| Vorteile | Nachteile |
| günstigere Beiträge | im Leistungsfall müssen Sie einen höheren Selbstbehalt tragen. Das kann den finanziellen Vorteil durch die günstigeren Beiträge aufheben |
| der Versicherungsumfang bleibt erhalten, keine Abstriche bei den Leistungen | Sie zahlen den Selbstbehalt im Leistungsfall in voller Höhe selbst, der Beitrag reduziert sich aber für Sie evtl. nur um die Hälfte, da der Arbeitgeber / Rentenversicherungsträger ggf. die andere Hälfte bezahlt hat |
| der Arbeitgeber / Rentenversicherungsträger beteiligt sich bis zu einer Höchstgrenze zur Hälfte an den Beiträgen. Dieser Zuschuss wird ggf. reduziert |
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| im Leistungsfall wird ggf. der volle höhere Selbstbehalt in einer Summe fällig |
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| es können nur geringere Beiträge steuerlich geltend gemacht werden |
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| ein Rückwechsel in eine geringere Selbstbehaltsstufe ist später nicht mehr so einfach. Es erfolgt dann eine Gesundheitsprüfung. Diese kann ggf. zu einem Risikozuschlag führen |
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| bei einem Rückwechsel in die vorherige geringere Selbstbehaltsstufe ist der Beitrag höher als der ursprüngliche Beitrag ohne Tarifwechsel |
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| bei Wechsel von geschlechtsabhängigen (Bisex-) Tarifen in geschlechtsunabhängige (Unisex-) Tarife ist ein Rückwechsel nicht möglich |
Was Sie vor einem Tarifwechsel wissen sollten
In der privaten Krankenversicherung können Sie den Leistungsumfang Ihres Tarifs bei Vertragsabschluss selbst wählen. Auch nach Vertragsbeginn haben Sie aufgrund des Tarifwechselrechts die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz anzupassen. Dabei gilt es, einige wichtige Punkte vor einer Entscheidung sorgfältig abzuwägen.
Ein Tarifwechsel kann kurzfristig Ihren Beitrag senken, aber
Fragen Sie sich deshalb vorher
Gut informiert entscheiden:
Vor- und Nachteile eines Tarifwechsels
| Vorteile | Nachteile |
| günstigere Beiträge | geringere Versicherungsleistungen |
| der Arbeitgeber / Rentenversicherungsträger beteiligt sich bis zu einer Höchstgrenze zur Hälfte an den Beiträgen. Dieser Zuschuss wird ggf. reduziert |
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| es können ggf. nur geringere Beiträge steuerlich geltend gemacht werden |
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| ein Rückwechsel in höhere / bessere Leistungen ist später nicht mehr so einfach. Es erfolgt dann in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Diese kann ggf. zu einem Risikozuschlag oder zur Vereinbarung eines Leistungsausschlusses führen |
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| bei einem Rückwechsel in den vorherigen Tarif mit höheren/ besseren Leistungen ist der Beitrag höher als der ursprüngliche Beitrag ohne Tarifwechsel |
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| bei Wechsel von geschlechtsabhängigen (Bisex-) Tarifen in geschlechtsunabhängige (Unisex-) Tarife ist ein Rückwechsel nicht möglich |
| Vorteile | Nachteile |
| höhere / bessere Leistungen | höhere Beiträge |
| ihr Arbeitgeber / Rentenversicherungsträger beteiligt sich zur Hälfte an den höheren Beiträgen, wenn die Höchstgrenze des Zuschusses noch nicht erreicht ist | für die Höher-/ Besserversicherung erfolgt in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Diese kann ggf. zu einem Risikozuschlag oder zur Vereinbarung eines Leistungsausschlusses führen |
| höhere Beiträge können ggf. auch steuerlich berücksichtigt werden | bei Wechsel von geschlechtsabhängigen (Bisex-) Tarifen in geschlechtsunabhängige (Unisex-) Tarife ist ein Rückwechsel nicht möglich |
| Vorteile | Nachteile |
| oft günstigere Beiträge | deutlich geringere Versicherungsleistungen |
| Begrenzung des Beitrags auf GKV-Höchstbeitrag |
die Erstattungssätze für Ärzte liegen in diesen Tarifen deutlich unter denen die für Privatversicherte sonst gelten. Daher muss vor der Behandlung unbedingt ein Hinweis an den Arzt erfolgen, dass es hier Begrenzungen gibt |
| die GKV-ähnliche Vergütung erschwert zuweilen die Terminabsprache mit Leistungserbringern. Der Status als Privatpatient geht verloren | |
| ein Rückwechsel in höhere / bessere Leistungen ist später nicht mehr so einfach. Es erfolgt dann in der Regel eine Gesundheitsprüfung. Diese kann ggf. zu einem Risikozuschlag oder zur Vereinbarung eines Leistungsausschlusses führen | |
| es können ggf. nur geringere Beiträge steuerlich geltend gemacht werden |
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bei Leistungskürzungen in der GKV, verschlechtert sich auch der Leistungsanspruch aus dem Basistarif
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| bei Leistungsfreiheit gibt es in Sozialtarifen keine Beitragsrückerstattung |