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Kostenloser Rechnungs-Check

Nie mehr zu viel bezahlen: Lassen Sie Ihre Rechnungen von unseren Spezialisten prüfen!



Senden Sie uns Ihre Rechungen zu

Schicken Sie uns einfach Ihre unbezahlte Arzt- oder Zahnarztrechnung mit der Bitte um Prüfung. Unsere Spezialisten prüfen diese kostenlos auf gebührenrechtliche und rechnerische Richtigkeit, wenn beispielsweise Ihr Selbstbehalt noch nicht erreicht ist oder Sie, wegen einer möglichen Beitragsrückerstattung, keine Leistungen in Anspruch nehmen möchten.

Übrigens: Falls Sie Ihre Rechnung gleich zur Erstattung bei uns einreichen, erübrigt sich ein separater Rechnungs-Check. Denn selbstverständlich werden alle Rechnungen von uns gebührenrechtlich geprüft und dann im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes erstattet.

 

Fragen und Antworten zum Rechnungs-Check
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Was bringt mir der Rechnungs-Check?

Der Rechnungs-Check schafft zunächst einmal Klarheit, bevor die Rechnung bezahlt ist. Denn es ist immer ärgerlich, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass nicht alle Kosten berechtigt sind. Doch selbst dann helfen wir und suchen mit Ihnen nach einer Lösung.

Der Check gibt Ihnen außerdem die Sicherheit, nicht zu viel zu bezahlen und nicht auf ungerechtfertigten Eigenanteilen sitzen zu bleiben. Sie tragen aktiv zur Kostentransparenz und Beitragsstabilität bei. Denn am Ende von steigenden Gesundheitskosten stehen höhere Beiträge.
  

In der Regel hat er dafür Verständnis, denn bei der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – die als Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde - handelt es sich um eine komplexe Materie. Sie erfordert vertieftes gebührenrechtliches Wissen. Selbst bei Experten schleichen sich hin und wieder unbeabsichtigt Fehler ein oder es kommt zu Auslegungsschwierigkeiten. Auch in diesen Fällen helfen wir, und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem wir noch ein offenes Ohr vorfinden - also bevor Sie die Rechnung bezahlt haben.
 

Ein sensibler Punkt, denn niemand möchte seinem Arzt unterstellen, dass seine Rechnung nicht in Ordnung ist. Die Erfahrung zeigt, dass lediglich in zehn Prozent der Fälle Klärungsbedarf besteht. Allerdings lohnt sich hier schon ein genaueres Hinsehen.

Eine korrekte Arztrechnung muss für jede erbrachte Leistung das Datum, die Bezeichnung der Leistung nach der GOÄ samt Gebührennummer, den Gebührensatz und den Betrag enthalten.

Wissenswert ist auch: 

  • Die Rechnung wird nicht fällig, wenn bei einer Leistung über dem 2,3-fachen Satz eine verständliche und nachvollziehbare Begründung fehlt, die sogar auf Ihr Verlangen hin näher zu erläutern ist.
  • Eine eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung (Nr. 3 GOÄ), muss mindestens zehn Minuten dauern.
  • Die häufig berechnete Leistung nach Nr. 34 (Erörterung der Auswirkungen einer Krankheit auf die Lebensgestaltung) muss mindestens 20 Minuten dauern, kann innerhalb von sechs Monaten nur zwei Mal berechnet werden und setzt die »erhebliche Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung« voraus.
  • Dem Chefarzt steht bei geplanter Operation und vorhersehbarer Verhinderung ein Honorar nur dann zu, wenn Sie davor eine individuelle Vereinbarung über Vertreterbehandlung und Erstellung der Privatrechnung getroffen haben. 

Die Reihe lässt sich beliebig fortsetzten, zumal schon die GOÄ selbst viele Ausschlüsse vorsieht. Wenn Sie weitere Infos wünschen, finden Sie hier die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte als PDF-Datei.
  

Schicken Sie die Arzt- bzw. Zahnarztrechnung(en) gemeinsam mit dem ausgefüllten Formular Kurzmitteilung für Rechnungen an die Direktion der Hallesche.
Kreuzen Sie hierfür den zweiten Punkt „Bitte überprüfen Sie zunächst die eingereichten Rechnungen“ auf der Kurzmitteilung an.
Die Anschrift finden Sie hier.

Wir informieren Sie so schnell wie möglich über das Ergebnis der Prüfung, sodass Sie gegebenenfalls mit Ihrem Arzt sprechen können.

Sind dann noch Fragen offen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Warten Sie auf jeden Fall das Ergebnis der Prüfung durch unsere Mitarbeiter ab, ehe Sie die Rechnung bezahlen. So besteht auch die Möglichkeit, dass wir uns - mit Ihrem Einverständnis - direkt an Ihren Arzt wenden und die weiteren Fragen klären. Auf keinen Fall sollten Sie die Rechnung völlig ungeprüft bezahlen.
  

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Welche Erfahrungen gibt es mit dem Rechnungs-Check?
Es ist in der Tat ein hohes Einsparpotenzial für unsere Mitglieder vorhanden. Außerdem wurde auch deutlich, dass keinesfalls bewusst falsch abgerechnet wird. Die meisten Ärzte waren sofort zu einer Korrektur bereit.