Tarifwechsel?

Gut überlegen lohnt sich!

Was Sie vor einem Tarifwechsel wissen sollten

In der privaten Krankenversicherung können Sie den Leistungsumfang Ihres Tarifs bei Vertragsabschluss selbst wählen. Auch nach Vertragsbeginn haben Sie aufgrund des Tarifwechselrechts die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz anzupassen. Dabei gilt es, einige wichtige Punkte vor einer Entscheidung sorgfältig abzuwägen.

Ein Tarifwechsel kann kurzfristig Ihren Beitrag senken, aber
  • Sie verzichten möglicherweise auf wertvolle Leistungen
  • Ein späterer Wechsel ist oft nicht mehr so einfach möglich

Fragen Sie sich deshalb vorher

  • Bin ich bereit, auf bestimmte Leistungen zu verzichten?
  • Kann ich mir den höheren Selbstbehalt im Ernstfall leisten?
  • Passt der neue Tarif wirklich langfristig zu mir?

Gut informiert entscheiden:
Vor- und Nachteile eines Tarifwechsels

Ein Wechsel in Tarife mit günstigeren Beiträgen sollte gut überlegt sein. 

Wechseln Sie in einen Tarif mit geringeren Leistungen oder einem höheren Selbstbehalt, können Sie später nicht einfach zurück wechseln. Denn dann findet eine neue Gesundheitsprüfung statt. Diese kann zu einem Risikozuschlag oder zu einem Leistungsausschluss für die Mehrleistung führen. Das bedeutet, dass Sie unter Umständen für den Tarif, den Sie vor dem Tarifwechsel hatten,

- einen deutlich höheren Beitrag bezahlen müssen und ggf.
- Mehrleistungen nicht mehr mitversichern können.


Deshalb ist es wichtig, sich einen Wechsel in Tarife mit günstigeren Beiträgen gut zu überlegen und sich unter anderem folgende Fragen zu beantworten:

- Kann ich auf die wegfallenden Leistungen dauerhaft verzichten?
Wenn ich jetzt z. B. auf die Wahlleistungen im Krankenhaus verzichte, ist das auch dann noch in Ordnung, wenn mich eine schwere Erkrankung trifft und ich eigentlich die Ruhe im Einbettzimmer und die Behandlung durch den Spezialisten bräuchte?
- Wenn ich meinen Selbstbehalt erhöhe, kann ich diesen Betrag auch auf einmal aufbringen?
Wenn ich meinen Selbstbehalt z. B. auf 1.200 € oder 3.000 € erhöhe, kann ich dann den vollen Betrag bezahlen, wenn z. B. eine Krankenhausrechnung in entsprechender Höhe fällig wird?

Vorteile Nachteile
günstigere Beiträge im Leistungsfall müssen Sie einen höheren Selbstbehalt tragen. Das kann den finanziellen Vorteil durch die günstigeren Beiträge aufheben
der Versicherungsumfang bleibt erhalten, keine Abstriche bei den Leistungen Sie zahlen den Selbstbehalt im Leistungsfall in voller Höhe selbst, der Beitrag reduziert sich aber für Sie evtl. nur um die Hälfte, da der Arbeitgeber / Rentenversicherungsträger ggf. die andere Hälfte bezahlt hat
  der Arbeitgeber / Rentenversicherungsträger beteiligt sich bis zu einer Höchstgrenze zur Hälfte an den Beiträgen. Dieser Zuschuss wird ggf. reduziert 
  im Leistungsfall wird ggf. der volle höhere Selbstbehalt in einer Summe fällig
  es können nur geringere Beiträge steuerlich geltend gemacht werden
  ein Rückwechsel in eine geringere Selbstbehaltsstufe ist später nicht mehr so einfach. Es erfolgt dann eine Gesundheitsprüfung. Diese kann ggf. zu einem Risikozuschlag führen
  bei einem Rückwechsel in die vorherige geringere Selbstbehaltsstufe ist der Beitrag höher als der ursprüngliche Beitrag ohne Tarifwechsel
  bei Wechsel von geschlechtsabhängigen (Bisex-) Tarifen in geschlechtsunabhängige (Unisex-) Tarife ist ein Rückwechsel nicht möglich

Vorteile Nachteile
 günstigere Beiträge geringere Versicherungsleistungen
  der Arbeitgeber / Rentenversicherungsträger
beteiligt sich bis zu einer Höchstgrenze
zur Hälfte an den Beiträgen. Dieser
Zuschuss wird ggf. reduziert
  es können ggf. nur geringere Beiträge
steuerlich geltend gemacht werden 
  ein Rückwechsel in höhere / bessere Leistungen
ist später nicht mehr so einfach.
Es erfolgt dann in der Regel eine Gesundheitsprüfung.
Diese kann ggf. zu einem
Risikozuschlag oder zur Vereinbarung
eines Leistungsausschlusses führen
  bei einem Rückwechsel in den vorherigen
Tarif mit höheren/ besseren Leistungen
ist der Beitrag höher als der ursprüngliche
Beitrag ohne Tarifwechsel
  bei Wechsel von geschlechtsabhängigen
(Bisex-) Tarifen in geschlechtsunabhängige
(Unisex-) Tarife ist ein Rückwechsel
nicht möglich 

Vorteile Nachteile
höhere / bessere Leistungen höhere Beiträge
ihr Arbeitgeber / Rentenversicherungsträger beteiligt sich zur Hälfte an den höheren Beiträgen, wenn die Höchstgrenze des Zuschusses noch nicht erreicht ist für die Höher-/ Besserversicherung erfolgt in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Diese kann ggf. zu einem Risikozuschlag oder zur Vereinbarung eines Leistungsausschlusses führen
höhere Beiträge können ggf. auch steuerlich berücksichtigt werden bei Wechsel von geschlechtsabhängigen (Bisex-) Tarifen in geschlechtsunabhängige (Unisex-) Tarife ist ein Rückwechsel nicht möglich

Vorteile Nachteile
oft günstigere Beiträge deutlich geringere Versicherungsleistungen
Begrenzung des Beitrags auf GKV-Höchstbeitrag

die Erstattungssätze für Ärzte liegen in diesen Tarifen deutlich unter denen die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt

  die GKV-ähnliche Vergütung erschwert zuweilen die Terminabsprache mit Leistungserbringern. Der Status als Privatpatient geht verloren
  ein Rückwechsel in höhere / bessere Leistungen ist später nicht mehr so einfach. Es erfolgt dann in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Diese kann ggf. zu einem Risikozuschlag oder zur Vereinbarung eines Leistungsausschlusses führen
  es können ggf. nur geringere Beiträge steuerlich geltend gemacht werden
 
bei Leistungskürzungen in der GKV, verschlechtert sich auch der Leistungsanspruch aus dem Basistarif
  bei Leistungsfreiheit gibt es in Sozialtarifen keine Beitragsrückerstattung