoch bitte in jedem Fall an unser Service-Telefon 0711 6603-6603, damit wir den Fehler so schnell wie möglich beheben können.  

Nicht das Richtige gefunden?

Gerne helfen wir Ihnen persönlich unter der Nummer 0711 6603-6603 weiter.